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Sebi 27.02.2007 22:58:59

Rechtsfrage
 
Tag
Wie einigen hier bekannt habe ich neulich ein paar Sachen bei Louis bestellt.
2 Blinker habe ich zurück geschickt (die falschen bestellt, also mein fehler) und den schwarzen Kupplungshebel (verkratzt, also nich mein Fehler).

Die Rücksendung hat mich nix gekostet, da Louis ja freundlicherweise für solche Fälle ein Papperle beilegt.

Nu sind die richtigen und hoffentlich unverkratzten Teile aufm Weg zu mir.
Nun meine Frage, muss ich wenn die mir ein zweites mal Porto berechnen das bezahlen? Wie gesagt Blinker meine Schuld Hebel deren Schuld...

Bluebyrd 27.02.2007 23:07:25

warte doch erstmal die Lieferung ab..

berndy 27.02.2007 23:08:54

Ja, würd ich auch sagen.

Alternativ könntest du in der Zwischenzeit mal die allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Versandhandel durchlesen, ich denke, da müsste das drin stehen.

ricky2000 27.02.2007 23:37:30

Soweit ich weiß, muss der Händler die Versandgebühren bei Rückgabe beim Versandhandel erst ab einem Warenwert von 40€ übernehmen.
Ansonsten kann er es auf den Käufer abwälzen.

Edit: gnarf, richtig lesen.
Wenn es ne neue Bestellung ist (klingt ja so), dann wären vermutlich neue Versandgebühren fällig.

Titan 28.02.2007 10:51:03

Nein, kostet nix, jedenfalls nach meiner Erfahrung. Da ist ja immer ein Zettel bei, auf dem du aufschreibst, was du zurückschickst und was du dafür haben möchtest. Bis jetzt hat's sogar immer geklappt, dass ich da dann auch noch andere Artikel raufgeschrieben habe und das dann portofrei mitkam.
Hab auf die Art und Weise mal bei 3 Bestellungen nacheinander kein Porto bezahlt... ;-)

Findus 28.02.2007 14:11:15

Ich stehe heuten vor einem ähnlichen Problem:

Hatte mir einen Helm bei Louis bestellt und da dieser nicht passte wieder zurück geschickt. Heute dafür den Ersatz bekommen, dieser passt wunderbar. Nun wurde mein Kundenkonto mit 3,95€ Versandkosten von dem ersten Helm belastet. Auf der HP von Louis steht "Retouren innerhalb Deutschlands sind für Sie als Kunde kostenlos, wenn Sie den jeder Rechnung beigefügten Retourenaufkleber verwenden."
Habe daraufhin bei Louis angerufen und die meinten, dass nur die Rücksendung umsonst ist, die 3,95 müsste ich (jetzt quasi doppelt) übernehmen.
Habt Ihr ähnliche Erfahrungen gemacht???

Findus 28.02.2007 14:39:36

Habe soeben im Internet recherchiert:

"Nach der Fernabsatzrichtlinie sollen dem Verbraucher keine Nachteile durch die Versandbestellung entstehen und über die Kosten der Rücksendung hinaus keine weiteren Kosten auferlegt werden dürfen. Dies spräche dafür, die Kosten für die Hinsendung jedenfalls bei Komplett-Widerruf dem Unternehmer aufzubürden. Auch nach deutschem Recht spricht mehr dafür, dass die Hinsendekosten der Händler zu tragen hat"

Es scheint aber strittig zu sein:

a) Nach Auffassung des OLG Frankfurt sind die Versandkosten der Hinsendung im Falle des Widerrufs vom Verkäufer zu tragen.

In dem genannten Urteil hat das OLG Frankfurt ausgeführt (OLG Frankfurt, Urteil vom 28.11.2001, Az.: 9 U 148/01):

„Aus Sicht des Verbrauchers handelt es sich bei den bezahlten Versandkosten ebenfalls um seine Leistung an den Unternehmer, weshalb sie ihm gemäß § 346 BGB zurückzuerstatten ist.“

Die Entscheidung erging allerdings zum damaligen § 2 FernAbsG. Eine Entscheidung zum neuen Schuldrecht liegt bislang – soweit ersichtlich – noch nicht vor.

b) Nach einer anderen Auffassung sind die Versandkosten der Hinsendung im Falle des Widerrufs vom Käufer zu tragen.

28.02.2007 14:46:14

Ihr habt Sorgen wegen 3,95 € 8O

GS-Noob 28.02.2007 16:15:38

Zitat:

Zitat von DerKilla
Ihr habt Sorgen wegen 3,95 € 8O

hey, das hier ist das gs-500 forum...
:wink: :wink:


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