PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Unfall durch Fahrfehler -


Raku
13.05.2011, 14:56:43
Hallo zusammen,

wie ihr wahrscheinlich schon wisst, habe ich am 21.03 nen Motorradunfall gebaut...

Ich schilder den Unfall nochmal:

Ich bin eine rel. lange Linkskurve gefahren. Meiner Meinung nach war die Geschwindigkeit nicht zu hoch dafür. Die Kurve war damit locker fahrbar, meine Vorder-Leute sind auch ohne Probleme die Kurve gefahren.

Ich habe aber während ich in die Kurve fuhr aus irgendeinem Grund auf den Hinterreifen meines Vordermanns geschaut und war in dem Moment nicht auf die Kurventechnik konzentriert. Es kann sein, dass ich mit dem Vorderrad versucht habe, zu bremsen, oder einfach den Lenker verrissen habe. Auf jeden Fall weiß ich noch, dass ich mit dem Vorderrad weggerutscht (vielleicht auch mit dem Hinterrad) bin und über die Straße in die Leitplanke gerutscht. Das Motorrad hat nen Pfosten der Leitplanke verbogen und ich bin mit dem Fuß auch gegen einen Pfosten gedonnert, weshalb ich mir den Fuß gebrochen habe.

Soweit zum Unfall.

Ich habe der Polizei keine Angaben zum Unfallhergang gemacht, weil ich total weggetreten war (ansprechbar und alles, aber total unter Schock oder sowas gestanden).

Ich möchte nochmal betonen, dass nicht die Geschwindigkeit, sondern ein Fahrfehler (falscher Blick, vllt Panikreaktion etc) dazu geführt hat, dass ich mich zerlegt habe. Dazu kam wahrscheinlich noch, dass die Straße kälter war, als die Strecke zuvor, weil das Ganze ein Waldstück war.

Ich habe relativ zeitig eine Bearbeitungsgebührforderung der Polizei in Höhe von 89Euro bekommen.


Jetzt ist gerade ein netter Brief von der Polizei gekommen. Darin wird eine Geldbuße von 145Euro + 20 Euro Gebühr + 3,50 Portokosten gefordert. (insgesamt 168,50Euro). Achja... 3 Punkte gibts auch noch dazu..

Vorgeworfen wird mir:
"Sie fuhren in Anbetracht der besonderen örtlichen Straßen- oder Verkehrsverhältnisse mit nicht angepasster Geschwindigkeit. Es kam zum Unfall"


Meiner Ansicht nach war es der Fahrfehler, der zum Unfall führte.
Der Unfall wäre auch bei viel viel geringerer Geschwindigkeit passiert, wenn ich eben diesen Fahrfehler begangen hätte.


Einen Augenzeugen gab es nicht. Ich war letzter der Kolonne gewesen.
Ich bin nach dem Unfall auch direkt wieder aufgestanden und habe Teile von der Straße geräumt und andere Fahrzeuge angehalten, um die Stelle absichern zu lassen.


Jetzt steh ich gerade vor dem finanziellen Supergau... denn einher mit den 168,50Euro + 89Euro Bearbeitungsgegbühr geht natürlich noch die anstehende Nachschulung an.
Mein Motorrad ist Schrott und AARGH!!!!!


Ich möchte nun von euch wissen, ob ich meine Rechtsschutzversicherung da nutzen soll. Ich bin mir ganz sicher, dass ich nicht zu schnell für diese Kurve war.
Ist es da sinnvoll, die genannte Versicherung einzuschalten?


Es geht mir darum, auf 35Euro Bußgeld und KEINE Punkte zu bezahlen


Wie seht ihr das?
Ich bin kurz vorm Durchdrehen hier...

berndy
13.05.2011, 15:17:58
Nun, genau so, wie du den Unfallablauf geschildert hast, stellt man sich den Tatbestand des Verstoßes gegen die relative Höchstgeschwindigkeit vor.

§ 3 Abs. 1 StVO

Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, so darf er nicht schneller als 50 km/h fahren, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Er darf nur so schnell fahren, daß er innerhalb der übersehbaren Strecke halten kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, daß dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muß er jedoch so langsam fahren, daß er mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke halten kann.


Dass du gestürzt bist, ist praktisch der Anscheinsbeweis dafür, dass die von dir gefahrene Geschwindigkeit eben deinen persönlichen Fähigkeiten nicht entsprochen hat. Darunter kann man z.B. auch die Aufmerksamkeit oder die Fahrfertigkeit (Fahrfehler) rechnen.

In Anbetracht der hohen Kosten für eine Nachschulung würde ich mal mit meiner Rechtschutzversicherung reden, ob die einen Anwalt in dieser Sache bezahlen.

fr!edol!n
13.05.2011, 15:25:06
wenn du eine rechtsschutz hast dann direkt ab zum anwalt. der wird schon was wissen. schlimmer kanns ja nicht mehr werden. also versuchen.

Raku
13.05.2011, 15:30:11
Oh nein :(

Ich habe leider keine Rechtsschutzversicherung... wenn man sein erstes Fahrzeug hat, dann denkt man als 18Jähriger nicht an sowas...

Ich habe grade mit dem ADAC telefoniert, da wurde mir gesagt, dass ich auch ohne Anwalt dort vorstellig werden kann und mich quasi selbst verteidigen kann und dann "nur" 40Euro fällig würden.

Berndy, gibt es da keine Möglichkeit, so noch rauszukommen?
Das wäre, wie gesagt, die finanzielle Katastrophe sonst für mich...

Ich meine... wenn ich auch unter Einfluss eines Fahrfehlers da nicht hätte stürzen sollen, dann müsste ich da ja mit Schrittgeschwindigkeit herfahren, so einen Fehler kann man doch nur sehr schwer vermeiden...

Und es ist ja nicht so, als hätte ich nicht schon meine Strafe für den Crash erhalten :( Motorrad kaputt, Klamotten kaputt, 90euro Bearbeitungsgebühr (ziemlich hoch, was?) Frust...

Goose
13.05.2011, 15:53:44
Wieso musst du zweimal Bearbeitungsgebühr für den gleichen Verstoß löhnen?

Wenn du beim ADAC bist, können dir die keine Rechtsberatung geben?

Ich würde da auf jeden Fall gegen vorgehen, weil der Brief vom Anwalt kann ja so teuer nicht sein, und wenn du noch so Jung bist, und vielleicht noch Student oder Schüler oder Azubi, und nicht viel verdienst, gibt es so was wie Gerichtskostenbeihilfe.

Bei dem Vorwurf wirst du ja Beschuldigt, und hast daher ja auch einen Anspruch auf Rechtsbeistand.

Ob du unter diesen Passus fällst, kann dir jeder Anwalt sagen. Musst ihm nur sagen das du kein Geld hast.

Ich hab in einem anderen Zusammenhang festgestellt, das wenn du die Gerichtskostenbeihilfe gewährt bekommst, es in vielen Fällen so gehandhabt wird das es nicht zum Gerichtstermin kommt, weil die Kosten dann zu hoch werden würden....

Raku
13.05.2011, 16:11:12
Ich frag mich allerdings auch, warum ich das zwei mal latzen muss...

Ich hab beim ADAC vorhin ja angerufen, und nen Anwalt in Olpe genannt bekommen (ist im Kreis Olpe passiert).
Ich werde den Montag kontaktieren, da ich mir übers Wochenende auch eure Vorschläge natürlich anhören möchte.



Ich bin Student und verdiene ca 0,0 Euro im Monat, berechtigt mich das zur Beihilfe? ;)



wenn es nicht zum Gerichtstermin kommen sollte, was passiert dann?
Wird das dann fallen gelassen?





Ich bin euch echt dankbar, für eure Tips - das lässt mich das Licht am Ende des Tunnels nicht in unerreichbare Ferne rücken :D

tomcat
13.05.2011, 16:22:42
Also Prozesskostenhilfe müsste dir auf jeden Fall zustehen. Ich denke jeder gute Verkehrsrechts Anwalt wird das schnell Regeln können, denn wie heißt es so schön "In dubio pro reo!"

Wenn du keinerlei angaben bisher zu dem Fall gemacht hast, bin ich guter dinge, dass das glimpflich für dich ausgeht!

