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Daron112 21.02.2008 16:38:27

Strafen in der Probezeit
 
Hi

Hab jetzt meien Laser Deeptone dran hab auch gleich die Niete vom DB Eater aufgebohrt un durch ne schraube mit mutter ersetzt. Finde den sound ohne DB Eater verdammt geil. Bin noch in der Probezeit, was würde den passieren wenn mich die bullen ohne DB eater anhalten. Das ich nicht weitrer fahrn darf ist mir klar deshlab will ich den DB eater immer mit mir führen das ich wenns sein sollte bei ner kontrolle einbauen kann. Mit welcher strafe müsste ich rechnen. Kommts vors gericht , oder muss ich nur ne strafe bezahlen und krieg 3 punkte oder muss ich damit rechnen das meien Probezeit verlängert wird.

Gruss Daron

Nusch 21.02.2008 16:59:56

Re: Strafen in der Probezeit
 
sobald du punkte bekommst is dein lappen in der probezeit wech! dh mpu! (ich sprech aus erfahrung)

wenn ich das richtig weis ist wenn du den db eater drausen hast, hast du keine abe mehr dh fahren ohne äh ma ihr wisst was ich meine (steht grad aufm schlauch hier auf arbeit klingelt dauernd das tel *grml*)

Jais 21.02.2008 17:13:54

Re: Strafen in der Probezeit
 
Zitat:

Zitat von Nusch
sobald du punkte bekommst is dein lappen in der probezeit wech! dh mpu! (ich sprech aus erfahrung)

Kommt drauf an, wie viele. Wenn du 20 km/h zu schnell bist, gibt es nur eine Nachschulung, die ordentlich im Geldsack zwickt und 2 Jahre extra Probezeit.

Sgt.Fragg 21.02.2008 17:39:41

Re: Strafen in der Probezeit
 
punkte=lappen wech
20 sachen zu viel != punkte

mpu steht dann aber nich an, sondern wie gesagt nachschulung und verdoppelung der probezeit.

ohne dbkiller fahren, oder mit racingpott: soweit ich weis an die 50€ und ein punkt.

ergo: lappen wech ^^

das sind dann a-vergehen...

wenn du zwei b-vergehen hast, is der lappen auch wech...

alles, was keine punkte koste is ein b-vergehen...

also, einmal falsch parken, und einmal mit 65 innerorts: lappen wech!

is ne ziemliche scheiße regelung mit den b-vergehen ^^

Nusch 21.02.2008 17:58:03

Re: Strafen in der Probezeit
 
naja ich hab nix mit nachschulung gehabt!


bei mir war der lappen gleich fürn jahr wech! + mpu

die ganze sch.. hat mich dann insgesamt knappe 1000eu gekostet! (550mpu+ 350 schulung + 80eu lappen austellen)

Jais 21.02.2008 17:58:27

Re: Strafen in der Probezeit
 
Haben die das geändert? :kopfkratz2:

Zitat:

Zitat von [url=http://www.verkehrsportal.de/bussgeldrechner/index.php
Verkehrsportal.de[/url]]
» Eingabe: Verstoß begangen innerhalb der Probezeit

Fahrerlaubnisrechtliche Konsequenzen:

*

Schriftliche Anordnung mit darin enthaltener Fristsetzung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar (Info) durch die örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde sowie einmalige Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre. Die gebührenpflichtige Anordnung kann in der Praxis solange erfolgen, bis der Verstoß aus dem Verkehrszentralregister in Flensburg getilgt wird.
*

Hinweis: Ein Geschwindigkeitsverstoß ist ein sog. schwerwiegender "A-Verstoß" im Sinne der Anlage 12 der FeV. Ab drei während der Probezeit begangener und hiernach jeweils rechtskräftig sanktionierter "A-Verstöße" muss die Fahrerlaubnis zwingend entzogen werden!
*

Hinweis: Bei nicht fristgerechter Teilnahme am angeordneten Aufbauseminar kommt es zwingend zum Entzug der Fahrerlaubnis!
* Anschauen: Probezeitgrafik zum besseren Verständnis

(Klick auf Vorschaubild öffnet separates Fenster mit kompletter Probezeitgrafik)
http://www.verkehrsportal.de/images/...t_vorschau.gif

Muss aber meine erste Aussage revidieren. Bei 20km/h innerorts ist das ein B-Vergehen. Also nicht Lappen wech. :lol:

