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Brauche Hilfe!
Sachlage ist die:
Ich hab mein Motorrad auf eine art Weg abgestellt, blockiere damit nichts und der weg ist auch auf keinem Privatgrundstück oder so. Ich bin im Moment, für über nen Monat, in Holland. Heute abend ruft mich mein WG mitbewohner aus Karlsruhe an, dass ein Zettel an der Wohnheimstür hing, auf dem stand, dass der Besitzer der GS sie wegfahren soll, sonst wird sie abgeschleppt. Ist das überhaupt rechtens??? Ich hab keine ahnung was ich tun sollte von hieraus, ich kann ja kein Telekinese. Habe weder einen Namen des Nachbarn, noch seine Telefonnummer... Motorradschlüssel liegt schön in meinem Zimmer in Karlsruhe aber niemand außer mir hat ein Schlüssel für das Zimmer. Kommt mein Nachbar damit durch, mein Möp abschleppen zu lassen? Wenn ja, was kommt dann auf mich zu? z.b. geldmäßig? Entschuldigt meine Ausdrücke, aber was ist das für ein behinderter Penner, der sich an einem Motorrad stört, das niemanden behindert??? Bin grad total geladen! |
Re: Brauche Hilfe!
auf Wege darf man i.d.r. nicht parken, außer es ist ausdrücklich erlaubt. Dein Nachbar darf die GS also abschleppen lassen, nur muss er dann die Abschleppgebühr erstmal zahlen und daraufhin von dir einfordern.
Ich würde aber das Risiko nicht eingehen und versuchen sie da weg zu bekommen, außer du bist dir 100% sicher, dass sie da stehen darf. Solche behinderten Penner gibt es leider überall, ich parke in meiner Straße immer auf der Straße, dort wo das Parken erlaubt ist. Gerade weil ich hier jemanden behindern würde, wenn ich auf dem Gehweg parken würde. Hier stört sich aber genau so ein behinderter Penner daran, dass ich wertvolle Parkplätze blockiere. Ich parke immer so zwischen Autos, dass ich keine Parkplätze "klaue" aber wenn ein paar Tage drauf Autos umparken etc. ist halt mal vor und hinter meinem Motorrad 2m Platz und schon bin ich der Arsch... Als Motorradfahrer ist man leider immer der Arsch gegenüber einigen PKW Fahrern... :wut: hauptsächlich sind das aber Rentner mit zuviel Zeit die sich über uns aufregen. |
Re: Brauche Hilfe!
Hi!
Auch nach längerem Suchen habe ich leider nicht den betreffenden Gesetzestext gefunden. Allerdings habe ich folgende Aussage in einem anderen Forum gesehen: Zitat:
Ansonsten ein Tipp, so würde ich das machen: Frag doch mal den Fahrlehrer Deines Vertrauens. Die kennen sich doch mit den Paragraphen normalerweise sehr gut aus. Grüßle Pamela |
Re: Brauche Hilfe!
Zitat:
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Re: Brauche Hilfe!
Notfalls 4 starke Männer suchen lassen und die GS umstellen :benni:
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Re: Brauche Hilfe!
das geht problemlos zu zweit, musst nur was rutschiges unters vorderrad schieben, oder möbelroller, da kann man die GS dann auch alleine mit umsetzen :)
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Re: Brauche Hilfe!
Ähm, ja, das hatte ich in meinem Beitrag noch vergessen.
Um den nachbarschaftlichen Frieden zu wahren oder nicht über Gebühr zu strapazieren, würde ich trotzdem versuchen, das Moped wegschaffen zu lassen. Weil auch wenn Du im Recht sein solltest, das aber erst in 3 Wochen belegen kannst, der Nachbar unterdessen hat abschleppen lassen wirst entweder Du die Rechnung zahlen müssen, und ewig sauer auf den Nachbar sein, oder er bleibt auf den Kosten sitzen und ist ewig auf Dich sauer. Das sollte es die Sache nicht wert sein... Viel Glück und Alles Gute noch! Gruß Pamela |
Re: Brauche Hilfe!
Gab es rechtlich nicht eine Regelung bezüglich freier Gehwegbreite (falls sich mal 2 Kinderwägen entgegenkommen muss da genug Platz sein (afaik 1,50m))?
Ich würde einfach mal im örtlichen Ordnungsamt anrufen, dass die mal einen Blick drauf werfen. Wenn das Ordnungsamt sein OK gibt (was nicht ganz ausgeschlossen ist), kann dir der liebe Nachbar auch nicht ans Bein pinkeln. |
Re: Brauche Hilfe!
