![]() |
Rechtslage Bauteile mit EG-BE
Auch wenn die Thematik nicht neu ist, möchte ich trotzdem noch einmal nachfragen: Wenn an Fahrzeugen Bauteile mit ABE, EG-BE bzw. E-Zeichen verbaut (und darüberhinaus keine Änderungen/Manipulationen vorgenommen) werden, gilt das Fahrzeug doch als zulassungskonform, oder?
Hintergrund: Ich habe mir kürzlich eine SV 650 (ausgerüstet mit einem ROMBO-Endschalldämpfer mit EG-BE) über nen Händler gekauft, Nach der Erfahrung beim TÜV mit meiner GS 500 (ESD ohne ABE) war mir diesmal wichtig, dass der verbaute Topf auch zugelassen ist. Der Händler verwies auf das E-Zeichen, außerdem zeigte er mir in seinem PC, dass die Anlage auch für die SV erlaubt ist. Allerdings war ich schon sehr überrascht, als ich die Suzi startete - ein wahrlich praller Sound erfüllte den Raum. Dieser ESD ist trotz E-Zeichen gefühlt um Welten lauter (wohlgemerkt mit dB-Eater) als das Originalteil und sogar lauter als meine GS 500 mit Rombo-Racing-ESD ohne Zulassung, zumindest bei niedrigen Drehzahlen. Ich frage mich ernsthaft, wie ROMBO dafür die Zulassung erhalten hat. Ich bezweifle stark, dass bei einer Geräuschmessung das Motorrad die erlaubten Werte einhalten würde. Auf der anderen Seite wird hier ja unabhängig davon ein Teil verkauft, welches durch das E-Zeichen ganz klar seine Zulassungskonformität signalisiert. Der Käufer / Verbraucher hat kaum Möglichkeiten die zugesicherte Legalität zu überprüfen und muss sich quasi auf das E-Zeichen verlassen. Man kann ja kaum erwarten, dass der Käufer / Verbraucher auf eigene Kosten eine Lärmmessung vornehmen lässt um die Legalität zu prüfen und das Bauteil daraufhin ggf. reklamiert, weil es nicht die versprochenen Eigenschaften aufweist. Wie ist da konkret die Rechtlage bzw. wie sollte man sich in einem solchen Sachverhalt bei evtl. Problemen mit Kontrollen oder TÜV verhalten? |
Re: Rechtslage Bauteile mit EG-BE
In deinem Fahrzeugschein steht die für dein maximal erlaubte Lautstärke die es habe darf. Einmal im Stand und einmal beim fahren.
(Messmethoden bitter ergoogeln). Der Gestezgeber erlaubt eine Toleranz von 2dB. Sollte der Auspuff lauter sein ist er nicht mehr zulassungskonform, egal was draufsteht. ganz einfach |
Re: Rechtslage Bauteile mit EG-BE
Wie gerne würde ich jetzt Verbali widersprechen, aber leider hat er da recht. Die Zulassung erhält der Schalldämpfer nur, wenn sich die Lautstärke innerhalb der Toleranz befindet. Ein übelwollender Prüfer oder Rennleiter kann daher auch deinen Schalldämpfer trotz EG BE bemängeln wenn er lauter ist als die in deinem Fahrzeugschein angegebenen Werte plus Toleranz. Die EG BE sollte dir dein Händler übrigens auch aushändigen können. Mancher TÜV Prüfer will die nämlich sehen, obwohl die eingravierte E-Nummer eigentlich ausreicht.
Ich habe bei meinem Schalldämpfer seltsamerweise 2 verschiedene DB Killer dabei bekommen. Einer davon ist garantiert zu laut, auch wenn's noch nicht so extrem ist, wie ohne. :wink: Gruß Uwe |
Re: Rechtslage Bauteile mit EG-BE
Okay, dass die Rechtslage so ist, hab ich schon verstanden.
Danach müsste also jeder ESD mit EG-BE bzw. ABE diese Werte einhalten, theoretisch dürfte also kein Grund zur Panik bestehen. In der Praxis ist es aber immer wieder vorgekommen, dass eigentlich legale Anlagen zu Schwierigkeiten geführt haben. Wenn es völlig wurscht ist, ob da ein E-Zeichen drauf ist, ergeben sich automatisch die Fragen: a) Wieso dann überhaupt E-Nummern? b) Wie in Gottes Namen kann ich mich davor schützen, dass theoretisch legale Anlagen in der Praxis doch zu Problemen führen? Wie bereits oben geschrieben, ist mir die Logik nicht ganz klar: Es wird ein Teil verkauft, welches durch das E-Zeichen ganz klar seine Zulassungskonformität signalisiert. Der Käufer / Verbraucher hat kaum Möglichkeiten die zugesicherte Legalität zu überprüfen und muss sich quasi auf das E-Zeichen verlassen. Man kann ja kaum erwarten, dass der Käufer / Verbraucher auf eigene Kosten eine Lärmmessung vornehmen lässt um die Legalität zu prüfen und das Bauteil daraufhin ggf. reklamiert, weil es nicht die versprochenen Eigenschaften aufweist. Mir ist daher auch nicht klar, wieso dann der Eigentümer die alleinige Verantwortung übernehmen muss (im schlimmsten Fall Stilllegung, Punkte, Bußgeld), wenn hier die Hersteller mangelhafte Ware verkaufen. |
Re: Rechtslage Bauteile mit EG-BE
Ist der Auspuff denn nagelneu?
|
Re: Rechtslage Bauteile mit EG-BE
Ein Thread reicht, also such dir aus, wo weitergemacht wird ;)
Zitat:
Zitat:
Zitat:
|
Re: Rechtslage Bauteile mit EG-BE
Zitat:
5dB! Sobald ich zuhause bin kann ich das Prüf-Protokoll von der Dekra letzten Monat einscannen, ich meine da stehts mit drauf, aber er hats auf jedenfall gesagt! |
Re: Rechtslage Bauteile mit EG-BE
Liste der Anhänge anzeigen (Anzahl: 2)
Hier das Blatt:
2dB ist die maximale Differenz die zwischen den 3 Messungen zulässig ist, aber der Korrekturwert ist 5dB. |
| Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 09:20:00 Uhr. |
Powered by vBulletin® Version 3.8.9 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2026, vBulletin Solutions, Inc.