gs-500.de

gs-500.de (https://forum.gs-500.de/index.php)
-   Allgemeines (https://forum.gs-500.de/forumdisplay.php?f=70)
-   -   Was haltet ihr von dieser Gs 500? (https://forum.gs-500.de/showthread.php?t=11032)

05.04.2007 20:59:27

Was haltet ihr von dieser Gs 500?
 
Hier ist der link. Hört sich doch gut an, oder? http://mobile.de/SID4PXitY3PITMLjwo.InR ... 253629618&
Wer kommt denn aus NRW und kann sich die mal mit mir vllt angucken:)
Gruß,
Dennis

i.doc 06.04.2007 01:16:46

Zitat:

soweit erkennbar Unfall- und Umfallfrei
:? wage formulierung.


wann wolltest du dir die denn mal angucken fahren?

cba 06.04.2007 07:17:12

Zitat:

Zitat von i.doc
Zitat:

soweit erkennbar Unfall- und Umfallfrei
:? wage formulierung.


wuerd isch aber als haendler auch nich anders formulieren ;)

Buhli 06.04.2007 11:02:39

Hmmm...... vom Händler und dann nur 1 Jahr Gewährleistung....
und dann diese Formulierung: "soweit erkennbar Unfall- und Umfallfrei"

Ich wäre da vorsichtig ....wenn du dir die Maschine angucken willst nehm auf jeden Fall nen Fachkundigen mit und lass dich mitn evtl. Kaufvertrag nicht über die Ohren.... lass dir im Kaufvertrag evtl. die Unfallfreiheit bestätigen..... und wenn er zickt... würde ich sehr misstrauisch sein...

Gruß Buhli

Buhli 06.04.2007 12:55:24

Warum nicht...?

Sind nicht sonst 2 Jahre Gewährleistung egal ob gerbraucht oder nicht???

Es sei denn es wird nicht anders vereinbart..... meine ich

In Flames 10.04.2007 08:43:56

ganz so ist das nicht.
Mein Bruder hat eine gebrauchte KTM gekauft von einem privat-verkäufer.
Die Maschine hat jetzt einen Motorschaden. Bruder ist zum Rechtsanwalt gegangen, und der meinte dass die Erfolgsaussichten nicht schlecht stünden. Immerhin sei das ein grober Mangel gewesen, auf den NICHT aufmkerksam gemacht wurde (da ist es dann auch egal wenn im Kaufvertrag was von "keine Gewährleistung" oder was auch immer steht).

Bin selber gespannt was rauskommt, entweder er kann das Motorrad zurückgeben und bekommt den vollen Kaufpreis, anderes Szenario: er bekommt einen Teil des Kaufpreises zurück.

dennisw1984 10.04.2007 08:55:07

Zitat:

Zitat von In Flames
ganz so ist das nicht.
Mein Bruder hat eine gebrauchte KTM gekauft von einem privat-verkäufer.
Die Maschine hat jetzt einen Motorschaden. Bruder ist zum Rechtsanwalt gegangen, und der meinte dass die Erfolgsaussichten nicht schlecht stünden. Immerhin sei das ein grober Mangel gewesen, auf den NICHT aufmkerksam gemacht wurde (da ist es dann auch egal wenn im Kaufvertrag was von "keine Gewährleistung" oder was auch immer steht).

Bin selber gespannt was rauskommt, entweder er kann das Motorrad zurückgeben und bekommt den vollen Kaufpreis, anderes Szenario: er bekommt einen Teil des Kaufpreises zurück.

Oder er bekommt gar nichts.


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 01:24:22 Uhr.

Powered by vBulletin® Version 3.8.9 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, vBulletin Solutions, Inc.