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Willi 08.04.2008 11:55:28

Fahrzeugbrief vs Zulassungsbescheinigung
 
Hi,
ich habe gestern das Motorrad meines Sohnes, eine GS500e mit Vollverkleidung, zugelassen. Später daheim ist mir aufgefallen, dass die Vollverkleidung die im alten Brief eingetragen ist, in der neuen Zulassungsbescheinigung nicht mehr aufgeführt ist. Dafür steht drinn, dass eine "Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis zu beachten" sei (im Brief kein Wort davon zu lesen).
Auf telefonische Nachfrage wurde mir gesagt, es würde da nicht alles aus dem alten Brief übernommen und ich sollte doch den Brief sorgfältig aufbewaren und evtl. eine Kopie davon mitführen! Da ich das etwas seltsam fand, könne ich aber nochmal vorbeikommen wenn ich in der Nähe bin um dann mal zu schaun ob man was machen kann.
Kann das sein das ist ja wohl ein Witz? Welche Erfahrung habt Ihr dazu?

Willi

majestic_morpheus 08.04.2008 12:02:11

Re: Fahrzeugbrief vs Zulassungsbescheinigung
 
Die Aussage stimmt soweit, dass nicht mehr alle Eintragungen vom Brief in die Zulassungsbescheinigung übernommen werden. Bei einer VVK wäre es mir persönlich aber besonders wichtig, dass die drin steht. Ich würde das reklamieren.

Rocky 08.04.2008 12:06:00

Re: Fahrzeugbrief vs Zulassungsbescheinigung
 
Es ist gängige Praxis den Vermerk "Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis" pauschal bei allen Motorrädern in die neue Zulassungsbescheinigung zu schreiben .
Mit einer mitgeführten Kopie des Briefs bist du auf der sicheren Seite .

majestic_morpheus 08.04.2008 12:23:44

Re: Fahrzeugbrief vs Zulassungsbescheinigung
 
Zitat:

Zitat von Rocky
Es ist gängige Praxis den Vermerk "Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis" pauschal bei allen Motorrädern in die neue Zulassungsbescheinigung zu schreiben .
Mit einer mitgeführten Kopie des Briefs bist du auf der sicheren Seite .

Stimmt. Den Brief braucht man für die Reifen aber nicht, da die allg. Betriebserlaubnis der GS keine Reifenfabrikatsbindungen beinhaltet. Dass es so ist, muss man selbst nicht nachweisen.

Eagle 08.04.2008 18:23:40

Re: Fahrzeugbrief vs Zulassungsbescheinigung
 
Das gleiche Problem mit der VVK hatte ich auch. Die haben mir erst erzählen wollen, dass Vollverkleidungen nicht mehr eingetragen werden und man 'ne ABE haben oder abmontieren muss. Hab sie aber dann doch noch kostenlos nachgetragen bekommen.

e-reyser 08.04.2008 20:16:00

Re: Fahrzeugbrief vs Zulassungsbescheinigung
 
Die meinen aber das es aber auch reicht wenn man ne Kopie vom alten Brief mitführen würde (also da wos eingetragen ist)

Eagle 08.04.2008 21:44:46

Re: Fahrzeugbrief vs Zulassungsbescheinigung
 
Dem TÜV hat's nicht gereicht.


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