@Berni: Wenn ich einen Verbremser in einer Kurve habe und mich mit Schrittgeschwindigkeit auf die Nase lege war ich dann auch für meine künste zu schnell?
Ich denke wirklich das ein Anwalt eine Lösung in einem Falle wie oben finden wird.

Goose
13.05.2011, 16:30:09
Klar warst du dann zu schnell, selbst wenn du im Stand um fällst an der roten Ampel, und den neben dir stehenden PKW beschädigst wirst du deswegen belangt werden.

Es gab ja auch schon Fälle wo ein Motorradfahrer alleine Schuld war weil er aus Hobby Motorrad gefahren ist, und somit eine Betriebsgefahr dargestellt hat. Wurde zwar in der zweiten Instanz gekippt das Urteil, aber gut.

Verstehe auch nicht warum dir die Polizei da nicht einfach 35 Euro für abgenommen hat und gut ist.

Verursachung eines Unfalls oder so, liegt ja auch im Ermessen des Beamtens....

Raku
13.05.2011, 16:31:43
Und wie gesagt, es gibt keine Zeugen dafür. Das Einzige, was mir der Mann vom ADAC grad gesagt hat, ist, dass das Gericht ein Gutachten über den Unfall erstellen möchte, was für mich unbezahlbar wäre ohne ReSchuVerSi.




Steht mir sowas auch bei einer Ordnungswidrigkeit (so wirds hier genannt) zu?

Raku
13.05.2011, 16:35:45
Verstehe auch nicht warum dir die Polizei da nicht einfach 35 Euro für abgenommen hat und gut ist.

Verursachung eines Unfalls oder so, liegt ja auch im Ermessen des Beamtens....

Wahrscheinlich, weil ich mein Portemonnaie beim Unfall verloren habe. War aber nur die Böschung runter, aber da wollten die feinen Beamten nicht helfen.


Vor Allem hab ich ja echt sparsam gewütet. Hab nur ne Leitplanke verbogen ;)

Goose
13.05.2011, 16:42:28
Wie jetzt, deine Papiere sind die Böschung runter und die haben dir nicht geholfen?

Tolle Vorbilder...... Haben die erwartet das du mit nem gebrochenen Fuß da noch selber runter kraxelst?

Naja, wen wundert es wenn die Hilfsbereitschaft in unserer Gesellschaft immer weiter nachlässt.

foerschy
13.05.2011, 17:11:39
In einem solchen Fall bleibt einem Polizisten nicht viel wahl.
Der Volksmund redet zwar immer davon, dass der Polizist selbst entscheiden kann was er verwarnt aber das stimmt auch nicht immer.

Bei so einem Unfall, wenn auch noch ein anderer geschädigt wird, in dem Fall die Straßenmeisterei oder das LRA wegen der Leitplanke und er wegen überhöhter Geschwindigkeit weggerutscht ist, dann bleibt da keine andere Möglichkeit als den Bußgeldsatz für §3I StVO zu nehmen.

Würde der Polizist jetzt die 35€ nach §1II StVO nehmen und es gerät an den falschen bei der Prüfung, fällt es auf den Polizisten zurück und dieser muss sich dann rechtfertigen. Niemand von euch, würde sich für etwas rechtfertigen wollen, weil er absichtlich einen "Fehler" gemacht hat.

Zwei mal Bearbeitungsgebühr weil du :

1. für die arbeit der Polizei bezahlst
und 2. Die Bußgeldanzeige bei der ZBS bearbeitet wird und diese nochmals Bearbeitungsgebühr erheben.

Ob du da jetzt aus einem rauskommst, weiß ich nicht. Aus 2. meiner Meinung nach aufjedenfall nicht.


Grüße

Goose
13.05.2011, 17:20:19
Ist doch Blödsinn, ich hatte letztes Jahr auch nen Unfall, im Winter auf der Autobahn weg gedreht, eingeschlagen und 30 Euro berappen müssen Thema erledigt, Leitplanke hat meine Versicherung bezahlt und gut.

In Deutschland wird halt immer mit verschiedenen Messlatten gemessen, und die Polizisten sind je jünger auch nicht mehr die Besten.

Ich muss in 14 Tagen wegen so einem vor Gericht, weil ein Unfallfahrer dem ich auf der Autobahn Erste Hilfe geleistet habe ihn wegen unterlassener Hilfeleistung verklagt hat.... nu muss ich meine Freizeit opfern, weil der gute Polizist mir nicht zuhören wollte und meinte er wäre Arzt und könnte was entscheiden......nu bekommt er einen drüber..... ich muss bis nach Ingolstadt fahren, und das Zeugengeld reicht nicht mal für die Sprittkosten......

Raku
13.05.2011, 17:44:12
Ich werd wahrsch. mal am Montag zur Rechtsberatung gehen und nachfragen, in welchem Maße ich Prozesskostenbeihilfe bekäme.

Hoffentlich wendet sich das noch zum Guten

berndy
13.05.2011, 18:35:51
Wie immer wird viel verwechselt und durcheinander gewürfelt.

Jeder Sachverhalt ist anders und muss auch anders beurteilt und bearbeitet werden.

Unsere Bußgeldstelle hat vor Jahren schon einfach festgelegt, dass bei Glatteisunfällen verwarnt werden kann.

Ich lege die Unfälle trotzdem immer der Bußgeldstelle zur Prüfung vor. Ich bin der Meinung, dass man gerade bei Glatteis, wenn man es gerade weiß, vorsichtiger fahren muss und nicht besser gestellt werden soll als jemand, der im Sommer auf Sand wegrutscht. Also schiebe ich bewusste den "schwarzen Peter" weiter.
Unsere Bußgeldstelle stellt m.M.n. sowieso viel zu viel ein. So bekommt man immer mehr eine "ist doch nicht so schlimm" Menthalität und die Ansicht, die Polizei hat ja keine Ahnung, wird immer mehr verbreitet. Die Ausbildung war aber, zumindest in unserem Bundesland, noch nie so aufwändig wie jetzt. Allerdings sind viele Verordnungen und Gestze durch die andauernde Änderungswut nicht einfacher geworden. Selbst Gerichte sind sich da nicht immer einig. Wie soll man da noch eine gerade Linie finden.

Aber das bringt Raku jetzt nicht weiter.

Der richtige Weg wäre zunächst einmal die Rechtsbehelfsbelehrung auf dem Bußgeldbescheid durchzulesen und dementsprechend zu handeln. Wenn man das Bußgeld und die damit verbundenen Nachteile nicht akzeptieren will, kann man Widerspruch einlegen. Diesen sollte man aber auch begründen können. Wenn man sich selber vertritt, das kann man bei Bußgeldsachen und kleineren Straftaten vor dem Amtsgericht durchaus selber machen, sollte man aber juristisch schon etwas bewandert sein, sonst steht man auf verlorenem Posten. Wenn man das sich selbst nicht zutraut, nimmt man besser einen Anwalt oder lässt sich zumindest einmal beraten.

Beim zuständigen Amtsgericht kann man auch mal nach Prozesskostenhilfe anfragen. Aber nicht in jedem Fall bekommt man als Mittelloser Hilfe. Aber fragen kostet ja noch nichts.

Die Sache muss aber auch nicht zwangsläufig vor Gericht gehen. Möglicherweise folgt die Bußgeldstelle ja der Argumentation des Betroffenen und ermäßigt das Bußgeld.

Mich würde einmal interessieren, welche Kosten bzw. Bearbeitungsgebühren dir auferlegt werden.

Zum Bußgeld kommen normalerweise noch so ca. 20 - 30 € Verwaltungsgebühren, Schreibauslagen, Porto u.ä. dazu.

Die Polizei stellt normalerweise notwendige Aufwendungen, Materialeinsatz, Unfallstellenabsicherung u.a. in Rechnung, sofern das nach jeweiligem Landesrecht vorgesehen ist. Die Abschleppkosten muss der Halter des abgeschleppten Fahrzeugs gegebenenfalls auch noch tragen.

