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Doppelte TÜV Gebühren bei mehr als 23 Monate Stillstand
Hallo, war nun heut zum TÜV und musste nach 6 jähriger Pause jetzt ne
vollabnahme haben. Der TÜV Mann hat mich über die Vorgehensweise aufgeklärt, bei der rauskam, dass der Gesetzgeber nach erner 23 monatigen Stillstand verlangt das Bike nach 4 Wochen erneut vorzuführen....Kennt ihr das? Der TÜV hat mir angeboten es gleich zu machen (also auf dem Papier) ... Natürlich bezahlt man auch entsprechend....da kam ne Menge zusammen... Was ich nun wissen will, ist das wirlich so oder haben die mich verarsch...? |
Re: Doppelte TÜV Gebühren bei mehr als 23 Monate Stillstand
ja wenn tüv abgelaufen ist wird er ja rückwirkend datiert
also in HH hatte ich das nicht und im Saarland soll das wohl auch nicht sein macht jedes Bundesland wie es will wobei ich das auch blödsinn finde wenn man in der Scheune nen Oldtimer entdeckt und nach zig Jahre wieder anmeldet, klar dass da ne grosse abnahme fällig ist, aber doch nicht 2 mal, das find ich nicht ganz korrekt. aber na ja |
Re: Doppelte TÜV Gebühren bei mehr als 23 Monate Stillstand
in niedersachsen ist das net so
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Re: Doppelte TÜV Gebühren bei mehr als 23 Monate Stillstand
Wenn die Maschine zwischendrin offiziell stillgelegt war, ist nur eine Abnahme fällig.
Die Vollabnahme musste man bis vor wenigen Jahren noch nach 24 Monaten Stillegung machen, mittlerweile sind das 6 Jahre. Hatte dieses Thema mal mit meinem Graukittel besprochen. Wenn die Maschine nicht abgemeldet war, kann der ganze Rückdatierungsquatsch mehr Geld kosten. Der günstigste Weg (sofern die Kiste nicht abgemeldet ist/war) ist, sie beim Straßenverkehrsamt stillzulegen (ca 11€), dann normal die HU zu machen und wieder zuzulassen (einmalige, normale HU bei <6 Jahren Stilllegung). Ich glaub so war das. |
Re: Doppelte TÜV Gebühren bei mehr als 23 Monate Stillstand
@ Tarpan: Oh, doch, ist bundeseinheitlich :wink:
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Re: Doppelte TÜV Gebühren bei mehr als 23 Monate Stillstand
Mein Dekra Mensch hat meine nur normal abgenommen....und die war 3 Jahre abgemeldet...bzw Tüv abgelaufen......ob das normal ist oder nicht weis ich nicht :anbet:
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Re: Doppelte TÜV Gebühren bei mehr als 23 Monate Stillstand
edit
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Re: Doppelte TÜV Gebühren bei mehr als 23 Monate Stillstand
Ob der Vorschlag von SWM wirklich günstig ist, bezweifele ich.
Die Abmeldung kostet (in Nds.) nur 5,50€, aber die Anmeldung schlägt mit ca. 50€ zu Buche. Ich will morgen mit meiner alten Honda CM 250 zur HU. Regulär hätte ich sie im Mai 2008 vorführen müssen, habe das aber "vergessen" und bin auch nicht gefahren. Im November habe ich sie ab- und meine GS angemeldet. Nun wollte ich die Streifrage klären, ob ich den Stempel für ein oder für zwei Jahre bekomme. Die Antwort eines Dekra-Ing. war folgende: Wenn sie abegemeldet ist, bekomme ich die Plakette für zwei Jahre. Wäre sie zugelassen, würde die Plakette für zwei Jahre ab Fälligkeit der HU geklebt (also bis 5/2010). |
Re: Doppelte TÜV Gebühren bei mehr als 23 Monate Stillstand
Stilllegen ist nicht abmelden.
Die Wiederinbetriebnahme ist entsprechend günstiger als eine Neuanmeldung. Dafür gibt es sowas ja. Hatte mal ne GS zur Wartung, die hatte von jedem Jahr 2 Stempel...einen für die Stilllegung und einen für die Inbetriebnahme...vermutlich wusste der Vorbesitzer nix von Saisonkennzeichen... |
Re: Doppelte TÜV Gebühren bei mehr als 23 Monate Stillstand
Zitat:
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