Nusch 21.02.2008 18:01:54

Re: Strafen in der Probezeit
 
kann auch sein das die mich nich mochten :D

hatten mich eh schon ne weile aufm kicker

Jais 21.02.2008 18:03:14

Re: Strafen in der Probezeit
 
Und dann heizt er weiter, der Lümmel. :lol:

Hier schauen die Jungs ja nur in den Kaffeebecher. 8)

Nusch 21.02.2008 18:04:20

Re: Strafen in der Probezeit
 
nee bin umgezogen :twisted:

und heize weiter :roll:

Jais 21.02.2008 18:07:15

Re: Strafen in der Probezeit
 
Klick mal aufs Bild.
Das kannst noch alles abarbeiten. :twisted:

Nicht zu empfehlen :wink:

Saugwurmmensch 21.02.2008 18:16:46

Re: Strafen in der Probezeit
 
Zur Zeit gibt es eine Regelung, die besagt, dass ein fehlender dB-Killer nur eine Ordnungswidrigkeit ist und mit 20€ geahndet wird. Mehr nicht.

Aber:
Vielleicht gilt das nur für nicht manipulierte Anlagen (die durch bloße Benutzung lauter werden).
Außerdem hast du erstmal das große Problem, wenn die neuen Regelungen dem Rennleiter vor Ort egal sind und er deine Maschine stilllegt/auspuff beschlagnahmt/sonstewas.
Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit könnte da recht weit gefasst ausgelegt werden.
Wenn du dann Pech hast sieht irgendeine höhere Instanz das auch noch "oldschool" und du zahlst 80€ und bekommst 3 Punkte.

Außerdem wird deine maschine ohne dB-Killer eh nicht gut laufen! :P
Da müsstest du größere Hauptdüsen verbauen um die Abmagerung in den Griff zu bekommen, oder mit den Leistungseinbußen leben.

overfloh 21.02.2008 18:55:41

Re: Strafen in der Probezeit
 
sachma daron, bisse dir klar dat du n motorrad fährst und nicht n roller ?

naja viel spass wenn die ganzen zu lauten motorräder dann bei dir vor der haustür lang fahren, weil sich die anwohner der üblichen strecken beschwert haben und die strecke gesperrt wurde :wink:

overfloh 21.02.2008 19:06:15

Re: Strafen in der Probezeit
 
Zitat:

Zitat von Sgt.Fragg
wenn du zwei b-vergehen hast, is der lappen auch wech...

alles, was keine punkte koste is ein b-vergehen...

wtf 8O

dat heißt 2x 10 km/h zu viel und der lappen wäre weg in der probezeit ?

ist dat mit dem 2x iwie auf intervalle von 1monat oder halber jahr begrenzt ?
kann mir dat nicht so recht vorstellen, dat die wegen so nem larifari wirklich den lappen wegnehmen wollen...

Sgt.Fragg 21.02.2008 19:22:22

Re: Strafen in der Probezeit
 
afaik: doch!

hab anfangs auch gesagt: alles, was weniger als 21kmh zu schnell is kratzt mich nich...

dann hab ich das mit den b-verstößen gelesen, und muste erschma kotzen...

grad gegoogelt.. is nach anlage der blablub verordnung geregelt...
http://www.fahrerlaubnisrecht.de/Anlage ... e12FeV.htm


nach dem beurteilt fährt ma in der probezeit am besten gaitte *g*

overfloh 21.02.2008 19:34:07

Re: Strafen in der Probezeit
 
Aber hallo !
Das dt. Rechtssystem is echt der Hammer :evil:

B Weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen:
- Fahrlässige Tötung (§ 222)*
- Ordnungswidrigkeiten nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes, soweit nicht in Abschnitt A aufgeführt. (z.b. 10 km/h zu schnell)

ich bin immer wieder überrascht :evil:

acidicX 21.02.2008 19:58:23

Re: Strafen in der Probezeit
 
DB-Killer entfernen ist und bleibt Rollermist :ab: und es ist nunmal illegal. Wenn du ein lautes Möp willst, kauft dir ein lautes Möp.

berndy 21.02.2008 20:42:09

Re: Strafen in der Probezeit
 
Es ist wohl derzeit so, dass eine zu laute Auspuffanlage nur eine nicht vorschriftsmäßige Auspuffanlage darstellt und nicht mehr automatisch zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führt. Der ordnungswidrige Verstoß bleibt im Rahmen eines Verwarnungsgeldes, also unter 35 €, gibt auch keine Punkte.

http://www.f650.de/forum/thread.php?thr ... #post94291

http://www.saarbikers.net/wbb2/thread.php?threadid=4593

Allerdings könnte ein Kollege von mir zu dem Schluss kommen, dass er die Fortsetzung der Ordnungswidrigkeit unterbinden muss. Das würde bedeuten, dein Motorrad bleibt so lange stehen, bis der Auspuff vorschriftsmäßig ist. Ich würde daher den DB-Killer und die passende Schraube samt Werkzeug mitnehmen.

