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Ich hab ja die Hoffnung, dass der ADAC eine ausreichend seriöse Quelle ist, gebe dir aber natürlich recht, dass man sich nicht darauf verlassen sollte.
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Das hab ich auf der ADAC Seite gefunden
"Die leistungsbeschränkte Motorradklasse wird künftig definiert mit einer Motorleistung von bis zu 35 kW und einem Verhältnis von Leistung/Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg. Inhaber der bisherigen Klasse A (beschränkt) dürfen ab 19.01.2013 Krafträder der neuen Klasse A2 und - nach Ablauf von zwei Jahren - Krafträder der unbeschränkten Klasse A fahren." Genau das hat mir auch die Fahrschule gesagt bei der ich Führerschein gemacht habe, und auch unser entsprechendes Amt bei dem ich gestern angerufen habe. Also ich werd nix drosseln! Das Amt hat mir auch erklärt warum wir direkt 48 ps fahren dürfen und nicht 34 ps...einfach weil es zuviel Papierkram macht und so werden eben alle A (beschränkt ) Inhaber auf A2 heraufgestuft. Und die Tatsache dass die "alten" A (beschränkt) Inhaber nach 2 jahren in den "Offenen" umsteigen hat nur was mit dem Bestandsschutz zu tun, und selbst wenn ich den Führerschein in einen neuen umtauschen würde, würde ich nach 2 Jahren aufsteigen, einfach wegen des Bestandsschutz. Man kann ja ganz einfach am Datum das aufgedruckt is erkennen ob jemand nach 2 Jahren offen fahren darf oder nicht, also ob auf dem Führerschein ein Datum aufgedruckt ist das nach dem 19.01.2013 ist. |
Kannst du mal schreiben welches Amt das war? Wir haben nun mehrere Aussagen von mehreren Ämtern.....
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den Satz würd ich mal gerne von meinem Finanzamt hören naja - wichtig ist , dass bei der Versicherung die korrekten Leistungsdaten der Maschine gemeldet und diese in den Fahrzeugpapieren ersichtlich sind um den Führerschein würd ich mir dann weniger Gedanken machen wenn man ihn nach dem 19.1 so oder so ( ob mit oder ohne Umschreibung sei jetzt mal dahingestellt ) jederzeit erhalten kann ist doch alles in Butter |
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Ich hab beim Verkehrsamt in Saarbrücken (Saarland) angerufen. Die Aussage "Papierkram" hat die nette Dame auf der anderen Seite so nicht verwendet, die stammt von mir...Sie hatte es mehr umschrieben und ein paar Einzelheiten aufgezählt, nur so hat es aber jeder direkt verstanden....außerdem weis ich gar nicht was die Diskussion soll. Ich finde auf nicht einer Internetplattform, wo steht dass man 2 Jahre 34 ps fahren muss, sei es jetzt der ADAC oder die Seite die mein Vorredner genannt hat...überall steht dass man ab 19.01.2013 48 ps fahren darf, und wenn mir sogar die Fahrschule sagt dass es so ist...wenn soll ich denn dann bitte noch fragen....genau genommen ist das hier das erste Foum, wo behauptet wird dass man keine 48 ps fahren darf. Und es ist auch nicht so, dass die Internetseiten auf denen das steht nicht aktuell sind. Die aktuellste Seite die ich fand war vom 8.10.2012
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Das Problem ist weiter oben schon beschrieben, verschiedenen Landkreise haben viele unterschiedliche Aussagen getroffen. Also die Führerscheinstellen sind die die als einzige eine verbindliche Aussage treffen können, weil sie die ausstellende Behörde sind. Und die sind bis jetzt geteilter Meinung.
