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Daniel16 02.10.2012 11:57:00

Ich hab ja die Hoffnung, dass der ADAC eine ausreichend seriöse Quelle ist, gebe dir aber natürlich recht, dass man sich nicht darauf verlassen sollte.

Suzi 500 09.10.2012 23:42:38

Das hab ich auf der ADAC Seite gefunden

"Die leistungsbeschränkte Motorradklasse wird künftig definiert mit einer Motorleistung von bis zu 35 kW und einem Verhältnis von Leistung/Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg.

Inhaber der bisherigen Klasse A (beschränkt) dürfen ab 19.01.2013 Krafträder der neuen Klasse A2 und - nach Ablauf von zwei Jahren - Krafträder der unbeschränkten Klasse A fahren."

Genau das hat mir auch die Fahrschule gesagt bei der ich Führerschein gemacht habe, und auch unser entsprechendes Amt bei dem ich gestern angerufen habe. Also ich werd nix drosseln!

Das Amt hat mir auch erklärt warum wir direkt 48 ps fahren dürfen und nicht 34 ps...einfach weil es zuviel Papierkram macht und so werden eben alle A (beschränkt ) Inhaber auf A2 heraufgestuft. Und die Tatsache dass die "alten" A (beschränkt) Inhaber nach 2 jahren in den "Offenen" umsteigen hat nur was mit dem Bestandsschutz zu tun, und selbst wenn ich den Führerschein in einen neuen umtauschen würde, würde ich nach 2 Jahren aufsteigen, einfach wegen des Bestandsschutz. Man kann ja ganz einfach am Datum das aufgedruckt is erkennen ob jemand nach 2 Jahren offen fahren darf oder nicht, also ob auf dem Führerschein ein Datum aufgedruckt ist das nach dem 19.01.2013 ist.

Goose 10.10.2012 06:21:48

Kannst du mal schreiben welches Amt das war? Wir haben nun mehrere Aussagen von mehreren Ämtern.....

majestic_morpheus 10.10.2012 06:26:58

Zitat:

Zitat von Goose (Beitrag 483649)
Kannst du mal schreiben welches Amt das war? Wir haben nun mehrere Aussagen von mehreren Ämtern.....

Na, das wird wieder ein großes Chaos werden. Jedes Amt und jede Polizeidienststelle wird aufgrund unklarer Vorgaben das neue Gesetz unterschiedlich auslegen und dann ist man z.B. in Teilen von Bayern mit 48 PS legal unterwegs und in Teilen von BaWü nicht. Die Rechtsanwälte wird's freuen, es gibt bald wieder viel zu tun.

Rocky 10.10.2012 10:42:41

Zitat:

Zitat von Suzi 500 (Beitrag 483645)
Das Amt hat mir auch erklärt warum wir direkt 48 ps fahren dürfen und nicht 34 ps...einfach weil es zuviel Papierkram macht und so werden eben alle A (beschränkt ) Inhaber auf A2 heraufgestuft. Und die Tatsache dass die "alten" A (beschränkt) Inhaber nach 2 jahren in den "Offenen" umsteigen hat nur was mit dem Bestandsschutz zu tun, und selbst wenn ich den Führerschein in einen neuen umtauschen würde, würde ich nach 2 Jahren aufsteigen, einfach wegen des Bestandsschutz. Man kann ja ganz einfach am Datum das aufgedruckt is erkennen ob jemand nach 2 Jahren offen fahren darf oder nicht, also ob auf dem Führerschein ein Datum aufgedruckt ist das nach dem 19.01.2013 ist.

die Aussage "weil es zuviel Papierkram macht" hört sich ja sehr nach offizieller Stellungnahme an

den Satz würd ich mal gerne von meinem Finanzamt hören


naja - wichtig ist , dass bei der Versicherung die korrekten Leistungsdaten der Maschine gemeldet und diese in den Fahrzeugpapieren ersichtlich sind

um den Führerschein würd ich mir dann weniger Gedanken machen

wenn man ihn nach dem 19.1 so oder so ( ob mit oder ohne Umschreibung sei jetzt mal dahingestellt ) jederzeit erhalten kann ist doch alles in Butter

derdennis 10.10.2012 12:55:14

Hier steht drin das wir die fahren dürfen!