Sgt.Fragg 21.02.2008 20:49:24

Re: Strafen in der Probezeit
 
Zitat:

Zitat von overfloh
Aber hallo !
Das dt. Rechtssystem is echt der Hammer :evil:

B Weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen:
- Fahrlässige Tötung (§ 222)*
- Ordnungswidrigkeiten nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes, soweit nicht in Abschnitt A aufgeführt. (z.b. 10 km/h zu schnell)

ich bin immer wieder überrascht :evil:

die tötungsdelikte stehen aber AUCH nochmal unter a-delikten..
is denk nur doppelte absicherung, das du mit ner fahrlässigen tötung nich ohne führerschein entzug durchkommst..
desswegen stehts bei a und bei b ^^

Eleven7 21.02.2008 21:00:28

Re: Strafen in der Probezeit
 
2mal Falschparken gleich Lappen weg? :kopfkratz2: glaub ich nicht, ehrlich gesagt.

Rocky 21.02.2008 21:36:18

Re: Strafen in der Probezeit
 
Zitat:

Zitat von Eleven7
2mal Falschparken gleich Lappen weg? :kopfkratz2: glaub ich nicht, ehrlich gesagt.

Das kann ich mir auch nicht vorstellen .
Es wird ja beim Falschparken nicht überprüft wer sich über das Verbot hinweggesetzt hat , sondern alles pauschal dem Halter in die Schuhe geschoben .
Also gibt es die Option eines (erfolgsversprechenden)Einspruchs gegen eine Anrechnung beim Führerschein auf Probe .

RemoteC 21.02.2008 22:17:11

Re: Strafen in der Probezeit
 
Mir kann die deutsche Regelung ziemlich wurscht sein, Punkte gibt es hierzulande ja praktisch nicht (theoretisch schon), Probezeit aber schon. Und wenn ich bedenke was ich schon alles aufgeführt habe und ich habe immer noch den Lappen :roll:

e-reyser 21.02.2008 22:22:04

Re: Strafen in der Probezeit
 
also 2 mal Falschparken glaub ich auch nicht. Bei uns an der Schule werden (/wurden bin ja nicht mehr da) an alle die sich kein Parkschein gezogen haben mit dem Auto ca. 1-2 pro Woche Strafzettel verteilt.
Dann hätte locker 1/4 meiner Stufe ne verlängerte Probezeit gehabt. ;)

OT: Achja es stehen immer ALLE ohne Parkschein da, denn selbst wenn es täglich nen Strafzettel gäbe, wärs immer noch günstiger als sich für die Zeit die man dort parkt einen Parkschein zu ziehen... :wut:

blub1254 21.02.2008 23:29:38

Re: Strafen in der Probezeit
 
ehhhmmm... mal ne frage ich hatte vor 4 wochen n auffahrunfall... also ich bin einer in arsch gefahrn an der ampel... und die tante wollte unbedingt die bullen rufen... also jetzt hab ich n verwarnungsgeld von 35 € bezahlt.... ist das jetzt n B-Verstoß???

und wenn alles was keine Punkte gibt, n B-Verstoß ist heisst das dann das 2 mal mit abgelaufenem parktiket dann auch ne nachschulung gibt??? kann ich mir wie oben schon geschrieben nicht vorstellen... selbst wenn es dem halter in die schuhe geschoben wird... wenn der 2 Knöllchen bekommt wär der ja dann au fällig...

Ich steig da nich mehr durch echt...