Ich hoffe zwar das die Aussagen der Fahrschulen richtig sind, aber rechtsverbindlich sind deren Aussagen nicht. Weil wenn du in der Polizeikontrolle stehst, und dem Polizisten dann sagst "Mein Fahrlehrer hat aber gesagt...." dann biste trotzdem dran. |
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Ich bin davon überzeugt, dass jeder Inhaber einer A (beschränkt) problemlos den neuen FS A2 erhalten kann und dann auch 48 PS fahren darf. Die Aussagen dazu sind zwar auch noch nicht eindeutig, aber da habe ich kaum Zweifel. Ist bürokratisch auch kein großer Akt und die Kosten für die Umschreibung trägt jeder selbst. Die für mich bisher am meisten unklare Frage ist, ob man nach dem Umschreiben auf den neuen FS A2 auch die praktische Aufstiegsprüfung zum offenen Lappen absolvieren muss. Das vermutet jedenfalls Berndy anhand seiner bisherigen Infos und scheint für mich auch plausibel, um eben den Papierkram gering zu halten und keine Trennung zwischen A2 Neuerwerb und A2 umgeschrieben aus A (beschränkt) machen zu müssen. |
So schreiben es
Fahrschulen:
http://www.fahrlehrerverband-bw.de/0...hrerschein.htm http://www.bikerschool.de/aktuelles-...heinrecht.html http://www.fahrschule-ivo.de/PDF-Dateien/anhaenger.pdf Gestzgeber: http://www.bgbl.de/Xaver/media.xav?S....06.2012%2Fbgb Seite 1411, Bundesgesetzblatt 28, vom 29.06.2012 26.06.2012 Siebte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften http://www.bundesrat.de/cln_117/nn_8...-12%28B%29.pdf |
Zitat:
wenn das Datum der Führerscheinprüfung vor dem 19.1 lag müsste die Mitnahme des ungeprüften Aufstiegs nach Ablauf von 2 Jahren eigentlich kein Problem sein ( Aufgrund des Bestandsschutzes ), bedeutet aber nochmal einen Gang zum Amt , wenn man vorher auf A2 umschreiben hat lassen auf der sicheren Seite ist man jedenfalls , wenn man sich nach dem 19 . zur Führerscheinstelle begibt und sich aufklären lässt , denn spätestens ab diesem Datum müssten die Damen und Herren dort eigentlich definitiv Bescheid wissen |
Ob ich dann wenn ich Glück habe auch meine Klasse F umgeschrieben bekomme? :hypocrite::hypocrite::hypocrite:
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damit du auch zuhause Panzer fahren darfst ? :mrgreen:
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Wäre doch mal was.... man bin ich froh das ich noch die rosa Pappe habe.....:-P:-P:-P
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Eigentlich ist mir das alles ja total egal, ich darf alles fahren was ich auch fahren möchte ;-)
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Selbst wenn man in eine Kontrolle kommt...ich könnte hier dutzende von Internetseiten heranziehen, die dann das Gegenteil beweisen, und auch wenn das was dort steht keine rechtskräftige Aussage ist, so ist es trotzdem ich sage mal eine "Hinters Lichtführung", und nicht eine Plattform schreibt was gegenteiliges, und die Polizei kann nicht erwarten dass jeder Jura studiert hat und Zugang zu den neusten Änderungen aus erster Quelle hat. Wenn ich jetzt deutschlandweit fahren würde, würde ich mir einfach von jedem Bundesland etwas ausdrucken wo steht dass ich bis 48 ps fahren darf. Außerdem gibt es so viele Sachen die die Polizei vor Ort gar nicht weiß, wie ich bisher schon festgestellt habe. Ich hab auch mal ne Polizistin, bei mir ausem Verein nach dieser neuen Regelung gefragt...sie wusste überhaupt nicht dass es eine neue Regelung gibt, offenbar weiß die Polizei noch gar nichts von ihrem Glück, es sei denn sie haben sich selber schon schlau gemacht und haben ebenfalls gelesen dass man bis 48 ps fahren darf.
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@goose
also falls du doch noch wider erwarten auf Plastikkarte umsteigen willst , welche wirklich ein äußerst praktisches Format hat und zudem deutlich waschmaschinenfester ist als mein alter grauer Lappen (hust) , solltest du das aber auf alle Fälle rechtzeitig vor dem 19Jänner in Angriff nehmen denn danach ausgestellt läuft die Erlaubnis ja definitiv schon nach 15 Jahren ab |
Auch Internetseiten haben keine Rechtskraft, selbst ein Gesetz muss nicht immer eindeutig sein, daher gibt es für viele von Ihnen eine Durchführungsbestimmung.