Grollicus
14.05.2011, 11:04:16
Hey Raku,


103854

Sie verursachten infolge nicht angepasster Geschwindigkeit einen Unfall. (A - 1 ) 35,00
§ 3 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 8.2 BKat; § 19 OWiG

103602

Sie fuhren in Anbetracht der besonderen örtlichen Straßen- oder Verkehrsverhältnisse mit nicht angepasster Geschwindigkeit. Es kam zum Unfall. (A - 3) 145,00

§ 3 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 8.1 BKat;
§ 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG

Deine Geschwindigkeit war auf jeden Fall nicht angepasst (für deine Fähigkeiten im Moment des Unfalls) sonst wärst du wohl auf der Strecke geblieben, von daher gibt es daran wenig zu rütteln.

Der entscheidende Unterschied sind also die "besonderen örtlichen Straßen- oder Verkehrsverhältnisse", in deinem Fall dass da eine Kurve war.
Könntest du in deinem Einspruch schlüssig begründen dass der Unfall durch einen Fahrfehler entstanden ist - und eben nicht dadurch dass da eine Kurve war! - könnte die Bußgeldstelle auf Tatbestand 103854 umschwenken. Einen Punkt bekommst du trotzdem, somit gibts wohl auch die Nachschulung..

Die Bußgeldstelle stellt bei schweren Verletzungen und einem geringfügigen Tatvorwurf das Verfahren wegen der Verkehrsordnungswidrigkeit hin und wieder ein, aber das ist Entscheidung der Bußgeldstelle. Ob das in deinem Fall klappen kann wird dein Anwalt vermutlich wissen..

Bei nem Motorradfahrer, der grade nach aussen aus der Kurve geflogen ist kann ich gut verstehen, erstmal den größeren Vorwurf rauszuholen. Der Unfall sieht einfach zu sehr nach dem typischen "zu schnell für die Kurve" aus. Und Goose hat in seinem Fall einfach Glück gehabt. Immerhin sind die Glatteisunfälle auf der Autobahn imo ein typisches Beispiel für den A3/145€.

Gruß,
Grolli

gsmattis
14.05.2011, 11:49:00
Kann man in dem Fall nicht eine nachträgliche Aussage machen? Denn wenn er direkt nach dem Unfall unter Schock stand und nix gesagt hast, kannst er doch jetzt ne Aussage machen und sagen, da lag nen Ast, oder er ist nem Karnickel ausgewichen. Man muss ihm erst mal das Gegenteil beweisen.

Gruß Mattis :wink2:

Mavo
14.05.2011, 13:06:39
Bei nem Motorradfahrer, der grade nach aussen aus der Kurve geflogen ist kann ich gut verstehen, erstmal den größeren Vorwurf rauszuholen. Der Unfall sieht einfach zu sehr nach dem typischen "zu schnell für die Kurve" aus. Und Goose hat in seinem Fall einfach Glück gehabt. Immerhin sind die Glatteisunfälle auf der Autobahn imo ein typisches Beispiel für den A3/145€.

Gruß,
Grolli

Indizien reichen für eine Beweisführung aber nunmal nicht. Das muss ich momentan auch mitmachen, weil mir ne Frau beim wenden an den Kotflügel vom parkenden Auto draufgefahren ist während ich selbst drin saß! Eine Anzeige am nächsten Tag sollte reichen, dachte ich. Bei ihr wurden 6 Wochen später (!) bei der Untersuchung aber keine Spuren mehr gefunden und obwohl in der Gegenüberstellung der Fahrzeuge einwandfrei festgestellt wurde, dass Höhe und Breite des Schadens zu meinen Angaben passen würden, möchte die Staatsanwaltschaft jetzt ein "Gutachten zum Unfallhergang" erstellen. Die Sache läuft jetzt insgesamt schon über 6 Monate.

Dass man ihm juristisch "nicht angepasste Geschwindigkeit" vorwerfen kann mag stimmen, wenn man sich aber überlegt, was ein normaler Mensch unter diesem Terminus versteht klingt das für mich schon sehr weit hergeholt. Ich würde mich beraten lassen und Widerspruch einlegen mit der Begründung, dass es sich um einen Fahrfehler gehandelt hat. Generell muss die Polizei übrigens deine Aussagen glauben, sofern kein Beweis dagegen spricht. In meinem Fall musste die Polizei meiner Unfallgegnerin UND mir glauben - so komisch das auch klingt.

Goo
14.05.2011, 17:17:39
oder er ist nem Karnickel ausgewichen.

genau den gedanken hatte ich heut früh auch zu dem thema. nur mit nem fuchs :grinser2:

gsmattis
14.05.2011, 18:00:54
genau den gedanken hatte ich heut früh auch zu dem thema. nur mit nem fuchs :grinser2:

Dann mal an die Expertien hier: Is das so in der Form, wie ich das vorgeschlagen hab, realisierbar?

Gruß, der Mattis :wink2:

Raku
15.05.2011, 10:22:54
Ich weiß ja nicht... ich meine, dass ich einem Ersthelfer gesagt habe, wie das in etwa passiert war. Wenn der das ist, der als Zeuge da war, dann hab ich n Problem.

Knotenfrosch
15.05.2011, 11:08:07
Bei nem Motorradfahrer, der grade nach aussen aus der Kurve geflogen ist kann ich gut verstehen, erstmal den größeren Vorwurf rauszuholen. Der Unfall sieht einfach zu sehr nach dem typischen "zu schnell für die Kurve" aus.

Ich kenne kein Fahrzeug, dass bei plötzlich wegfallender Bodenhaftung eine Kurve rutscht, anstatt geradeaus zu schlittern. Sowas ist physikalisch absolut nicht möglich. :pop:

Mavo
15.05.2011, 12:00:18
Ich kenne kein Fahrzeug, dass bei plötzlich wegfallender Bodenhaftung eine Kurve rutscht, anstatt geradeaus zu schlittern. Sowas ist physikalisch absolut nicht möglich. :pop:

Da keiner den sonst den Unfallhergang bezeugen kann und die nur sehen, dass er an der Leitplanke gelandet ist, ist deine Argumentation in deren Augen irrelevant. Die gehen vermutlich vom ROTEN Fall aus, tatsächlich ist aber GRÜN passiert.

Knotenfrosch
15.05.2011, 12:17:02
Mir klar.

Es las sich aber so, als wäre GRÜN passiert, anstelle von ROT. Und ROT geht eben nie. Dass Grolli das weiß, nehme ich an. Aber man muss sowas den Verkehrsbehörden gelegentlich klarmachen.

http://imageshack.us/f/560/unbenanntik.png/

berndy
15.05.2011, 18:05:47
Kann man in dem Fall nicht eine nachträgliche Aussage machen? Denn wenn er direkt nach dem Unfall unter Schock stand und nix gesagt hast, kannst er doch jetzt ne Aussage machen und sagen, da lag nen Ast, oder er ist nem Karnickel ausgewichen. Man muss ihm erst mal das Gegenteil beweisen.

Gruß Mattis :wink2:

Man kann als Betroffener zu jeder Zeit eine Aussage machen, die schon gemachte Aussagen widerrufen, verbessern, abändern usw.

Nur macht das in den seltensten Fällen eine gemachte Aussage glaubhafter.

gsmattis
15.05.2011, 20:34:45
Man kann als Betroffener zu jeder Zeit eine Aussage machen, die schon gemachte Aussagen widerrufen, verbessern, abändern usw.

Nur macht das in den seltensten Fällen eine gemachte Aussage glaubhafter.

Das macht natürlich Sinn.

Raku
16.05.2011, 07:37:55
Also passiert ist der Fall, der von Knotenfrosch prinzipiell skizziert wurde.
Wie ich gerutscht bin, kann man sicherlich von der Biegungsrichtung der Leitplanke ableiten. Spuren gab es meiner Meinung nach nicht wirklich... zumindestens haben mein Dad und meine Freundin keine Kratzer oder sonstige Spuren an der Unfallstelle sehen können.

Kann man Schleifspuren auf der Straße so leicht entfernen?



@ Berndy

Einsehen, was von mir dokumentiert wurde, kann nur ein Anwalt per Akteneinsicht, nicht wahr?
Wie gesagt, ich stand unter Schock und ich weiß auch nicht mehr hundert prozentig, was ich gesagt haben könnte.
Ich weiß, dass das Hauptthema des Polizisten und mir das verlorene Portemonnaie und somit die fehlenden Angaben zu den Personalien war.

