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Kolja 04.09.2009 19:12:58

Heckmodifikation vs. TüV
 
Hey ho guten Abend ich hab da mal eine Frage, und zwar mit GFK und spachteln kenne ich mir ganz ordentlich aus (ist ja nicht besonders schwer) und da meine gs bald zum lackierer geht wollte ich das Heck meiner Suzi noch ein wenig Modifizieren. OHNE den rahmen zu verändern und wenn beleuchtung und alles dran ist muss ich das vom Tüv eintragen lassen? Bzw fordert das ein Abnahme?

mfg Kolja

verbali 04.09.2009 19:32:30

Ja

Saugwurmmensch 05.09.2009 11:23:51

Sicher?
Wie sieht es dann mit "Reparaturen" aus?

i.doc 05.09.2009 21:06:14

streng genommen musst eine defekte heckverkleidung "plastikschweissen", oder komplett erneuern, wenn die beschädigt is. wobei plastikschweissen ja auch nicht grad impliziert, dass der werkstoff identisch zum original is. viele prüfer sehen da drüber hinweg, oder bekommens erst garnicht mit, weil die orginallinie ja vorhanden ist.

Kirschenpflücker 12.09.2009 10:48:39

Wenn das Heck eine Veränderung (das heißt, das original Heck wird verändert) durchmacht, muss dieses vom TÜV abgenommen werden.


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