Sgt.Fragg 21.02.2008 23:40:04

Re: Strafen in der Probezeit
 
am besten nich auffallen, nach der probezeit kann man dann erschma die sau rauslassen... *g*

letzt kam en freund zu mir, hat gemient "so, heute is die probezeit um, ich geh mal los ne rote ampel überfahren".... hat er dann auch gemacht 8O

RemoteC 22.02.2008 02:29:28

Re: Strafen in der Probezeit
 
Zitat:

Zitat von Sgt.Fragg
letzt kam en freund zu mir, hat gemient "so, heute is die probezeit um, ich geh mal los ne rote ampel überfahren".... hat er dann auch gemacht 8O

http://emoticonhq.com/images/ICQ/thumbsup.jpg
Aber warum muss dafür die Probezeit aus sein? "Wo kein Kläger, da kein Richter", wenn ich für jede rote Ampel über die ich schon drüber bin eine Probezeitverlängerung bekommen hätte ... bam oida :mrgreen:

In Flames 22.02.2008 08:34:43

Re: Strafen in der Probezeit
 
Zitat:

Zitat von RemoteC
Mir kann die deutsche Regelung ziemlich wurscht sein, Punkte gibt es hierzulande ja praktisch nicht (theoretisch schon), Probezeit aber schon. Und wenn ich bedenke was ich schon alles aufgeführt habe und ich habe immer noch den Lappen :roll:

Weisst du wie es in Österreich mit (zu) lauten Auspuffen gehandhabt wird?

RemoteC 22.02.2008 09:13:59

Re: Strafen in der Probezeit
 
Zitat:

Zitat von In Flames
Weisst du wie es in Österreich mit (zu) lauten Auspuffen gehandhabt wird?

Beamtenwillkür :roll: Also so wie auch bei zu schnell o.ä.:
unguter Kiberer (unausgelastet, Karrieregeil, gestresst, von Frau vernachlässigt, etc.) => Strafe, Vorführung;
netter Polizist => 21 Eier, weiterfahren;
Am Besten ist natürlich: Einfach nicht erwischen lassen.
Natürlich gibt es auch Vorschriften usw., auch wie eine Messung zu erfolgen hat (1m Abstand, 45°, Gerät darf nicht in der Hand gehalten werden, ...). Wenn du dB-Killer mithast, dann sollte es reichen wenn du diesen gleich einbaust, ansonsten kann es sein, dass du dein Kennzeichen hinterlegen musst und dann wieder alles zurückbauen musst und das Motorrad vorführen musst (Landesprüfstelle oder so).
Wennst wirklich nähere Infos brauchst schau mal auf 1000ps, da gibts sicher ein paar Spezis ;)

Eleven7 22.02.2008 17:18:09

Re: Strafen in der Probezeit
 
Zitat:

Zitat von Sgt.Fragg
letzt kam en freund zu mir, hat gemient "so, heute is die probezeit um, ich geh mal los ne rote ampel überfahren".... hat er dann auch gemacht 8O

Der hier?
http://de.youtube.com/watch?v=-I4vzI...eature=related

blub1254 22.02.2008 18:56:49

Re: Strafen in der Probezeit
 
8O ... Junge... hat der bissl zu viel gesoffen oder wie oder wat???

Rocky 22.02.2008 19:02:48

Re: Strafen in der Probezeit
 
Zitat:

Zitat von Eleven7

Das war wohl ein Selbstmordversuch , der in die Hose ging .

Jais 22.02.2008 19:25:38

Re: Strafen in der Probezeit
 
Ich kenn so ein Video, da kommt ein 40T von links. 8O


...und trifft.

BlackTalon 23.02.2008 08:52:07

Re: Strafen in der Probezeit
 
Das Video kenne ich auch, der PickUp wird weggefegt wie eine Pappschachtel...

dein Kumpel übefährt nur zum Spaß eine rote Ampel??? Auch wenn ihm die Punkte egal sind kostet´s 350€, soweit ich weiß.

Mein Bruder hat auch mal gedacht: ich bin doch nicht blöd und warte um 3 Uhr morgens an einer roten Ampel, wenn da sowieso kein Mensch kommt...da war auch kein Mensch, nur leider eine Kamera...

RemoteC 23.02.2008 12:52:37

Re: Strafen in der Probezeit
 
Zitat:

Zitat von Eleven7

"All in" :mrgreen:

Jais 23.02.2008 13:29:10

Re: Strafen in der Probezeit
 
Zitat:

Zitat von BlackTalon
um 3 Uhr morgens an einer roten Ampel

Bei uns gehen die Ampeln gegen 11-12 Uhr aus.
Das Problem hab ich also nicht. :mrgreen:

radiac 28.02.2008 18:40:05

Re: Strafen in der Probezeit
 
Grüße,
habe jetzt leider nicht alles gelesen von daher verzeit bitte wenn ich etwas doppelt schreibe :)

Also, wenn ihr mit 1-20 km/h irgendwo geblitzt werdet, bekommt ihr in 99% aller Fälle, vom zuständigen
Ordnungsamt(!) einen Brief, mit Überweisung. Wenn ihr diesen Brief brav mit dem entsprechenden Geldbetrag
beantwortet, bleibt es bei einem Verwarngeld. Ein Verwarngeld, ist kein Bußgeld, und damit "kein" offizieller B-Verstoß.