Wenn ich keine Aussage gemacht habe - müsste man das nicht erstmal sinnvollerweise nachholen, bevor man so ein Brett von Strafe (in meinem Fall ein verbaler Schlag ins Gesicht - mit Anlauf) verhängt?

Fox1103
16.05.2011, 08:13:59
Dumme Frage:
Wieso hast du nach deinem Unfall überhaupt die Grünen gerufen?
DU hast doch nur "eigenschaden" oder?

Du musst glaubhaft belgen können, dass du nicht zu schnell warst bzw. das du einen Reifenrutscher hattest....

Weil dann kann keiner sagen jaja hier und fahrerfähigkeit.. weil so nen Reifenrutscher kann man nicht mal eben abfangen... vor allem wenns naß ist.

tomcat
16.05.2011, 08:16:49
Wieso hast du nach deinem Unfall überhaupt die Grünen gerufen?
DU hast doch nur "eigenschaden" oder?


Ich denke nicht das er selbst die Polizei gerufen hat da er "Unter Schock" Stand ;)

Und die Leitplanke hast du vergessen...

Fox1103
16.05.2011, 08:24:53
Ich glaube die wäre mir angesichts des totalschadens meines geliebeten gefährtes mit verlaub SCHEIßEGAL gewesen :D

Also wenn Raku beweisen kann entweder am reifen oder am Asphalt, wobei letzteres schwierig ist beweisen kann, durch as auch immer Gummiabrieb etc. dass er nen Reifenrutscher hatte.,.. dann besteht die Chance da halbwegs billig raus zu kommen...

Ich hatte letztes Jahr im September mit meiner geliebter CBR125R nen Unfall... Karre totalschaden... Hatte dann auch nen Prozess aber gegen den Unfallgegner.... Ich musste beweisen dass ER nicht geguckt hat.... Haben wir auch aber by the way... du musst deine Unschuld beweisen bzw die Schuld anderer bzw äußerer einflusse (nässe, Reifen etc) Du kannst die behauptung der Grünen nichtig machen indem du zum einen deinen Dad und deine Freundin als Zeugen angibts, dass die mit gleicher Geschwindigkeit gefahren sind keinen reifenrutscher hatten und durchgekommen sind und du wegen dem Rutscher nicht.

BlaZn
16.05.2011, 14:09:25
Also Prozesskostenhilfe müsste dir auf jeden Fall zustehen. Ich denke jeder gute Verkehrsrechts Anwalt wird das schnell Regeln können, denn wie heißt es so schön "In dubio pro reo!"So sieht's aus.

Die Hauptsache ist doch, dass dir nichts Schlimmeres passiert ist. Auch wenn's schade um die Maschine ist... :grinser2:

In meinem Fall musste die Polizei meiner Unfallgegnerin UND mir glauben - so komisch das auch klingt.Das halte ich für ein Gerücht. "Kriminalistische Erfahrung" und weitere schöne Begriff sind recht weit dehnbar. :D

Mavo
16.05.2011, 14:30:26
Das halte ich für ein Gerücht. "Kriminalistische Erfahrung" und weitere schöne Begriff sind recht weit dehnbar. :D

Die Polizei sagte uns beiden wörtlich: "Wir können da leider nichts machen und müssen ihnen beiden glauben. Aber wir geben das mal so an die Staatsanwaltschaft weiter und vielleicht gibts noch eine Gerichtsverhandlung."

Was Raku angeht: hier könnte die Polizei / der Staatsanwalt doch tatsächlich auch mal Menschlichkeit an den Tag legen. Raku's Maschine ist Schrott, er hat ein gebrochenes Bein, muss die Leitplanke zahlen.. das ist doch im Grunde genommen schon Strafe genug. Dass man mal wegrutscht kommt ja beim Motorrad durchaus öfter vor und gefährdet oder gar verletzt wurde sonst auch keiner. Es gibt also zumindest keinen absolut notwendigen Grund ihn dafür so hart zu bestrafen.

BlaZn
16.05.2011, 14:32:34
Ab zum Anwalt und fertig. Dafür hat man i.d.R. 'ne (KFZ-)Rechtsschutzversicherung.

Dem Beschuldigten muss etwas (zweifelsfrei) nachgewiesen werden, nicht umgekehrt.

Raku
16.05.2011, 16:42:13
Naja... leider hab ich keine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen. Dumm... aber es ist jetzt nicht zu ändern - Wie so oft lernt man aus seinen Fehlern, auch was die Versicherung angeht.

Ich habe allerdings jetzt vor, morgen den Anwalt aus der Olpe zu kontaktieren. Der wird schon wissen, was Sache ist.

Bullet
18.05.2011, 05:49:09
Moin,

ist ja eine wirklich blöde Sache.

Schau Dir die Kurve noch einmal genau an. Evtl. befindet sich auf der Kurvenlinie (also der für Motorradfahrer) ja ein Bitumenflicken oder eine Kante im Teer, großes Schlagloch, etc.

In diesem Fall könntest Du den Spieß umdrehen und den Sturz auf den nicht ordnungsgemäßen Fahrbahnzustand zurückführen. Ggf. einen Brief an die zuständige Straßenmeisterei / Kommune senden (lassen -> Anwalt) und um Regulierung der dir entstandenen Schäden bitten.

Ich drück Dir auf jeden Fall die Daumen.

Gruß
Oliver

Jim Knopf
18.05.2011, 11:16:56
Moin,

ist ja eine wirklich blöde Sache.

Schau Dir die Kurve noch einmal genau an. Evtl. befindet sich auf der Kurvenlinie (also der für Motorradfahrer) ja ein Bitumenflicken oder eine Kante im Teer, großes Schlagloch, etc.

In diesem Fall könntest Du den Spieß umdrehen und den Sturz auf den nicht ordnungsgemäßen Fahrbahnzustand zurückführen. Ggf. einen Brief an die zuständige Straßenmeisterei / Kommune senden (lassen -> Anwalt) und um Regulierung der dir entstandenen Schäden bitten.

Ich drück Dir auf jeden Fall die Daumen.

Gruß
Oliver

Servus,

warum sollte das gehen Strassenmeisterei/Kommune anschreiben wegen Bitumenstücken auf der Strasse???? Es steht vielleicht auch ein Schild dort mit Aufdruck " Schlechter Fahrbahnbelag" und was willste dann????

Im ersten Post hat er doch zugegeben, dass Er nen Fehler gemacht hat und unkonzentriert war. Dann ist es doch geklärt oder nicht??

Nur weil es jetzt ein paar € kostet und er wohl zur Nachschulung muss, werden hier die abenteuerlichsten Ideen gestreut!

Wenn ander aus seiner Gruppe an der Stelle vorbei kommen und Er nicht, dann ist es wie die Polizei schon schreibt: "Sie fuhren in Anbetracht der besonderen örtlichen Straßen- oder Verkehrsverhältnisse mit nicht angepasster Geschwindigkeit. Es kam zum Unfall"

Also nimm Dir einen Anwalt und regel das vor Gericht, aber ich glaube nicht, dass Du grosse Chancen hast, die Strafe zu mindern.

Mavo
18.05.2011, 13:26:10
Für Folgen aus Straßenschäden ist die Straßenmeisterei auch in der Regel nicht unmittelbar. Nichtmal ein Schild ist Pflicht, wenn die Straßenmeisterei von den Schäden noch keine Kenntnis hat. Sind die Schäden bekannt und werden vorsätzlich nicht behoben sieht die Sache wieder anders aus.

Oder anders ausgedrückt: Als Motorradfahrer muss man auf Sand, Rollsplit, Straßenschäden usw. eben umso aufmerksamer achten.

Raku
18.05.2011, 14:45:10
Wenn ander aus seiner Gruppe an der Stelle vorbei kommen und Er nicht, dann ist es wie die Polizei schon schreibt: "Sie fuhren in Anbetracht der besonderen örtlichen Straßen- oder Verkehrsverhältnisse mit nicht angepasster Geschwindigkeit. Es kam zum Unfall"


Aber wenn andere doch sich nicht zerfleddert haben und wir mit der Selben Geschwindigkeit gefahren sind, dann ist es doch ganz eindeutig der Fahrfehler, welcher den Unfall verursacht hat, nicht wahr?