http://auto.t-online.de/motorradfueh...60137936/index

Suzi 500 10.10.2012 13:11:05

Ich hab beim Verkehrsamt in Saarbrücken (Saarland) angerufen. Die Aussage "Papierkram" hat die nette Dame auf der anderen Seite so nicht verwendet, die stammt von mir...Sie hatte es mehr umschrieben und ein paar Einzelheiten aufgezählt, nur so hat es aber jeder direkt verstanden....außerdem weis ich gar nicht was die Diskussion soll. Ich finde auf nicht einer Internetplattform, wo steht dass man 2 Jahre 34 ps fahren muss, sei es jetzt der ADAC oder die Seite die mein Vorredner genannt hat...überall steht dass man ab 19.01.2013 48 ps fahren darf, und wenn mir sogar die Fahrschule sagt dass es so ist...wenn soll ich denn dann bitte noch fragen....genau genommen ist das hier das erste Foum, wo behauptet wird dass man keine 48 ps fahren darf. Und es ist auch nicht so, dass die Internetseiten auf denen das steht nicht aktuell sind. Die aktuellste Seite die ich fand war vom 8.10.2012

Goose 10.10.2012 15:28:54

Das Problem ist weiter oben schon beschrieben, verschiedenen Landkreise haben viele unterschiedliche Aussagen getroffen. Also die Führerscheinstellen sind die die als einzige eine verbindliche Aussage treffen können, weil sie die ausstellende Behörde sind. Und die sind bis jetzt geteilter Meinung.

Ich hoffe zwar das die Aussagen der Fahrschulen richtig sind, aber rechtsverbindlich sind deren Aussagen nicht. Weil wenn du in der Polizeikontrolle stehst, und dem Polizisten dann sagst "Mein Fahrlehrer hat aber gesagt...." dann biste trotzdem dran.

majestic_morpheus 10.10.2012 17:39:27

Zitat:

Zitat von Goose (Beitrag 483697)
Weil wenn du in der Polizeikontrolle stehst, und dem Polizisten dann sagst "Mein Fahrlehrer hat aber gesagt...." dann biste trotzdem dran.

+1

Ich bin davon überzeugt, dass jeder Inhaber einer A (beschränkt) problemlos den neuen FS A2 erhalten kann und dann auch 48 PS fahren darf. Die Aussagen dazu sind zwar auch noch nicht eindeutig, aber da habe ich kaum Zweifel. Ist bürokratisch auch kein großer Akt und die Kosten für die Umschreibung trägt jeder selbst.

Die für mich bisher am meisten unklare Frage ist, ob man nach dem Umschreiben auf den neuen FS A2 auch die praktische Aufstiegsprüfung zum offenen Lappen absolvieren muss. Das vermutet jedenfalls Berndy anhand seiner bisherigen Infos und scheint für mich auch plausibel, um eben den Papierkram gering zu halten und keine Trennung zwischen A2 Neuerwerb und A2 umgeschrieben aus A (beschränkt) machen zu müssen.

ups25 10.10.2012 17:52:04

So schreiben es
 
Fahrschulen:

http://www.fahrlehrerverband-bw.de/0...hrerschein.htm

http://www.bikerschool.de/aktuelles-...heinrecht.html

http://www.fahrschule-ivo.de/PDF-Dateien/anhaenger.pdf


Gestzgeber:

http://www.bgbl.de/Xaver/media.xav?S....06.2012%2Fbgb
Seite 1411, Bundesgesetzblatt 28, vom 29.06.2012
26.06.2012 Siebte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften

http://www.bundesrat.de/cln_117/nn_8...-12%28B%29.pdf

Rocky 10.10.2012 17:59:25

Zitat:

Zitat von majestic_morpheus (Beitrag 483704)
Die für mich bisher am meisten unklare Frage ist, ob man nach dem Umschreiben auf den neuen FS A2 auch die praktische Aufstiegsprüfung zum offenen Lappen absolvieren muss. Das vermutet jedenfalls Berndy anhand seiner bisherigen Infos und scheint für mich auch plausibel, um eben den Papierkram gering zu halten und keine Trennung zwischen A2 Neuerwerb und A2 umgeschrieben aus A (beschränkt) machen zu müssen.