Gerade was den Führerschein betrifft gibt es da ganz dolle Dinge. Wer z.B. die Scheckkarte hat, und schon offen fahren darf, aber kein Datum in diesem Kästchen stehen hat, der fällt in Deutschland unter die Durchführungsbestimmung, die besagt zwei Jahre nach Erwerb der Klasse A beschränkt darf man offen fahren auch ohne einen Eintrag in diesem Kästchen. Jetzt fahr mit dem Kärtchen mal ins Ausland, und du bist ganz schnell ganz viel Geld los, weil die Durchführungsbestimmung gilt nur in Deutschland. Hat uns beim Abholen damals auch niemand gesagt...... Der Cop in Österrech hat sich aber dann von einem Fax der Führerscheinstelle überzeugen lassen und wir haben viel Glück gehabt. Wie oben schon gesagt, am 20.01. zur Führerscheinstelle, die müssen das dann wissen, und haben dann sicher auch die passenden Infoblätter. |
Zitat:
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@ Suzi 500: Es spielt doch bei einer Kontrolle keine Rolle, ob du im Recht bist wenn die Polizei anderer Meinung ist. Du darfst im schlimmsten Fall nicht weiterfahren und die Tour ist im Ar***. Recht bekommst du hinterher, aber den verlorenen Tag gibt dir keiner wieder und für den Ärger wirst du auch nicht entschädigt.
Das gilt nicht nur für die neune FS-Regelung, sondern ist absolut allgemeingültig. |
Ja klar, aber wenn ich gar kein Schriftstück bei mir habe, brauch ich vor Ort noch nicht einmal Widerspruch ein zu legen, und wenn ich das Bundesgesetzblatt an betreffendem Tag bei mir in ausgedruckter Form habe, werden sie bevor sie mich nicht weiter fahren lassen, vieleicht doch noch Rückfrage halten. Das wollte ich nur damit zum Ausdruck bringen.
Btw. diese alten Pappführerscheine sind ja nur innerhlab der EU glaube ich noch gültig, mit wenigen Außnahmen außerhalb der EU oder? |
Also der rosane ist ein EU Führerschein, der ist ein gültiger Fühererschein in der ganzen EU, genau wie die Scheckkarte, auch diese ist nur in der EU gültig, für den Rest kannst du dir einen internationalen Führerschein ausstellen lassen.
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Zitat:
merkt bei ner normalen Kontrolle kein Mensch , sofern die Papiere zusammenpassen Zitat:
das war eigentlich der Hauptgrund warum ich getauscht habe , bei Polizei Kontrollen gab es aber nie ein Problem obwohl er echt übel aussah und er teilweise unleserlich war |
Das mit den Papieren geht ja bei ner Kontrolle eig nur wenn die Drossel in der Fahrerlaubnis eingetragen ist...und ob jetzt der Drosselsatz drin oder nicht merkt keiner da hast du recht. Aber bei mir ist ja keine Drossel eingetragen weil meine GS noch nie gedrosselt war und da wird wohl jeder Polizist sehen dass ich mehr KW rumkutschiere als ich dürfte.
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das einfachste wird sein , du lässt dir im Januar nen A2 ausstellen
das kann doch nicht die Welt kosten |
ein Wertverlust für gedrosselte GSen dürfte unvermeidbar sein
:hammer: hier scheinen dem Autor genaue Informationen vorzuliegen http://www.motorradonline.de/recht-u...ab-2013/387737 |
Also ihr Lieben, ich habe ja nun gerade Montag meinen Führerschein gemacht und mir nach dem "Herzlichen Glückwunsch" gleich mal den Prüfer geschnappt und ganz blöd gefragt, was ich denn nun ab Januar fahren darf. Er war ganz überrascht, dass das noch nicht klar zu sein scheint. Jedenfalls gilt ab Januar wird die bisherige Klasse Ab zur A2 und der Vorteil der höreren Leistungsgrenze wird auch "uns" gewährt, die zusätzliche Prüfung, die man ablegen müssten, wenn man nach dem 19.01. den Lappen machen, bleibt uns aber erspart. So, ich hoffe, ich konnte ein bisschen Licht ins Dunkel bringen? :)
P.S.: Quelle: Prüfer vom TÜV Nord und zustimmend nickender Fahrlehrer |
Das schreibt der ADAC
Welchen Umfang hat die neue Motorradklasse A2?