Prost
18.05.2011, 16:02:19
Aber wenn andere doch sich nicht zerfleddert haben und wir mit der Selben Geschwindigkeit gefahren sind, dann ist es doch ganz eindeutig der Fahrfehler, welcher den Unfall verursacht hat, nicht wahr?
Ja, und genau deshalb bist du nicht mit einer deinem Können angepassten Geschwindigkeit gefahren , sonst wäre dir der fehler nicht unterlaufen, bzw du hättest den Sturz abfangen können.

So , oder so ähnlich , wird dann wohl argumentiert werden.

Ich persönlich halte diese Argumentation zwar auch für recht eigentümlich ( um nicht ander Worte benutzen zu müßen ;) ) aber so wird's wohl vom Gesetzgeber oder dessen Erfüllungsgehilfen gesehen...

berndy
18.05.2011, 16:13:15
@ Raku Man kann doch nicht einfach sagen: Andere sind auch um die Kurve gekommen, deshalb ist es ein einfacher Fahrfehler.

Wenn du im Wortlaut des § 3 StVO nachliest, kommst du schnell darauf, dass man seine Geschwindigkeit an alle Parameter anpassen muss: eigenes Können, Eigenschaften des Fahrzeugs, Eigenschaften der Fahrbahn, Wetter, Lichtverhältnisse usw.

Verschiedene Fahrzeuge haben unterschiedliche Fahreigenschaften.

Wo ich mit meiner GS locker ohne aufzusetzen um die Ecke komme, setze ich mit meiner LS schon lange auf. Also war ich in diesem Moment mit der LS mit nicht angepasster Geschwindigkeit unterwegs.

Wenn ein Könner mit seinem modernen Sportbike da gerade noch durchkommt, darfst du nicht annehmen, dass du als Anfänger mit einem veralteten Fahrwerk da mithalten kannst.

Wenn du dann als Fahranfänger einen Fahrfehler machst, warst du für die entsprechende Situation mit nicht angepasster Geschwindigkeit unterwegs.

Mit geringerer Geschwindigkeit hätte sich dieser Fehler wahrscheinlich auch nicht so gravierend ausgewirkt. Möglicherweise hättest du die GS noch abfangen können...

Hast du gegen den Bußgeldbescheid Widerspruch eingelegt?

Knotenfrosch
18.05.2011, 18:37:56
Naja gut, aber wenn man nun dahingehend argumentiert, dass die Geschwindigkeit eben ausreichend niedrig war und er selbst durch vorsichtige Fahrweise den Unfall nicht verhindern konnte, könnte die Staatsanw. ja auf die 35€ umschwenken.

Aber im Prinzip is hier alles Laiengewäsch. Das sollte ein erfahrener Anwalt klären und gut is.

Raku
18.05.2011, 18:38:50
Ich werd am Freitag meinen Widerspruch einlegen.
Macht es da Sinn, schon meinen Grund des Widerspruchs dar zu legen?
Oder wird man danach nochmal irgendwie kontaktiert?

Gruß
Und danke nochmal für eure Hilfe.

berndy
18.05.2011, 19:02:22
Ich würde den Widerspruch gleich begründen.

Wenn man den nicht gleich begründet, bekommt man vermutlich noch mal Gelegenheit dazu, das kann ich aber nicht mit Sicherheit sagen.

Deswegen würde ich das gleich machen.

Raku
18.05.2011, 20:41:15
Okay, dann werde ich das so machen, wie du sagst.

Wäre echt schön, wenn das klappt...

Jim Knopf
19.05.2011, 11:04:30
@ Raku Man kann doch nicht einfach sagen: Andere sind auch um die Kurve gekommen, deshalb ist es ein einfacher Fahrfehler.

Wenn du im Wortlaut des § 3 StVO nachliest, kommst du schnell darauf, dass man seine Geschwindigkeit an alle Parameter anpassen muss: eigenes Können, Eigenschaften des Fahrzeugs, Eigenschaften der Fahrbahn, Wetter, Lichtverhältnisse usw.

Verschiedene Fahrzeuge haben unterschiedliche Fahreigenschaften.

Wo ich mit meiner GS locker ohne aufzusetzen um die Ecke komme, setze ich mit meiner LS schon lange auf. Also war ich in diesem Moment mit der LS mit nicht angepasster Geschwindigkeit unterwegs.

Wenn ein Könner mit seinem modernen Sportbike da gerade noch durchkommt, darfst du nicht annehmen, dass du als Anfänger mit einem veralteten Fahrwerk da mithalten kannst.

Wenn du dann als Fahranfänger einen Fahrfehler machst, warst du für die entsprechende Situation mit nicht angepasster Geschwindigkeit unterwegs.

Mit geringerer Geschwindigkeit hätte sich dieser Fehler wahrscheinlich auch nicht so gravierend ausgewirkt. Möglicherweise hättest du die GS noch abfangen können...?

Servus,

hiermit hat Berndy vollkommen Recht, aber probiere es ruhig mit einem Widerspruch.

BlaZn
19.05.2011, 12:53:40
Servus,

hiermit hat Berndy vollkommen Recht, aber probiere es ruhig mit einem Widerspruch.Richtig, ein Widerspruch kostet erstmal nichts. (Rechtsschutz wäre dennoch von Vorteil gewesen. *hust*)

Raku
19.05.2011, 21:41:26
@ Raku Man kann doch nicht einfach sagen: Andere sind auch um die Kurve gekommen, deshalb ist es ein einfacher Fahrfehler.


Natürlich kann man das nicht so sagen. Ich habe damit aber andeuten wollen, dass die Geschwindigkeit für die Kurve nicht unangepasst war. Letztendlich wäre alles andere Schleichen gewesen. Ich kann nicht genau sagen, wie schnell ich durch die Kurve gefahren bin, aber ich denke, es waren um die 50-60 oder sowas. Die Kurve hätte man auch mit 80-100 fahren können. Aber das hatte ich ohnehin nicht vor. Was ich sagen wollte ist, dass wir durchaus "vernünftig" gefahren sind und nicht wie die Irren geheizt sind.
Ich wollte damit nur bestärken, dass es ein Fahrfehler war, wo die anderen beiden keinen gemacht haben und kein Problem mit der Kurve hatten.

Ich hoffe, das war verständlich ;)

Dann erstmal :gutenacht:

Jim Knopf
20.05.2011, 06:52:58
Natürlich kann man das nicht so sagen. Ich habe damit aber andeuten wollen, dass die Geschwindigkeit für die Kurve nicht unangepasst war. Letztendlich wäre alles andere Schleichen gewesen. Ich kann nicht genau sagen, wie schnell ich durch die Kurve gefahren bin, aber ich denke, es waren um die 50-60 oder sowas. Die Kurve hätte man auch mit 80-100 fahren können. Aber das hatte ich ohnehin nicht vor. Was ich sagen wollte ist, dass wir durchaus "vernünftig" gefahren sind und nicht wie die Irren geheizt sind.
Ich wollte damit nur bestärken, dass es ein Fahrfehler war, wo die anderen beiden keinen gemacht haben und kein Problem mit der Kurve hatten.

Ich hoffe, das war verständlich ;)

Dann erstmal :gutenacht:

Servus,

klar ist das verständlich und so würde ich das auch begründen bei Deinem Widerspruch!

Fuzzi
03.06.2011, 03:41:46
ich muss bis nach Ingolstadt fahren, und das Zeugengeld reicht nicht mal für die Sprittkosten......

Das ist etwas das ich nun wieder nicht Glaube, da es eine Kilometerpauschale gibt.

Eine Bußgeldminderung aufgrund der besonderen Wirtschaftlichenverhältnisse ist wohl eher unwahrscheinlich, da du dir ein Motorrad incl. Versicherung etc. leisten kannst

Wie lebt man eigentlich mit 0,0 Euro einkommen?

Das wirklich ärgerliche wäre die Nachschulung, aber dafür kenne ich dich zu wenig.

Was auf jedenfall zu bedenken ist, dass wenn denn ein Gerichtstermin angesetzt wird, muss dir klar sein, wenn du dort dann "schuldig" gesprochen wirst, musst du zusätzlich die Verfahrenskosten übernehmen (das ist auch nochmal ein guter 3stelliger betrag)

Raku
03.06.2011, 15:25:04
Das hat mir der Herr vom ADAC aber anders erzählt. Der meinte, dass ich maximal die Gerichtskosten in Höhe von 40€ zahlen muss.