in dem Punkt hört sich die Erklärung von suzi500 eigentlich stimmig an ,
wenn das Datum der Führerscheinprüfung vor dem 19.1 lag müsste die Mitnahme des ungeprüften Aufstiegs nach Ablauf von 2 Jahren eigentlich kein Problem sein ( Aufgrund des Bestandsschutzes ), bedeutet aber nochmal einen Gang zum Amt , wenn man vorher auf A2 umschreiben hat lassen

auf der sicheren Seite ist man jedenfalls , wenn man sich nach dem 19 . zur Führerscheinstelle begibt und sich aufklären lässt , denn spätestens ab diesem Datum müssten die Damen und Herren dort eigentlich definitiv Bescheid wissen

Goose 10.10.2012 18:10:25

Ob ich dann wenn ich Glück habe auch meine Klasse F umgeschrieben bekomme? :hypocrite::hypocrite::hypocrite:

Rocky 10.10.2012 18:15:57

damit du auch zuhause Panzer fahren darfst ? :mrgreen:

Goose 10.10.2012 18:18:17

Wäre doch mal was.... man bin ich froh das ich noch die rosa Pappe habe.....:-P:-P:-P

majestic_morpheus 10.10.2012 18:20:40

Eigentlich ist mir das alles ja total egal, ich darf alles fahren was ich auch fahren möchte ;-)

Suzi 500 10.10.2012 18:21:09

Selbst wenn man in eine Kontrolle kommt...ich könnte hier dutzende von Internetseiten heranziehen, die dann das Gegenteil beweisen, und auch wenn das was dort steht keine rechtskräftige Aussage ist, so ist es trotzdem ich sage mal eine "Hinters Lichtführung", und nicht eine Plattform schreibt was gegenteiliges, und die Polizei kann nicht erwarten dass jeder Jura studiert hat und Zugang zu den neusten Änderungen aus erster Quelle hat. Wenn ich jetzt deutschlandweit fahren würde, würde ich mir einfach von jedem Bundesland etwas ausdrucken wo steht dass ich bis 48 ps fahren darf. Außerdem gibt es so viele Sachen die die Polizei vor Ort gar nicht weiß, wie ich bisher schon festgestellt habe. Ich hab auch mal ne Polizistin, bei mir ausem Verein nach dieser neuen Regelung gefragt...sie wusste überhaupt nicht dass es eine neue Regelung gibt, offenbar weiß die Polizei noch gar nichts von ihrem Glück, es sei denn sie haben sich selber schon schlau gemacht und haben ebenfalls gelesen dass man bis 48 ps fahren darf.

Rocky 10.10.2012 18:27:09

@goose
also falls du doch noch wider erwarten auf Plastikkarte umsteigen willst , welche wirklich ein äußerst praktisches Format hat und zudem deutlich waschmaschinenfester ist als mein alter grauer Lappen (hust) , solltest du das aber auf alle Fälle rechtzeitig vor dem 19Jänner in Angriff nehmen denn danach ausgestellt läuft die Erlaubnis ja definitiv schon nach 15 Jahren ab

Goose 10.10.2012 18:29:13

Auch Internetseiten haben keine Rechtskraft, selbst ein Gesetz muss nicht immer eindeutig sein, daher gibt es für viele von Ihnen eine Durchführungsbestimmung.

Gerade was den Führerschein betrifft gibt es da ganz dolle Dinge. Wer z.B. die Scheckkarte hat, und schon offen fahren darf, aber kein Datum in diesem Kästchen stehen hat, der fällt in Deutschland unter die Durchführungsbestimmung, die besagt zwei Jahre nach Erwerb der Klasse A beschränkt darf man offen fahren auch ohne einen Eintrag in diesem Kästchen.

Jetzt fahr mit dem Kärtchen mal ins Ausland, und du bist ganz schnell ganz viel Geld los, weil die Durchführungsbestimmung gilt nur in Deutschland. Hat uns beim Abholen damals auch niemand gesagt...... Der Cop in Österrech hat sich aber dann von einem Fax der Führerscheinstelle überzeugen lassen und wir haben viel Glück gehabt.

