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Gabelbrücke für Superbikelenker
Hallo,
weiß jemand, ob das hier: http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?Vie ... &rd=1&rd=1 tatsächlich Original Suzuki ist, bzw. was man braucht, um das dann einzutragen? (Btw. ich weiß was man grundsätzlich braucht um etwas eintragen zu lassen, es geht um dieses spezielle Teil!) VD Olli |
Das Teil ist afaik original Suzuki für die GS Modelle ab 2001.
Da du kein Gutachten dazu bekommen kannst, kannst du nur versuchen das per Einzelabnahme eintragen zu lassen. |
is kein problem
hab ich einfach zum prüfer gesagt das das die brücke vom neuen modell ist :lol: |
Naja, der Verkäufer sagt ja expilzit für "davor". Ist das desnn kompatibel zu meiner 93er ?
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ja, passt.
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Naja, es passt nicht, wenn du die Federvorspannungseinsteller an der Gabel hast!
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ja, hab ich, wie doch so gut wie alle gs, oder?
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dann muss es wohl doch die (teurere) Version von Louis sein :(
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die züge musst du seitlich verlegen und ne längere stahlflex bremsleitung brauchst du auch!
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wieso muss man so nen "Scheiß" überhaupt eintragen?
Ist doch ein Original Suzuki (Ersatz-)Teil. Würde man noch den passenden Original Lenker nehmen, dann müsste man doch gar nichts eintragen lassen. Doch nicht, weil es nur von einem neueren Baujahr ist. Ich sag nur Fuck4TÜV |
@Vebali
wieso? Manche Dinge vom TÜV oder Gesetzgeber sind doch nun mal wirklich Korintenkackerei. Ich sag ja extra, ORIGINAL Teile, nix von Teilen von Zubehöranbieter. |
Originalteil ja, aber von nem anderen Typen...nur weil die Kiste auch GS500 heißt...
du kannst auch nicht wild irgendwelche Gixxerteile untereinander tauschen, nur weil die vielleicht passen und auf der Maschine irgendwo GSX-R steht :roll: |
Zitat:
bei den letzten Modellen der GM51B die Gabelbrücke, oder? War halt nur ein anderes Baujahr. Ich spinne jetzt mal weiter, die Bremsenänderung vorne von Bj. 93 auf 94, da dürfte man ja auch nicht ohne TÜV-Abnahme die Bremseinheit umbauen. Oder oben die Federeinstellung, in einigen Baujahren gab es keine, in anderen wiederum doch. Ich will doch nur damit sagen, dass TÜV und Gesetze in Deutschland ziemlich pingelig sind. Viele Sachen weiss der TÜV / Polizei gar nicht, also einfach machen und fertig. Natürlich kann es zu Problemen bei einem Unfall kommen, wenn ein Gutachter mit viel Fachwissen drangeht und dann weiss, dass z.B. eine 94er GS keinen Tourenlenker ab Werk drauf hatte. |
Superbikelenker gabs ab Werk bei keiner gm51b...
Und Teile durch nahezu identische Teile austauschen ist ja noch was anderes...wobei es irgendwann schwierig wird zu unterscheiden, was pingelig ist und was gerechtfertigt ist. |
Zitat:
aber wenn alles so leicht wäre, bräuchte man ja nichts mehr eintragen lassen, sondern einfach alle Prüfbescheinigungen, etc. mitführen und im Falle des Falles dem grünen Herren einfach diese zeigen |
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