Und zum Einkommen... habe grad nachgeschaut, Taschengeld zählt offensichtlich auch zum Einkommen :D Aber dann isses immer noch ein Betrag, der deutlich unter hundert Euro liegt.

EDIT: http://www.bmas.de/portal/22108/geldleistungen__einkommen.html

Wird allerdings hier als Zuwendung Dritter behandelt und somit offensichtlich nicht als Einkommen ´behandelt?!

berndy
05.06.2011, 06:49:08
Ich würde mich nicht darauf verlassen, was der ADAC oder sonst wer einem sagt bzw. was man dann meint verstanden zu haben.

Entscheident ist, was das Gericht schreibt.

Raku
08.06.2011, 17:32:35
Wow... ich bin ja echt kein Mensch, der andere wegen ihrer nicht vorhandenen Kompetenz in einem speziellen Gebiet abstraft...

aber das ist meiner Meinung nach die Höhe...


Ich zitiere aus der Antwort meines Einspruches.

"Sie teilen mit, dass Sie einen "Blicktechnik-Fehler" begangen haben, indem Sie anstelle eines "fixen" Punktes am Kurvenausgang das Hinterrad des vorausfahrenden Motorradfahrers anvisiert haben. Ihr Vordermann hat die Kurve unfallfrei befahren.

Sie haben in ca. anderhalb Jahren nach Erteilung der Fahrerlaubnis - nach Ihren Angaben - bereits 6000km mit dem Motorrad zurückgelegt. Es ist somit davon auszugehen, dass Sie keinen "Blicktechnik-Fehler" mehr begehen würden. [1]


M.E. sind Sie mit einer zu hohen Geschwindigkeit in die Kurve gefahren. Als Sie dann merkten, dass die gefahrene Geschwindigkeit zu hoch ist, bremsten Sie Ihr Motorrad ab, stürzten auf die Fahrbahn und rutschten nach rechts gegen einen Stützpfeiler der Leitplanke. Danach drehte sich das Motorrad um 180°. Das Motorrad blieb total beschädigt auf der Fahrbahn liegen. Anhand der Lichtbilder ist die totale Beschädigung Ihres Motorrades deutlich zu erkennen, was ebenfalls auf eine zu hohe Geschwindigkeit schließen lässt." [2]


Offensichtlich habe ich es mit einer motorradfahrenden Physikerin oder Ingenieurin zu tun.


zu [1]: Frage an euch: Wann habt ihr euren letzten Blicktechnik-Fehler gemacht? Ich hoffe, dass ihr das gemacht habt, bevor ihr 6000km gefahren seid. Ansonsten seid ihr wohl kacke und dumm und nicht der Norm entsprechend.

zu [2]: Bei einer "vermeintlich" "angepassten" Geschwindigkeit wäre das Motorrad heile geblieben und hätte keinerlei Schäden davon getragen...

Ich könnte ja mal spaßeshalber ausrechnen, was die Gabel so aushält und in wie weit diese Verformung des Rahmens zurückzurechnen ist...
Aber soviel ist sicher: Das Aluminium des Standrohres ist gegossen und somit relativ spröde (bruchgefährdet) und die Querschnittsfläche des Tauchrohrs ist relativ gering, weshalb es leicht abescheren konnte. Dann bleibt eigentlich nur noch die Verformung des Rahmens...
Immerhin ist er so duktil, DASS er sich verformt...

Oh mann... ich bin auf 180!

Fox1103
08.06.2011, 19:36:45
Joaaa das mit dem zurückrechnen wäre schon ne option :D
Ich weiß nicht aber hast du´s schon mal mit nem Motorradgutachter versucht?
Der kann bestimmt glaubhaft ermitteln wie schnell du warst.... weißt du eig wie schnell du warst? vom gefühl her?

Raku
08.06.2011, 19:58:39
Ne, ich weiß es wirklich nicht...
Wenn ich auf der Landstraße unterwegs bin, dann fahr ich nach Straßensituation und äußeren Faktoren und nicht nach einer numerischen Geschwindigkeit. Und gerade deshalb bin ich mir so sicher, dass ich nicht zu schnell war...

Motorradgutachter wären wahrscheinlich sehr teuer... Ich kann mir das momentan nicht leisten (Student)

Und zum Glück ein Maschinenbaustudent... daher werd ich mal nen Professor fragen, wie er das sieht.
Der ist auch uA. spezialisiert auf Bruchmechanik, Festigkeitslehre usw. das ist schon nicht verkehrt.


Aus welchem Stahl ist der Rahmen eigentlich?

Goo
08.06.2011, 23:18:21
Aus welchem Stahl ist der Rahmen eigentlich?

wald und wiesen so wie der teilweise rostet :grinser2:

zu deinem brief:
:wut:
als wenn jeder, der mal über ein rad rutscht zu schnell war.
sag es war herbst und der wind hat dir ein blatt unters vorderrad geweht...
einfach nur lächerlich einen motorradfahrer zu bestrafen, weil er mal weggerutscht ist!
es kam keiner weiter zu schaden. was soll also der scheiß??

(raku, du merkst, ich fühle mit dir ;) )

Raku
08.06.2011, 23:25:25
Tja offensichtlich juckt das keinen wirklich...

Ich zitiere mal nen Freund, der Jura studiert

"Problematisch ist meines Erachtens hier die nachweisbarkeit der erhöhten geschwindigkeit. Und dieser nachweis ist elementar, um diesen Vorwurf zu erheben. Es ist nicht verboten sich in einer Kurve aufs Maul zu legen solange es nicht wg erhöhter geschwindigkeit ist. Mit der Beihilfe weiß ich nicht sorry"

gsmattis
09.06.2011, 08:34:25
Kann ja gar nicht sein, dass man nach 6000 km keine Blickfehler mehr macht. Das passiert mir nach 15.000 noch, wenn ich so durch die Gegend dümpel :motz: Ganz normale Sache, passiert jedem mal.

Nikon
09.06.2011, 08:45:54
Die überhöhte Geschwindigkeit ist aber schon in dem Moment bewiesen wo du dich auf die Schnauze gelegt hast. Wäre deine Geschwindigkeit angepasst gewesen, dann wäre dir der Fehler nicht passiert oder du hättest ihn kompensieren können.
Ich wäre da jetzt vorsichtig mit der weitere Argumentation weil eine aktzeptierte nicht überhöhte Geschwindigkeit zu dem Schluss führen könnte, dass du als Motorradfahrer einfach nicht geeignet bist. Letztlich hat ja irgendwas zu dem Unfall geführt. Mangelndes Risikobewustsein und Erfahrung sind da noch die harmlosesten Zweifel an der Eignung.

Selbst wenn du mit 30 Km/h einen Unfall baust, z.B. aus der Kurve fliegst, bist du dran. Das Problem ist, dass du noch in der Probezeit bist. Den Behörden ist es letztlich total egal ob du grad flüssig bist oder nicht. Wer als Fahranfänger aus der Kurve fliegt muss halt damit rechnen dass er zum Aufbauseminar antreten darf. Das ist ja auch garnichts verwerfliches. Gerade die jungen Fahrer sind es nunmal die mit Abstand am häufigsten aufgekratzt werden müssen. Ich kann es da den Polizisten(die schreiben halt den Unfallbericht) nicht verübeln wenn sie dort auch einen höheren Maßstab anlegen als bei den schon etwas erfahreren Piloten. Letztlich ist das ja der Sinn einer Probezeit dass man die Besitzer des Führerscheins auf Probe deutlich "härter" anpackt als Fahrer mittleren Alters.

Der ganze Spaß wird dich 500 Euro kosten. Da kannst du direkt schonmal anfangen zu sparen. Bei mir hat das damals mehrere monate gedauert bis ich den Bescheid zur dem Aufbauseminar bekommen habe (ich meine es waren 11 vom Verstoß bis zum Seminar). Mit etwas Glück hast du also mehrere Monate Zeit das Geld zu organisieren.