Wie oben schon gesagt, am 20.01. zur Führerscheinstelle, die müssen das dann wissen, und haben dann sicher auch die passenden Infoblätter.

Goose 10.10.2012 18:31:41

Zitat:

Zitat von Rocky (Beitrag 483716)
@goose
also falls du doch noch wider erwarten auf Plastikkarte umsteigen willst , welche wirklich ein äußerst praktisches Format hat und zudem deutlich waschmaschinenfester ist als mein alter grauer Lappen (hust) , solltest du das aber auf alle Fälle rechtzeitig vor dem 19Jänner in Angriff nehmen denn danach ausgestellt läuft die Erlaubnis ja definitiv schon nach 15 Jahren ab

Weißt du, ich werde ihn trotzdem nicht umschreiben lassen.... aufgrund meines fortgeschrittenen Alters (hust) muss ich in 10 Jahren eh meinen LKW Führerschein verlängern lassen... und dann muss ich eh alle 5 Jahre wieder hin...

majestic_morpheus 10.10.2012 18:33:13

@ Suzi 500: Es spielt doch bei einer Kontrolle keine Rolle, ob du im Recht bist wenn die Polizei anderer Meinung ist. Du darfst im schlimmsten Fall nicht weiterfahren und die Tour ist im Ar***. Recht bekommst du hinterher, aber den verlorenen Tag gibt dir keiner wieder und für den Ärger wirst du auch nicht entschädigt.

Das gilt nicht nur für die neune FS-Regelung, sondern ist absolut allgemeingültig.

Suzi 500 10.10.2012 19:23:24

Ja klar, aber wenn ich gar kein Schriftstück bei mir habe, brauch ich vor Ort noch nicht einmal Widerspruch ein zu legen, und wenn ich das Bundesgesetzblatt an betreffendem Tag bei mir in ausgedruckter Form habe, werden sie bevor sie mich nicht weiter fahren lassen, vieleicht doch noch Rückfrage halten. Das wollte ich nur damit zum Ausdruck bringen.

Btw. diese alten Pappführerscheine sind ja nur innerhlab der EU glaube ich noch gültig, mit wenigen Außnahmen außerhalb der EU oder?

Goose 10.10.2012 19:40:39

Also der rosane ist ein EU Führerschein, der ist ein gültiger Fühererschein in der ganzen EU, genau wie die Scheckkarte, auch diese ist nur in der EU gültig, für den Rest kannst du dir einen internationalen Führerschein ausstellen lassen.

Rocky 10.10.2012 21:11:01

Zitat:

Zitat von Suzi 500 (Beitrag 483723)
Ja klar, aber wenn ich gar kein Schriftstück bei mir habe, brauch ich vor Ort noch nicht einmal Widerspruch ein zu legen, und wenn ich das Bundesgesetzblatt an betreffendem Tag bei mir in ausgedruckter Form habe, werden sie bevor sie mich nicht weiter fahren lassen, vieleicht doch noch Rückfrage halten. Das wollte ich nur damit zum Ausdruck bringen.

Ich denk mal es gib sowieso etliche , die zwar nur ne beschränkte Erlaubnis haben , aber ne offene Gs fahren

merkt bei ner normalen Kontrolle kein Mensch , sofern die Papiere zusammenpassen


Zitat:

Zitat von Suzi 500 (Beitrag 483723)
Btw. diese alten Pappführerscheine sind ja nur innerhlab der EU glaube ich noch gültig, mit wenigen Außnahmen außerhalb der EU oder?

mit dem alten grauen Lappen ( den ich bis vor kurzem noch besessen habe ) wurde es zunehmend schwierig im Ausland einen Mietwagen auszuleihen

das war eigentlich der Hauptgrund warum ich getauscht habe , bei Polizei Kontrollen gab es aber nie ein Problem obwohl er echt übel aussah und er teilweise unleserlich war

Suzi 500 10.10.2012 21:55:17

Das mit den Papieren geht ja bei ner Kontrolle eig nur wenn die Drossel in der Fahrerlaubnis eingetragen ist...und ob jetzt der Drosselsatz drin oder nicht merkt keiner da hast du recht. Aber bei mir ist ja keine Drossel eingetragen weil meine GS noch nie gedrosselt war und da wird wohl jeder Polizist sehen dass ich mehr KW rumkutschiere als ich dürfte.