Die leistungsbeschränkte Motorradklasse wird als Klasse A2 eine eigenständige Fahrberechtigung, die sich nicht mehr automatisch nach 2 Jahren zur unbeschränkten Klasse A erweitert. A2 wird künftig definiert mit einer Motorleistung von bis zu 35 kW und einem Verhältnis von Leistung/Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg. Inhaber der bisherigen Klasse A (beschränkt) dürfen ab 19.01.2013 Krafträder der neuen Klasse A2 und - nach Ablauf von zwei Jahren und ohne nochmalige Prüfung - Krafträder der unbeschränkten Klasse A fahren. Quelle: http://www.adac.de/infotestrat/ratge...ePageId=149134 Siehe auch: http://forum.gs-500.de/showpost.php?...6&postcount=60 |
Also für mich bedeutet das, dass die "Beschränkten" mit 48 PS gurken dürfen... :crossy:
Und wer´s nicht glauben will kann es in der "Sechste Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften" (6. FeVuaÄndV) Geltung ab 19.01.2013, nachlesen. Müsste Punkt 20b sein. ^^ |
+1
Super Quelle! :up: |
Gibts denn schon neue Infos?
Finde das klingt ja recht eindeutig: "Das gilt für A2-Anwärter (besser vor dem 19. Januar 2013) Wer vor dem 19. Januar 2013 seine A (beschränkt)-Lizenz in der Hand hält, steigt zwei Jahre später ohne weitere Prüfung in den offenen A um. Gleichzeitig hat er noch den Vorteil, ab 19. Januar 2013 Motorräder mit 48 PS fahren zu können. Ab Stichtag 19. Januar bekommt ein Einsteiger - unabhängig vom Datum des Führerscheinantrags - die A2-Fahrerlaubnis. " Quelle: http://www.motorradonline.de/recht-u...ab-2013/387737 Wie sicher das alles ist weiß ich natürlich auch nicht. Grüße EDIT: Grade ne SMS von meinem Fahrlerer bekommen, der meinte auch ich dürfe danach offen fahren. Bin mal gespannt wies dann am 19.ten tatsächlich aussieht... ;) |
Ist zwar für uns uninteressant aber hat sich auch irgendwas am Einstiegsalter für Führerschein M oder Mofa geändert?
Und was ich da gerade noch lese: Zitat:
Könnte es hinsichtlich das Gewichtes evtl Probleme geben? Denke mal nicht aber ich hab sofort an das Gewicht der GS gedacht als ich die 175 gelesen habe... Nachtrag: Entwarnung, habe im KFZ Schein nachgesehen, bei Punkt G (Masse des in Betrieb befindlichen Fahrzeugs in kg (Leermasse)) steht 188, also keine Panik ^^ Was im KFZ Schein steht ist relevant im Fall der Fälle :-) Außerdem steht bei Punkt Q (Leistungsgewicht in kW/kg) 0,14 :-) |
0,14 ist aber das Leistungsgewicht bei 25 KW (34 PS) es geht ja um die offene GS mit 34 KW, da sinds dann 34 : 188= 0,18
Also auch noch in Ordnung..... |
Ja stimmt ist mir heute Morgen auch eingefallen :razz:
Mir kamen 0,14 auch irgendwie zu wenig vor aber ich dachte wenns im Schein steht wirds schon stimmen, hab aber nicht dran gedacht dass noch 34 PS eingetragen sind... |
Gerade mit meiner Führerscheinstelle telefoniert.