Nikon

Willow
09.06.2011, 19:15:20
Um das Aufbauseminar wirst du meiner Erfahrung nach nicht drum zu kommen. Ich hatte mit dem Auto ca. 6 Monat nach erhalt des Führerschein einen unverschuldeten Unfall (Erwiesen). Damals hatte mit jmd die Vorfahrt bei RvL genommen. Begründung des Aufbauseminars nach Anfrage war, dass ich Vorsichtiger hätte fahren können. Und das obwohl ich wirklich nur 30 kmh gefahren bin.

Der Bescheid kam nach ca. 4 Monaten. (Ein Bußgeld oder sonstiges musste ich nicht bezahlen.)

Kosten für den ganzen Spass: 395 € Lehrgang + ich glaub 15 € für Unterrichtsmaterialien + ca 20 € "Bearbeitungsgebühren".

Als Fahranfänger bekommst du meines Erachtens immer einen rein gedrückt.

LG Wilko

Achja: Die zussätzlichen 2 Jahre Probezeit sollte man auch nicht vergessen....

berndy
09.06.2011, 19:34:41
zu [1]: Frage an euch: Wann habt ihr euren letzten Blicktechnik-Fehler gemacht? Ich hoffe, dass ihr das gemacht habt, bevor ihr 6000km gefahren seid. Ansonsten seid ihr wohl kacke und dumm und nicht der Norm entsprechend.

zu [2]: Bei einer "vermeintlich" "angepassten" Geschwindigkeit wäre das Motorrad heile geblieben und hätte keinerlei Schäden davon getragen...




zu 1. Noch nie, meine Stürze waren alle auf unangepasste Geschwindigkeit zurückzuführen. Allerdings wurde auch keiner meiner Stürze als Unfall aufgenommen und ich bin immer aus eigener Kraft nach Hause gekommen.

zu 2. Angepasste Geschwindigkeit - kein Sturz = Motorrad heil. Irgendwie logisch.

Raku
09.06.2011, 20:02:21
zu 1. Noch nie, meine Stürze waren alle auf unangepasste Geschwindigkeit zurückzuführen. Allerdings wurde auch keiner meiner Stürze als Unfall aufgenommen und ich bin immer aus eigener Kraft nach Hause gekommen.

zu 2. Angepasste Geschwindigkeit - kein Sturz = Motorrad heil. Irgendwie logisch.


Also ist die unangepasste Geschwindigkeit das Allheilmittel der Polizei, sich schnell da raus zu "reden".
Ob du diese Auffassung beruflich "vertrittst": Darauf möchte ich nicht weiter eingehen. Aber gerade als Motorradfahrer hat man eben nicht die zwei weiteren Reifen, die einem die Fehler verzeihen.

Ich bin in Schrittgeschwindigkeit auch schon mal "um"gefallen, weil ich auf Schotter gebremst habe.
Offensichtlich auch eine unangepasste Geschwindigkeit.


Zu 2.: Angepasste Geschwindigkeit + Fahrfehler = Sturz = Motorrad schrott

Damui
09.06.2011, 21:59:05
Ich habe das schonmal gehabt, dass ich fast umgekippt war, weil ich angehalten habe und die Straße auf der rechten Seite abschüssig war. Da hat der Fuß erstmal ins Leere getreten.
Wäre ich da umgefallen, wäre das auch eine unangepasste Geschwindigkeit gewesen?

Es kann doch mal passieren, dass man unachtsam ist. Zum Beispiel mit nem Reifen auf ne Schiene gefahren und hangen geblieben. Ich find es affig. Er hat sich auf die Nase gelegt und fertig.

Raku
09.06.2011, 23:01:49
Ich habe das schonmal gehabt, dass ich fast umgekippt war, weil ich angehalten habe und die Straße auf der rechten Seite abschüssig war. Da hat der Fuß erstmal ins Leere getreten.
Wäre ich da umgefallen, wäre das auch eine unangepasste Geschwindigkeit gewesen?

Es kann doch mal passieren, dass man unachtsam ist. Zum Beispiel mit nem Reifen auf ne Schiene gefahren und hangen geblieben. Ich find es affig. Er hat sich auf die Nase gelegt und fertig.

Nix da! Heizer :)

Nein Berndy...
so wie ich deinen Post verstehe, führst du jeden Unfall auf ungangepasste Geschwindigkeit zurück. Das ist meiner Meinung nach nicht gerechtfertigt. Denn das käme einer Aussage gleich, dass man gar nicht mehr vor die Tür gehen dürfte, weil man immer Gefahr läuft, sich auf die Nase legen zu können, von einem Bus überfahrern werden könnte, ausgeraubt werden könnte usw.

Eine Kurve zu durchfahren bedeutet immerhin, eine Geschwindigkeit > 0 zu fahren. Wenn man sich also bei einer Geschwindigkeit > 0 langmacht, muss man sofort 170 Euro und 3 Punkte zahlen/kassieren.

Bitte verstehe das nicht als Angriff auf deine Person, nur finde ich diese Ansichtsweise sehr unpassend und schlichtweg falsch, da undifferenziert.

Aber augenscheinlich versucht man Fahranfängern, beziehungsweise Motorradfahrern eh immer einen reinzudrücken. So habe ich zumindestens das Gefühl.

berndy
10.06.2011, 06:44:36
Raku, ich habe weiter oben schon geschrieben, dass es unerheblich ist, was jemand sagt oder du glaubst verstanden zu haben.

Einzig und alleine, das was der Richter in seiner Urteilsbegründung verkündet, ist ausschlaggebend.

Du hast Einspruch eingelegt, weil du mit der Ansicht der Bußgeldstelle, die der Auffassung der unfallaufnehmanden Polizeibeamten folgt, nicht einverstanden bist.

Du hast mittlerweile zwei Parteien, die damit jeden Tag beschäftigt sind, gegen dich.

Du hast nun zwei Möglichkeiten:

1. Du beharrst auf deinem Standpunkt und ziehst vor Gericht um das von einer höheren Instanz, dem Richter, klären zu lassen und trägst gegebenenfalls die Konsequenzen oder

2. Du nimmst deinen Einspruch zurück und trägst ganz sicher die Konsequenzen.

Die ganze Diskussion hier führt zu nichts.


Der Begriff "unangepasste Geschwindigkeit" ist ein unbestimmter Rechtsbegriff. Was bedeutet "unangepasste Geschwindigkeit"? Das ist von vorneherein nicht festgelegt und bedarf einer Auslegung. Der Anscheinsbeweis lässt dabei immer den Schluss zu, wenn etwas passiert ist, dass die Geschwindigkeit unangepasst war, wenn keine anderen Gründe zu dem Unfall geführt haben. Bei Alleinunfällen, wenn man also alleine, ohne zutun anderer, stürzt, hat man irgendetwas falsch gemacht. Unabhängig davon, was man falsch gemacht hat, sofern man nicht im Stand umgefallen ist, war man für die betreffende Situation wohl zu schnell. Ich weiß, ich habe immer das Problem, dass das der Verunfallte nicht einsehen will oder kann, jeder beruft sich darauf, dass er nicht zu schnell gewesen sei, dabei wäre eine geringere Geschwindigkeit (meistens jedenfalls) geeignet gewesen den Unfall zu vermeiden.

Alle meine Stürze waren auf unangepasste Geschwindigkeit zurückzuführen.

Mich hats immer beim Bremsen oder in einer Kurve gelegt. Wäre ich langsamer gewesen, wäre nichts passiert.

Ich führe nicht jeden Unfall auf unangepasste Geschwindigkeit zurück. Nur wenn man stürzt, weil man "einen Blick-Technik-Fehler" gemacht hat, dann war man in dieser Situation nicht aufmerksam bzw. mit dieser Situation überfordert.

An dieser Stelle verweise ich nochmals auf den Wortlaut des § 3 Abs. 1 StVO:

Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen...

Ich finde, dass dieser Passus auf deinen Unfall zu 100% zutrifft.

Das ist meine Meinung, die mir niemand nehmen kann. Und auch anscheinend die Meinung der aufnehmenden Polizeibeamten und der Bußgeldstelle. Mich würde es nicht wundern, wenn das auch die Meinung des Richters wäre.

Man darf und kann durchaus anderer Meinung sein.