Rocky 10.10.2012 22:25:18

das einfachste wird sein , du lässt dir im Januar nen A2 ausstellen

das kann doch nicht die Welt kosten

Rocky 18.10.2012 13:07:37

ein Wertverlust für gedrosselte GSen dürfte unvermeidbar sein
:hammer:

hier scheinen dem Autor genaue Informationen vorzuliegen

http://www.motorradonline.de/recht-u...ab-2013/387737

anniBO 31.10.2012 12:11:33

Also ihr Lieben, ich habe ja nun gerade Montag meinen Führerschein gemacht und mir nach dem "Herzlichen Glückwunsch" gleich mal den Prüfer geschnappt und ganz blöd gefragt, was ich denn nun ab Januar fahren darf. Er war ganz überrascht, dass das noch nicht klar zu sein scheint. Jedenfalls gilt ab Januar wird die bisherige Klasse Ab zur A2 und der Vorteil der höreren Leistungsgrenze wird auch "uns" gewährt, die zusätzliche Prüfung, die man ablegen müssten, wenn man nach dem 19.01. den Lappen machen, bleibt uns aber erspart. So, ich hoffe, ich konnte ein bisschen Licht ins Dunkel bringen? :)

P.S.: Quelle: Prüfer vom TÜV Nord und zustimmend nickender Fahrlehrer

ups25 31.10.2012 16:30:34

Das schreibt der ADAC
 
Welchen Umfang hat die neue Motorradklasse A2?
Die leistungsbeschränkte Motorradklasse wird als Klasse A2 eine eigenständige Fahrberechtigung, die sich nicht mehr automatisch nach 2 Jahren zur unbeschränkten Klasse A erweitert. A2 wird künftig definiert mit einer Motorleistung von bis zu 35 kW und einem Verhältnis von Leistung/Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg. Inhaber der bisherigen Klasse A (beschränkt) dürfen ab 19.01.2013 Krafträder der neuen Klasse A2 und - nach Ablauf von zwei Jahren und ohne nochmalige Prüfung - Krafträder der unbeschränkten Klasse A fahren.
Quelle: http://www.adac.de/infotestrat/ratge...ePageId=149134

Siehe auch: http://forum.gs-500.de/showpost.php?...6&postcount=60

ToXiRaDi 05.11.2012 14:33:16

Also für mich bedeutet das, dass die "Beschränkten" mit 48 PS gurken dürfen... :crossy:

Und wer´s nicht glauben will kann es in der "Sechste Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften" (6. FeVuaÄndV) Geltung ab 19.01.2013, nachlesen. Müsste Punkt 20b sein. ^^

anniBO 05.11.2012 15:24:53

+1

Super Quelle! :up:

Schrolli 10.12.2012 19:42:49

Gibts denn schon neue Infos?

Finde das klingt ja recht eindeutig:
"Das gilt für A2-Anwärter (besser vor dem 19. Januar 2013)
Wer vor dem 19. Januar 2013 seine A (beschränkt)-Lizenz in der Hand hält, steigt zwei Jahre später ohne weitere Prüfung in den offenen A um. Gleichzeitig hat er noch den Vorteil, ab 19. Januar 2013 Motorräder mit 48 PS fahren zu können. Ab Stichtag 19. Januar bekommt ein Einsteiger - unabhängig vom Datum des Führerscheinantrags - die A2-Fahrerlaubnis.
"
Quelle: http://www.motorradonline.de/recht-u...ab-2013/387737

Wie sicher das alles ist weiß ich natürlich auch nicht.

Grüße

EDIT:
Grade ne SMS von meinem Fahrlerer bekommen, der meinte auch ich dürfe danach offen fahren. Bin mal gespannt wies dann am 19.ten tatsächlich aussieht... ;)

Scirocco 10.12.2012 21:20:34

Ist zwar für uns uninteressant aber hat sich auch irgendwas am Einstiegsalter für Führerschein M oder Mofa geändert?

