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Motobiker84 27.08.2007 10:31:06

Gutachten für Drosselung nötig?
 
Hallo!

Ich fahre meine Gs offen, und möchte sie jetzt an meine Freundin abgeben die frisch den Schein gemacht hat.
Nun sollte man das Mopped ja drosseln, von der technischen Seite her ist das ja meines Wissens nicht teuer von den nötigen Teilen her.
Was mich stutzig macht ist das Thema Gutachten. Muss ich jetzt einen teuren Drosselsatz mit Gutachten für über 100€ kaufen, oder kann ich mir die Teile und ein "universal" Gutachten anders besorgen?
Oder nöhlt dann der Tüv-Prüfer weil man ein spezielles Orignial Gutachten zum Drosselkit braucht?

Haben uns alternativ schon überlegt das Mopped einfach offen zu lassen, die Wahrscheinlichkeit das das jemandem auffällt ist doch sehr gering wie ich finde? Ich zumindest bin in meiner 7 jährigen Zweirad-Zeit noch nie kontrolliert worden... Wie sind da eure Erfahrungen? Meint ihr man kann es riskieren?

Vielen Dank schonmal im Voraus!

Mfg Micha

verdi 27.08.2007 10:34:37

riskieren würd ich es nicht

is dann fahren ohne führerschein, fahren ohn versicherungsschutz, etc

kauf dir nen gebrauchten drosselsatz ( achtung gibts je nach baujahr unterschiede findest du aber alles in den FAQs ) und dann frag hier nochmal mit mail adresse nach dem gutachten ;-)

subzerohero 27.08.2007 11:41:48

also Riskieren würd ichs nicht,

hab meine bei ner Werkstatt drosseln lassen, die ham Laut TÜV gutachten Drosselschieber eingebaut und Ausgleichsbohrungen gemacht um die Leistung zu drosseln.

Hat mich inkl. TÜV Gutachten genau 105 Öcken gekostet hab das bis jetzt nur noch nicht in den Schein eintragen lassen, aber dafür immer den Wisch vom TÜV dabei.

Saugwurmmensch 27.08.2007 12:52:27

Zitat:

Zitat von subzerohero
also Riskieren würd ichs nicht,

hab meine bei ner Werkstatt drosseln lassen, die ham Laut TÜV gutachten Drosselschieber eingebaut und Ausgleichsbohrungen gemacht um die Leistung zu drosseln.

Hat mich inkl. TÜV Gutachten genau 105 Öcken gekostet hab das bis jetzt nur noch nicht in den Schein eintragen lassen, aber dafür immer den Wisch vom TÜV dabei.

An deiner Stelle würde ich das eintragen lassen.
Die Dringlichkeit der Eintragung in die Papiere steht auf dem rosa Zettel drauf. Manche Sachen kann man bei Gelegenheit eintragen lassen, andere sollen umgehend eingetragen werden.
Hast du wenigstens bei der Versicherung bescheid gesagt?
Auch wenn offen/gedrosselt von den kosten her keinen Unterschied macht, musst du jede Leistungsänderung der Versicherung melden, sonst haste ganz schnell n Hut uff...

majestic_morpheus 27.08.2007 13:14:04

Es muss doch sowieso ein neuer Fzg-Schein ausgestellt werden, da sich die Leistungsdaten geändert haben. Bis dahin hat man gar keine BE...


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