Bezahlt ihr das Geld nicht, bekommt ihr einen "offziellen" Bußgeldbescheid, nun ist es ein B-Verstoß.

Der Hintergrund:
Bezahlt ihr das Verwarngeld, geht dieser Verstoßt nicht an nach Flensburg, und kommt nicht in eure Akte.
Beim Bußgeldverfahren, wird es allerdings über Flensburg geregelt. ( Das rechtfertigt natürl. sofort 25€ Geb.).

Nun zu dem anderen, das Fahren ohne "DB-Eater".

Also, erstmal kann es natürlich ein Bußgeld wegen der Lautstärke geben.
Zum andere, erlischt durch das entfernen auch die ABE des Pots. Das würde bedeuten, das auch euer Moped
die Zulassung verliert. Wenn euer Auto die Zulassung verliert, ist es durchaus möglich, das dies auch den Versicherungsschutz etwas angeht.

Ergo, kein DB-Eater -> Keine ABE -> Nicht Straßentauglich -> Keine Versicherung

Und schon befindet man sich im Bereich der Straftat (Fahren ohne Versicherungsschutz).

Soweit kommt es natürlich nicht immer. Aber es KANN eben.

Ich bin mir da auch sehr sicher, lasse mich aber dennoch gerne etwas besseren belehren.

MfG

Lars

bikerday 28.02.2008 18:51:11

Re: Strafen in der Probezeit
 
das mit dem auspuff stimmt,
aber polizei verlangt 20 euro bußgeld und mußt noch ma vorfahren wenn du außerhalb der probezeit bist
oder ist es nicht mehr so,
weiß auch nicht

aber hier in sachsen gibts garkeine motorrad kontrollen, wenn kontrollen dann nur schein vorzeigen und dann gehts weiter
aber in meiner ganzen zeit wo ich auf 2 rad unterwegs bin sind nun fast 5 jahre gabs nie probleme wegen zu laut :mrgreen:
nagut wurde paar ma geblitzt einma ham se mich auch ausm auto erwischt war ich 7km/h zu schnell :roll:
aber sonst war nie mit rückblitz in leipzig gibts da ja so ne strecke
hbf nach probstheida ... 3 blitzer auf der strecke :roll:

radiac 28.02.2008 18:54:08

Re: Strafen in der Probezeit
 
Also ich wohne auch in Leipzig, war auch nen Jahr in der Ausbildung der Polizei dabei.
Rückblitzer sollen irgendwie, irgendwann mal kommen, aber bis dahin...

Wie gesagt, das mit dem Pot hab ich so gelernt, aber Recht ändert sich in Dtl.
(Auch wenn es nicht so scheint).

Rocky 28.02.2008 18:58:59

Re: Strafen in der Probezeit
 
Zitat:

Zitat von Jais
Bei uns gehen die Ampeln gegen 11-12 Uhr aus.

..........mittags ?

bikerday 28.02.2008 18:59:26

Re: Strafen in der Probezeit
 
sowieso bescheuert mit den gesetzen

Jais 28.02.2008 19:09:34

Re: Strafen in der Probezeit
 
Zitat:

Zitat von Rocky
Zitat:

Zitat von Jais
Bei uns gehen die Ampeln gegen 11-12 Uhr aus.

..........mittags ?

Genau. :grinser:


Nein, natürlich Abends. Also 23-24 Uhr. :wink:

blub1254 28.02.2008 21:10:19

Re: Strafen in der Probezeit
 
So hab nochma was für euch... ich hatte vor 2 wochen n kleinen unfall bin einem hinten rein gefahrn... das ist definitiv n b-katalog verstoß.

hab heute den strafzettel bekommen und da steht als vergehen drin:

"sie schädigten durch außer acht lassen der im straßenverkehr erforderlichen sorgfalt andere verkehrsteilnehmer durch auffahren auf ein stehendes fahrzeug. § 1 abs. 2, § 49 stvo; § 24 stvg; 1.4 BKAT"

bikerday 28.02.2008 21:15:04

Re: Strafen in der Probezeit
 
hat ich auch schon mußte glei 45 euro aufn tisch legen und dann noch schaden vom auto

radiac 01.03.2008 14:12:28

Re: Strafen in der Probezeit
 
Das BKAT steht für Bußgeldkatalog.