Ich kenne es auch nur so, dass eine Kinderwagenbreite rei sein muss, also auch Leute im Rollstuhl oder meinetwegen mit Schubkarre ohne irgendwie behindert zu werden daran vorbei kommen.
Also angenommen du stehst zwar auf öffentlichem Gelände auf dem das Parken nicht ausdrücklich erlaubt ist, behinderst aber keinen, darf dein Nachbar dich auf eigene Kosten abschleppen lassen. Allerdings wird er vermutlich auf den Kosten sitzen bleiben wenn es zur Verhandlung kommt. Kannst du nicht erstmal versuchen mit dem Nachbarn in Kontakt zu kommen, indem du einen Zettel an dein Motorrad hängen lässt um mit ihm abzuklären das du momentan nicht rankommst? Ich denke das eine solche Lösung die beste sein wird. |
Re: Brauche Hilfe!
Lest mal alle bitte den ersten Text und net immer nur die letzten Beiträge, da steht nichts von Gehweg sondern nur Weg.
ein Foto von wäre net schlecht |
Re: Brauche Hilfe!
Lese mal bitte den ersten Text, und net immer nur die letzten Beiträge, da steht er ist nicht zu Hause :twisted: :mrgreen: :mrgreen:
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Re: Brauche Hilfe!
ich glaube er ist ne sie.. :lol:
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Re: Brauche Hilfe!
@Verbali meine Vorschläge waren bisher alle machbar ohne dass sie daheim sein muss
da steht auch dass Kollegen/innen aus der WG ihr bescheid gegeben haben also leben dort noch andere menschen die fähig sind mit ihr in kontakt zu tretten und der weg anders rum sicher auch unterschied zwischen weiblich und männlich üben wir auch nochmal :benni: |
Re: Brauche Hilfe!
Kann man als Privatmensch ohne Ansprüche auf den Raum (vor zB einer Einfahrt oder auf dem eigenen Grundstück) Abschleppen veranlassen?
Ist weder seine Karre noch sein Grund und Boden. Ich würde hart ausrasten, wenn irgendwer einfach meine Maschine irgendwo hin schleppen lässt. Den Tatbestan des Diebstahls erfüllt das vermutlich nicht, aber ganz rechtens kann das doch nicht sein... Sonst kann ja jeder seine Mitmenschen damit ärgern KFZ abschleppen zu lassen. Die Abschleppunternehmer werden nie nein sagen, solange sie Kohle bekommen. Und selbst wenn bei unrechtmäßigem Eingriff man die Kosten nicht übernehmen muss hat man doch den Aufwand (Verwahrungsstellen sond selten zentral). Bekommt man da vom Bösewicht die Auslagen/Entschädigung? |
Re: Brauche Hilfe!
Zitat:
Da Problem ist, dass ich es ja extra vom Parkplatz runtergestellt hab, da der TÜV abgelaufen is. Und weil ich nicht den Autofahrern den Platz nehmen wollte. NIE WIEDER MACH ICH DAS!!! Ich wette das war so einer, der dann immer schimpft, wenn man nen ganzen Parkplatz blockiert. -.- Ich könnt so kotzen!! Meine Mutter hat heute mit meinem Hausmeister telefoniert, und der meinte wohl,dass das zu dem Grundstück der Nachbarn gehört. Sieht aber nicht wirklich so aus... Das ist einfach ein normaler gepflasterter weg der zwischen häusern entlang führt und sicher für 4 kinderwägen nebeneinander platz hat. Das Ordnungsamt werd ich sicher nicht anrufen, da abgelaufener TÜV... Man das ist doch sooo unnötig!! *heul* Das verdirbt mir grad so saumäßig die laune aufm motorradfahren... ich würd das möp am liebsten grad verkaufen, es ist nur hinderlich! Ach ja was kostet abschleppen und dort lagern denn so? |
Re: Brauche Hilfe!
abschleppen würde so 250€ kosten (wirklich nur geschätzt) dann pro Tag eine Stellgebühr etwa 10€ wenn es denn nicht einfach nur 5m umgesetzt wird.
Lass es einfach von freunden auf einen Parkplatz umsetzen. |
Re: Brauche Hilfe!
Ohne TüV darf die aber nicht auf der Strasse stehen.
Ich würd mal die Mama bitten mit dem Nachbarn zu reden |
Re: Brauche Hilfe!
Zitat:
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Re: Brauche Hilfe!
hab letztens selber nen verwarndgeld für ohne tüv (länger als 2-4 monate ohne tüv) auf der straße stehen bekommen
sind 15 Euro |
Re: Brauche Hilfe!