Und ja, dieser Passus im § 3 StVO ist ein wunderbarer Auffangtatbestand, der immer dann herangezogen wird, wenn einem nichts besseres einfällt und den der Verunfallte nur äußerst schwer entkräften kann.

Ach nochwas: Angepasste Geschwindigkeit und Fahrfehler schließen sich gegenseitig aus. Denn unangepasste Geschwindigkeit = Fahrfehler, siehe § 3 Abs. 1 Satz 1 StVO.

Raku
10.06.2011, 09:53:06
Ich muss mich bei dir entschuldigen, mittlerweile hab ich es glaub ich gerafft, was damit gemeint war.

Nur ist es doch nur verständlich, dass man sich über sowas halt sehr aufregt.
Denn: Unangepasste Geschwindigkeit ist ein Fahrfehler, ganz klar.
Aber: Ein Fahrfehler ist keine unangepasste Geschwindigkeit, so wie ich es sehe und ich denke, ich steh damit nicht allein. Das mir das nichts nützt, weiß ich nun auch.

Allerdings bin ich kein Polizist, kein Anwalt oder wie auch immer, die sich mit solchen "Formalitäten" (nenn ich jetzt einfach mal so) auskennt. Ich gehe einzig und allein von der Logik aus daran.

Und klar, bei einer viel geringeren Geschwindigkeit wäre das nicht passiert, weil man dann auch noch vieeel mehr Zeit hat, zu reagieren. Aber erwartet denn wirklich jemand, dass man sein Motorrad um die Kurve schiebt?

Ich muss mich entschuldigen, wenn Manchem das etwas unangenehm aufgefallen ist, wie ich schreibe. Aber das ist nun mal ein sehr emotionales Thema, wie ich finde.

Ich werde jetzt bald das Gespräch mit einem Anwalt suchen, mit dem ich dann abklären möchte, wie ich es mit der Beihilfe handhabe und welche Aussichten ich habe.


Nebenbei bemerkt:
Ich habe nun die Möglichkeit, mithilfe des "zentralen unelastischen Stoßes (Physik)" das zurückzurechnen und eine überschlägige Geschwindigkeit vor dem Unfall zu ermitteln.

Eine Zurückrechnung würde doch, so wie ich das jetzt verstehe überhaupt nicht interessieren, nicht wahr? Eine faktische Geschwindigkeit ist den "Entscheidern" doch ohnehin egal, war doch eh unangepasst, oder sehe ich das falsch?

klassikfon
10.06.2011, 10:04:50
Eine faktische Geschwindigkeit ist den "Entscheidern" doch ohnehin egal, war doch eh unangepasst, oder sehe ich das falsch?

Hey, ich habe hier nur mal alles schnell überflogen, aber ich denke damit triffst Du es genau. Solange Du nicht in der Lage bist das Gegenteil hieb- und Stichfest zu beweisen, wird man meinen, das Du diese Kurve (vielleicht sogar inclusive Blickfehler) mit einen niedrigeren Geschwindigkeit hättest meistern können. Bevor Dein Blutdruck explodiert....akzeptiere einfach Deine Strafe... und schließe ne Verkehrsrechtsschutz ab...(Beim ADAC oder bei deinem Fahrzeugversicherer)

Gruß Ric

Jim Knopf
20.06.2011, 10:52:29
servus,

so wie stehen die Aktien? Hast schon nen neuen Bescheid bekommen?

Raku
20.06.2011, 13:17:15
Hallo,
ne, nen neuen Bescheid kriege ich erst ab dem 30. Juni, weil da dann die Frist für die Einspruch-Rücknahme abgelaufen ist...

ich bin am Überlegen, ob ich diese verdammt bittere Pille einfach schlucken soll, aus Zeitmangel...




Ich kann nach Ablauf dieser Frist doch immer noch nen Rückzieher machen, nicht wahr?

berndy
21.06.2011, 03:06:23
Theoretisch kannst du bis zum Richterspruch deinen Widerspruch zurückziehen.

Allerdings werden dir die entstandenen Kosten dann schon in Rechnung gestellt.

Raku
22.06.2011, 06:36:07
Oha! Weißt du zufällig, wie die ausfallen würden?

Ich habe mit einer Bekannten gesprochen, die im Amt arbeitet und die hat mal nachgefragt: Die Gebühren, die ich bereits hätte zahlen müssen werden quasi umgeschrieben. Heißt die Gerichtskosten wären dann auf meinem ursprünglichen Bußgeldbescheid gewesen. (Quasi Bearbeitungsgebühr=Gerichtskosten).


Welche Gebühren habe ich denn NOCH zu erwarten?

Fuzzi
22.06.2011, 08:37:51
Die Gerichtskosten sind noch nicht absehbar. da kommen mehrere Faktoren zusammen. U.A. Wieviel Zeugengeld die Zeugen bekommen, wie lange die Verhandlung dauert.

Die Kosten der Bußgeldbehörde, die haben mit den Gerichtskosten nichts zu tun.

Raku
22.06.2011, 09:20:42
Es gibt keine Zeugen. Nur einen Ersthelfer, den ich aber selbst angehalten habe.

Dieses blöde Zeitproblem... ich hab einfach keine Zeit für diesen Sch**ß, weil Klausurphase >.<

Mal sehen, wie ich es mache...

Fuzzi
22.06.2011, 11:31:37
Naja, als mindestens 1 Polizist wird als Zeuge geladen werden.

Kommt dann drauf an, ob er Freizeit hat zum Termin oder nicht

Raku
22.06.2011, 14:20:04
Mhm :( Das wäre ja schonmal echt uncool...

Wie gesagt, bin mir noch nicht sicher, ob ich nicht noch nen Rückzieher mache...

Raku
05.09.2011, 00:03:17
Also, um hier auf den neuesten Stand zu kommen:

Ich habe die Strafe bezahlt, leiste das Aufbauseminar ab (obwohl es total ungünstig in meiner Klausurphase liegt), kriege 2 Jahre mehr Probezeit und ziehe über "Los" und darf keine 400€ einziehen.

Danke trotzalledem danke für eure Beratung und Hilfe ;)

Auf den ganzen Stress mit Gericht und bliblablub hatte ich echt keine Lust und Zeit mehr...

Gampo
05.09.2011, 08:22:33
Darf man sich bei dem Aufbauseminar gar nicht aussuchen, wann man das macht?

gs_heizerin
05.09.2011, 15:46:33
Hey genau so ähnlich war des bei mir . Unfall und kein Rechtschutz (was aber eig egal war )

Aber angerufen beim ACE und die sagten wenn ich mitglied werd übernehmen sie die Kosten vom Rechtschutz . Ich würde dort mal anrufen und nachfragen wie das ist .
Die haben auch ein Rechtsanwalt den man telefonisch fragen kann .
Ich meiner Meinung nach hab das Gefühl das Führerschein Neulinge bei einem Unfall immer benachteiligt werden , habe ich schon destöfteren mitbekommen sogar am eigenen Leib . Man bekommt Schuld obwohl man wirklich nicht schuld ist .

Lg ruf dort einfach mal an , nachfragen schadet nicht.

Fuzzi
05.09.2011, 16:07:03
Hey genau so ähnlich war des bei mir . Unfall und kein Rechtschutz (was aber eig egal war )

Aber angerufen beim ACE und die sagten wenn ich mitglied werd übernehmen sie die Kosten vom Rechtschutz . Ich würde dort mal anrufen und nachfragen wie das ist .
Die haben auch ein Rechtsanwalt den man telefonisch fragen kann .
Ich meiner Meinung nach hab das Gefühl das Führerschein Neulinge bei einem Unfall immer benachteiligt werden , habe ich schon destöfteren mitbekommen sogar am eigenen Leib . Man bekommt Schuld obwohl man wirklich nicht schuld ist .

Lg ruf dort einfach mal an , nachfragen schadet nicht.

lies dir den thread doch erst durch, da drops ist schon gelutscht

Raku
05.09.2011, 16:42:39
Habe mich so eben zum Aufbauseminar angemeldet.

Man bekommt einen Brief (irgendwann) und muss innerhalb von 2 Monaten ab Erhalt des Briefes den Bescheid am Straßenverkehrsamt einreichen, dass man am Seminar teilgenommen hat.