Die meinten dort, dass eine endgültige Aussage übers hochstufen von A(beschr.) Besitzern von 25kw auf 35kw erst zum 19.Januar getroffen wird. Was ist das für ein Land, in dem Gesetzte erst am Veröffentlichungstag für alle Bekannt gegeben werden? Wie soll man sich denn da auf eine bevorstehende Änderung vorbereiten, wenn niemand etwas dazu weis? |
Einige Führerscheinstellen wissen bescheid und einige eben weniger bzw. gar nicht.
Und ein paar von den Leuten, die nicht Bescheid wissen, erzählen irgendwelche Märchen. |
Gibts da nicht irgendeinen offizielen Gesetztestext mit Paragraf sowieso aus der Straßenverkehrsordnung usw den man dann bereit halten könnte wenn ein ahnungsloser Polizist meint ich fahre ohne Fahrerlaubnis?
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Zitat:
Zitat:
EDIT: Vorhin nochmal bei ner anderen FS-Stelle angerufen. Der hat das nachgeschlagen und mir gesagt das ich ab 19.Jan bis 35kW fahren darf, solange ich das Leistungsgewicht beachte. Ist ja klar. Außerdem bleibt mir durch Bestandsschutz mein Recht erhalten, nach 2 Jahren offen fahren zu dürfen ohne weitere Prüfung. Der meinte, da es den A(beschr.) nicht mehr gibt, werde ich automatisch der gleichwertigen Klasse, in dem Fall A2 zugeordnet. Also 35kW + Bestandsschutz fürs offen fahren. Das ganze wurde mir von dem Typen versichert. Aber sicher kann man sich bei denen eh nie sein ;) Aber für mich nun Grund genug, das Spielzeug zum Entdrosseln zu kaufen ;) |
in dem thread wurden doch schon seriöse quellen genannt.
ich hab schon entdrosselt:grinser: |
Auch schon eingetragen? Ich nicht weil bis zum 19ten Januar dauerts ja noch ein bisschen, bin vorhin erst wieder gefahren und habe die warmen Temperaturen ausgenutzt :moped:
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Die Quelle ist ja witzig.
Zitat:
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ne eintragen tue ich wahrscheinlich am 19. jan, hab nämlich wieder verdammnt lust zu fahren, ist bloß saisonkennezeichen.
ab märz gehts dann richtig los. :moped: wenn die versicherung weiter unten ist werd ich wohl auch über das ganz jahr anmelden. Aber schauen wir mal wie lang ich die gs noch fahren werde. |
passt vil. nicht ganz tum thema...
aber ich habe gelesen das am 19.1 jeder führerschein nur 15 jahre gültig ist ist das so rechtens? |
Jup, dann musste dir nen neuen holen. kostet halt... gilt aber nur für Führerscheine die ab dem 19.01. ausgestellt werden.
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Zitat:
Alle anderen müssen aber bis spätestens Januar 2033 auch getauscht sein. Zitat:
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Ich weiss nicht ob der Link hier schon gepostet wurde aber damit sollten ja wohl alle Zweifel ausgeräumt sein!
http://www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/Ar...hein-2013.html |
Jawoll! :rock2:
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Halli Hallo! :haha:
gibt es etwas neues in diesem Thema? Ich finde nichts verbindliches...:roll: Schönen Abend noch! :p |
Ja zwei Posts über deinem ;)
Ist alles so wie es in dem Link steht. Wer bisher den A beschränkt hatte darf jetzt 48 PS fahren und braucht auch keine weitere Prüfung machen um dann ganz offen zu fahren. (2 Jahre nach Erwerb des FS.) |
Komme unter dem Link leider nur zu der allgemeinen Seite.
Habe letztes Jahr im November meinen Führerschein gemacht bin 19 Jahre. Motorrad auf 34Ps Drosseln lassen und fahre bis jetzt mit 34Ps. Kann ich jetzt also da ich im Februar eh zum Tüv muss die Drossel(n) wieder ausbauen und komplett ungedrosselt eintragen lassen? Das ist ja wie ein Traum :)) |
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