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11.04.2007 07:07:25

Neuer Lenker-TÜV??
 
Hallo!!!

Ich habe auf meine GS Bj '91 einen Superbikelenker draufgemacht.
In der allg. Betriebserlaubnis, die dabei war, steht die GS erst ab Bj. 2000 oder 2002 (hab ich grad nimmer genau im Kopf :-)) drin.

Ich bin jetzt der festen Überzeugung das ich zum TÜV muß um den Lenker eintragen zu lassen, da schließlich mein Baujahr nicht aufgeführt wird.
Andere Menschen meinen das sei nicht nötig.

Jetzt würd ich einfach gern mal Meinungen von hier dazu hören.

Vielen Dank schonmal!!

verdi 11.04.2007 07:12:01

die abe ist für dein modell NICHT gültig also -> gutachten besorgen und ab zum TÜV

denk auch an das gutachten für die lenkerklemmböcke bzw die gabelbrücke je nachdem was du hast

11.04.2007 07:39:34

Als ich die GS gekauft hab, war schon nicht mehr der Original-Lenker (bzw. die Stummel) drauf. Der Lenker war auf jeden Fall im alten Schein eingetragen.
Daher mußt ich die Klemmblöcke nicht austauschen, für die brauch ich ja dann kein Guthaben, oder? Theoretisch sind sie ja eingetragen.

Wo krieg ich dann jetzt noch das Gutachten her??

verdi 11.04.2007 08:04:39

achso ok dann nur für den lenker.

wenn der tüv prüfer kein arsch ist reicht ihm auch die abe zum eintragen. aber eintragen musst du es auf jedenfall


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