Hat nix mit b-Verstoß zu tun!!!

kasapv 08.03.2008 04:16:44

Re: Strafen in der Probezeit
 
Zitat:

Zitat von Jais
Zitat:

Zitat von Rocky
Zitat:

Zitat von Jais
Bei uns gehen die Ampeln gegen 11-12 Uhr aus.

..........mittags ?

Genau. :grinser:


Nein, natürlich Abends. Also 23-24 Uhr. :wink:

Werden dann auch die Buergersteige hochgeklappt? 8O

Jais 08.03.2008 09:38:12

Re: Strafen in der Probezeit
 
Ja, natürlich. Damit die Straße breiter ist zum heizen. :grinser:

Eagle 10.03.2008 11:07:02

Re: Strafen in der Probezeit
 
Zitat:

Zitat von overfloh
Zitat:

Zitat von Sgt.Fragg
wenn du zwei b-vergehen hast, is der lappen auch wech...

alles, was keine punkte koste is ein b-vergehen...

wtf 8O

dat heißt 2x 10 km/h zu viel und der lappen wäre weg in der probezeit ?

ist dat mit dem 2x iwie auf intervalle von 1monat oder halber jahr begrenzt ?
kann mir dat nicht so recht vorstellen, dat die wegen so nem larifari wirklich den lappen wegnehmen wollen...

Es gibt zwar seit dem 01.03.2008 einige Änderungen im Bußgeldkatalog, aber bei 10 oder 20 km/h zu schnell gibt es definitiv noch keine Punkte. Auch nicht in der Probezeit!

Hier mal ein Auszug aus dem aktuellen Bußgeldkatalog i.S. § § StVO, soweit es Pkw und Krafträder betrifft:

103202 Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb ( A - 1 ) geschlossener Ortschaften um ... (bis 10) km/h.
Zulässige Geschwindigkeit: *)... km/h.
Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): **)... km/h.
§ 3 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 11.3.1 BKat
(andere Kfz) Tab.: 703010
15,00 Euro

103203 Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb ( A - 1 )
geschlossener Ortschaften um ... (von 11 - 15) km/h.
Zulässige Geschwindigkeit: *)... km/h.
Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): **)... km/h.
§ 3 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 11.3.2 BKat
(andere Kfz) Tab.: 703010
25,00 Euro

103204 Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb ( A - 1 ) 35,00
geschlossener Ortschaften um ... (von 16 - 20) km/h.
Zulässige Geschwindigkeit: *)... km/h.
Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): **)... km/h.
§ 3 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 11.3.3.BKat
(andere Kfz) Tab.: 703010
35,00 Euro

103762 Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb A - 1 50,00
geschlossener Ortschaften um ... (von 21 - 25) km/h.
Zulässige Geschwindigkeit: *)... km/h.
Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): **)... km/h.
§ 3 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 11.3.4 BKat
(andere Kfz) Tab.: 703010
50,00 Euro

103763 Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb A - 3
geschlossener Ortschaften um ... (von 26 - 30) km/h.
Zulässige Geschwindigkeit: *)... km/h.
Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): **)... km/h.
§ 3 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 11.3.5 BKat
60,00 Euro


Bis 20 Stundenkilometer drüber bleibt es bei einem Verwarngeld, d.h. es gibt auch keine Punkte und bei Bezahlung des VG auch keine probezeitrelevanten Folgen. Anzumerken ist, dass vor der Feststellung der Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung von der gefahrenen Geschwindigkeit zunächst noch ein Toleranzwert abgezogen wird. Dieser beträgt 3 kkm/h bei Geschwindigkeiten unter 100 km/h und 4 km/h bei Geschwindigkeiten ab 100 km/h.

Beispiel:

Erlaubt: 50 km/h
Gefahren: 73 km/h
abzüglich Toleranzwert 3 km/h
= Überschreitung 20 km/h - also noch keine Punkte.

Das gilt natürlich auch nur ohne Tateinheit mit weiteren Delikten (z.B. Abstand) oder Gefährdung, Behinderung etc.


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 04:07:41 Uhr.

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