Und was ich da gerade noch lese:

Zitat:

Das Leistungsgewicht ist dabei auf 0,2 kW/kg beschränkt, die passenden Motorräder wiegen also mindestens 175 Kilogramm.
Bei Wikipedia steht dass die GS 174 kg wiegt (trocken), also ohne Benzin (auch ohne Öl?!)
Könnte es hinsichtlich das Gewichtes evtl Probleme geben? Denke mal nicht aber ich hab sofort an das Gewicht der GS gedacht als ich die 175 gelesen habe...

Nachtrag:

Entwarnung, habe im KFZ Schein nachgesehen, bei Punkt G (Masse des in Betrieb befindlichen Fahrzeugs in kg (Leermasse)) steht 188, also keine Panik ^^ Was im KFZ Schein steht ist relevant im Fall der Fälle :-)
Außerdem steht bei Punkt Q (Leistungsgewicht in kW/kg) 0,14 :-)

Willow 10.12.2012 21:52:25

0,14 ist aber das Leistungsgewicht bei 25 KW (34 PS) es geht ja um die offene GS mit 34 KW, da sinds dann 34 : 188= 0,18

Also auch noch in Ordnung.....

Scirocco 11.12.2012 16:37:38

Ja stimmt ist mir heute Morgen auch eingefallen :razz:

Mir kamen 0,14 auch irgendwie zu wenig vor aber ich dachte wenns im Schein steht wirds schon stimmen, hab aber nicht dran gedacht dass noch 34 PS eingetragen sind...

Schrolli 27.12.2012 11:13:10

Gerade mit meiner Führerscheinstelle telefoniert.
Die meinten dort, dass eine endgültige Aussage übers hochstufen von A(beschr.) Besitzern von 25kw auf 35kw erst zum 19.Januar getroffen wird.

Was ist das für ein Land, in dem Gesetzte erst am Veröffentlichungstag für alle Bekannt gegeben werden? Wie soll man sich denn da auf eine bevorstehende Änderung vorbereiten, wenn niemand etwas dazu weis?

Autobahn 27.12.2012 11:31:40

Einige Führerscheinstellen wissen bescheid und einige eben weniger bzw. gar nicht.
Und ein paar von den Leuten, die nicht Bescheid wissen, erzählen irgendwelche Märchen.

Scirocco 27.12.2012 11:54:29

Gibts da nicht irgendeinen offizielen Gesetztestext mit Paragraf sowieso aus der Straßenverkehrsordnung usw den man dann bereit halten könnte wenn ein ahnungsloser Polizist meint ich fahre ohne Fahrerlaubnis?

Schrolli 27.12.2012 11:56:45

Zitat:

Zitat von Autobahn (Beitrag 489681)
Einige Führerscheinstellen wissen bescheid und einige eben weniger bzw. gar nicht.
Und ein paar von den Leuten, die nicht Bescheid wissen, erzählen irgendwelche Märchen.

Und von denen paar die bescheid wissen ist die endgültige Aussage welche?

Zitat:

Zitat von Scirocco (Beitrag 489687)
Gibts da nicht irgendeinen offizielen Gesetztestext mit Paragraf sowieso aus der Straßenverkehrsordnung usw den man dann bereit halten könnte wenn ein ahnungsloser Polizist meint ich fahre ohne Fahrerlaubnis?

Das würde mich auch mal interessieren. Vorallem weil ich jetzt nicht weis ob es Sinn macht nen Ent-Drossel Satz zu kaufen, da ich nicht sicher weis ob ichs dann fahren darf?


EDIT:
Vorhin nochmal bei ner anderen FS-Stelle angerufen.
Der hat das nachgeschlagen und mir gesagt das ich ab 19.Jan bis 35kW fahren darf, solange ich das Leistungsgewicht beachte. Ist ja klar.
Außerdem bleibt mir durch Bestandsschutz mein Recht erhalten, nach 2 Jahren offen fahren zu dürfen ohne weitere Prüfung.
Der meinte, da es den A(beschr.) nicht mehr gibt, werde ich automatisch der gleichwertigen Klasse, in dem Fall A2 zugeordnet.
Also 35kW + Bestandsschutz fürs offen fahren.
Das ganze wurde mir von dem Typen versichert. Aber sicher kann man sich bei denen eh nie sein ;)
Aber für mich nun Grund genug, das Spielzeug zum Entdrosseln zu kaufen ;)

Autobahn 29.12.2012 12:03:14

in dem thread wurden doch schon seriöse quellen genannt.

ich hab schon entdrosselt:grinser:

Scirocco 29.12.2012 12:33:06

Auch schon eingetragen? Ich nicht weil bis zum 19ten Januar dauerts ja noch ein bisschen, bin vorhin erst wieder gefahren und habe die warmen Temperaturen ausgenutzt :moped:

acid 29.12.2012 18:13:02

Die Quelle ist ja witzig.