Solange sie auf privatem Gelände steht, ist es egal ob sie TÜV hat oder nicht. Da bekommt sie kein Verwarngeld. Das ist aber eine Besitzstörung (§858 BGB) des Herrn, dem der Weg gehört. Der lässt sie abschleppen (Selbsthilfe, §859 BGB) und dann wirds richtig teuer. Stellt sies auf einen anderen privaten Parkplatz, kann ihr das gleiche passieren.
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Re: Brauche Hilfe!
also ich habs jetzt so geregelt, dass mein bruder mit meiner erlaubnis von meinem hausmeister in mein zimmer gelassen wird, und da holt er dann den motorradschlüssel und schiebt das motorrad eben wieder auf nen normalen parkplatz (öffentlich). werde halt hoffen, dass kein polizist vorbeikommt, was ich bei uns auch noch nie gesehn hab, und eben nicht sieht, dass der tüv abgelaufen ist. und wenn die 15euro sind auch nicht so schlimm.
Komme halt erst im August wieder, und könnte auch keinen beauftragen den tüv machen zu lassen, denn ich kenn in karlsruhe keinen, der nen lappen hat! @verbali: Ich würde ja auch selbst mit ihm reden, wenn ichwenigstens nen namen oder ne telefonnummer hätte, aber das ist jetzt nicht mehr so wichtig, ichhab es ja jetzt auch so geregelt. @all: Danke für eure hilfe! |
Re: Brauche Hilfe!
Naja, wenn er sich schon über ein Mopped aufregt was (laut deiner Aussage) nicht im Wege steht, dann sind das meist Rentner
oder Leute die sonst nix zu tun haben. Das mit dem Tüv hat er dann bestimmt auch gesehen, jede Wette. |
Re: Brauche Hilfe!
Was das Parken von Zweirädern auf Gehwegen angeht...
Generell ist es, wie erwähnt, verboten. Mit der Begründung dass dadurch eine Behinderung bzw. Einschränkung in der Nutzung des Gehweges (Bürgersteiges) ensteht. Wird aber meistens von der Polizei geduldet, da meistens in der Realität keine Behinderung vorliegt. Sonst hätte jeder von uns schon mindestens 29 Knöllchen gehabt. Wenn allerdings nun ein Polizist, eine Politesse, oder eben ein verärgerter Nachbar einen schlechten Tag hat und ein Knöllchen verteilt/die Sache bei der Polizei anzeigt und einen Schlepper kommen lässt, kann man sich nicht auf die fehlende Behinderung berufen und hat für die Ordnungswidrigkeit gerade zu stehen. Sorry für den *Klugscheißermodus* aber nachdem ich mal ein Knöllchen erhalten hatte wo ich mal mein Möff auf einem Gehweg bei meiner Arbeit abgestellt habe (Ein großes Gebäude mit viel Feld drumherum, ausser Spaziergänger mit ihren Hunden kein Fußgänger weit und breit weil kein Wohngebiet in der Nähe) habe ich mich da ganz genau erkundigt und musste die 15€ auch bezahlen. |
Re: Brauche Hilfe!
Man müsste in der Tat hier zunächst einmal wissen, wem der Weg gehört.
Ist er öffentlich, bin ich mal gespannt, wie der Nachbar das Abschleppen in Eigenregie begründen will. Da ist das Ordnungsamt zuständig, wenn die nicht abschleppen, darf das der Nachbar auch nicht. Ist der Weg privat, kann der Privatmensch als Besitzer die Nutzung des Weges in Eigenregie bestimmen. Dazu gehört dann leider auch, ob da jemand sein Krad abstellen kann oder nicht. In diesem Fall wird das Ordnungsamt nicht abschleppen, weils Privatgelände ist und es die Ordnungsehörde nichts angeht. Der Eigentümer oder Verwalter kann, zunächst auf eigene Kosten, das Fahrzeug von seinem Grundstück entfernen lassen. Später muss er dann auf dem Zivilverfahrensweg versuchen sein Geld wieder zu bekommen. Aber berechtigt ist er dazu. |
Re: Brauche Hilfe!
Danke für die Infos!
Ich werde meine Suzi nach dem gezeter sicher nie wieder so wo hinstellen für ne längere zeit, wenn ich auch nen Parkplatz finden kann. So das haben diese Deppen nun davon! Meine Suzi steht nun wieder auf nem Parkplatz und falls ich wirklich n knöllchen für den verschlafenen tüv krieg, dann ist das halt so, damit kann ich leben, das ist dann als erinnerung dafür dass ichs nächstes mal nicht vergess. |
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