Zitat:

Für Dreiräder unter 15 kW benötigt der Pilot die Leichtkraftrad-Lizenz A1. Hintergrund: Die EU-Richtlinie unterscheidet zwischen Zwei-, Drei- und Vierrädern. Motorräder mit Beiboot gehören allerdings zu den Motorrädern.
Kommt am Baggersee bestimmt sehr cool :benni:

Autobahn 29.12.2012 18:38:22

ne eintragen tue ich wahrscheinlich am 19. jan, hab nämlich wieder verdammnt lust zu fahren, ist bloß saisonkennezeichen.

ab märz gehts dann richtig los. :moped:

wenn die versicherung weiter unten ist werd ich wohl auch über das ganz jahr anmelden. Aber schauen wir mal wie lang ich die gs noch fahren werde.

dolle 29.12.2012 19:34:17

passt vil. nicht ganz tum thema...
aber ich habe gelesen das am 19.1 jeder führerschein nur 15 jahre gültig ist ist das so rechtens?

Goose 29.12.2012 19:51:36

Jup, dann musste dir nen neuen holen. kostet halt... gilt aber nur für Führerscheine die ab dem 19.01. ausgestellt werden.

Schrolli 30.12.2012 12:14:16

Zitat:

Zitat von dolle (Beitrag 489860)
passt vil. nicht ganz tum thema...
aber ich habe gelesen das am 19.1 jeder führerschein nur 15 jahre gültig ist ist das so rechtens?

Wie Goose schon schreibt gelten die 15 Jahre nur für Scheine die nach dem 19.Jan.13 ausgestellt werden.
Alle anderen müssen aber bis spätestens Januar 2033 auch getauscht sein.

Zitat:

Wer einen Führerschein hat, der vor dem Stichtag erteilt wurde, ist im Vorteil. Denn sowohl die alten Lappen, egal ob grau oder rosa, als auch die neueren Plastikkarten, ausgefertigt vor dem 19. Januar 2013, sind bis Januar 2033 gültig. Erst spätestens in 22 Jahren müssen Auto- und Motorradfahrer die alten Scheine in das EU-kompatible Scheckkartenformat umtauschen.
http://www.motorradonline.de/recht-u...ab-2013/387737

Willow 11.01.2013 00:18:32

Ich weiss nicht ob der Link hier schon gepostet wurde aber damit sollten ja wohl alle Zweifel ausgeräumt sein!

http://www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/Ar...hein-2013.html

anniBO 11.01.2013 07:27:13

Jawoll! :rock2:

Näään-Näään-Nääääään 25.01.2013 20:48:39

Halli Hallo! :haha:

gibt es etwas neues in diesem Thema?
Ich finde nichts verbindliches...:roll:

Schönen Abend noch! :p

Willow 25.01.2013 21:01:51

Ja zwei Posts über deinem ;)

Ist alles so wie es in dem Link steht. Wer bisher den A beschränkt hatte darf jetzt 48 PS fahren und braucht auch keine weitere Prüfung machen um dann ganz offen zu fahren. (2 Jahre nach Erwerb des FS.)

Näään-Näään-Nääääään 25.01.2013 21:43:13

Komme unter dem Link leider nur zu der allgemeinen Seite.
Habe letztes Jahr im November meinen Führerschein gemacht bin 19 Jahre.
Motorrad auf 34Ps Drosseln lassen und fahre bis jetzt mit 34Ps.

Kann ich jetzt also da ich im Februar eh zum Tüv muss die Drossel(n) wieder ausbauen und komplett ungedrosselt eintragen lassen?

Das ist ja wie ein Traum :))


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