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-   -   verkauf - was ist mit dem fahrzeugschein? (https://forum.gs-500.de/showthread.php?t=22064)

Lethe 17.11.2009 20:27:41

verkauf - was ist mit dem fahrzeugschein?
 
Hi leute,
habe meine kleine letztes WE verkauft
das ganze ging cash, ich hab brief usw ausgehändigt

jetzt ruft der typ an, und meint er braucht auch den fahrzeugschein
meines wissens ist nur der brief nötig - der schein muss ja beim neu anmelden auch neu gedruckt werden (steht immerhin nummernschild und name des halters drin)

hab ich da was verpeilt?

grüße
Lethe

Saugwurmmensch 17.11.2009 20:31:06

Viele Dinge sind nur im Schein eingetragen (Umbauten, Art der Drosselung, ...) und werden dann in den neuen Schein übernommen.
Ohne Schein sind die Eintragungen dann weg.

Aber wo ist das Problem?
Du kannst mit dem Schein eh nichts mehr anfangen.
Gib dem Käufer die Papiere komplett und gut is.

Lethe 17.11.2009 20:37:00

k thx

Bukanier 17.11.2009 20:39:24

Der Fahrzeugschein wird zum Ab. bzw. Umelden gebaucht.Und die bestättigung des Vorgangs in Kopie ist für deine Versicherrung zu Abrechnen.

Lethe 17.11.2009 21:08:30

aso
naja ich hatte sie abgemeldet, also kann mir ja eig. deshalb nichts passieren

Bukanier 17.11.2009 21:46:30

Zitat:

Zitat von Lethe (Beitrag 367966)
aso
naja ich hatte sie abgemeldet, also kann mir ja eig. deshalb nichts passieren


jo

Carausius 19.11.2009 10:45:39

Also ich habe bis jetzt jedes mal wenn ich ein Fahrzeug Abmelde den Schein nicht mehr bekommen. Ist auch richtig so. Das ist ja die Bestätigung das das Fahrzeug angemeldet ist und auf wem !
Und im Fahrzeugbrief müssen jede Anderungen eingetragen sein. Der Schein ist in dem Sinne nur eine Kleine Kopei des Briefs.
Und wenn im Schein was drin ist, im Brief aber nicht, dann hat die Zulassungsstelle das falsch gemacht.
Angenommen man verliert den Schein, dann soll alles weg sein, kann nochmal alle Gutachten bringen oder zum TÜV fahren.

Saugwurmmensch 19.11.2009 11:39:40

Außer wirklich große Sachen (Radgrößen, Leistung und Co) steht nix zusätzlich im Brief!
Das steht alles nur und ausschließlich im Schein.
Ich könnte mir vorstellen, dass das Straßenverkehrsamt (bei dem eingetragen wurde) die Daten/Texte gespeichert hat.
Wenn nicht, hat man ja noch die Abnahmebescheinigungen, sodass man das jederzeit wieder eintragen lassen kann (kostet dann eben nen neuen Schein).

Warum sollten die den Schein bei ner Abmeldung einziehen?
Für die Versicherung reicht die Abmeldebescheinigung und die Steuer wird vom Straßenverkehrsamt informiert.

icumblood 19.11.2009 20:12:29

Ach und im Brief stehen Nummernschild und Anschrift nicht drin ..Das währe mir neu!!

Den alten Schein hab ich bei abmeldung immer wieder bekommen. Der schein wird dann mit einem Stempel als Ungültig abgestempelt ;)
Stehen schließlich alle Umbauten drin die ich mit teuer geld eintragen hab lassen !!!
Wenn du Den Fahrzeugschein nicht mitgeben willst (warum auch immer) geb wenigstens die Tüvberichte von Umbauten ectr mit.

Carausius 20.11.2009 09:43:23

Ah, evtl. ist das bei enem Motorrad anders. Ich habe noch nie ein Motorrad abgemeldet. Ist meine erste Maschiene und die habe ich beim Händler neu gekauft.

cha0s 20.11.2009 09:52:27

Zitat:

Zitat von Saugwurmmensch (Beitrag 368111)
Wenn nicht, hat man ja noch die Abnahmebescheinigungen.

mag sein dass dies von kreis zu kreis unterschiedlich gehandhabt wird, aber meine abnahmebescheinigungen verblieben beim amt, die hab ich nicht zurück bekommen.

Carausius 20.11.2009 10:41:57

Die Abnahme von der Gasanlage im Auo habe wieder mit bekommen.

icumblood 20.11.2009 15:08:47

Zitat:

Zitat von cha0s (Beitrag 368211)
mag sein dass dies von kreis zu kreis unterschiedlich gehandhabt wird, aber meine abnahmebescheinigungen verblieben beim amt, die hab ich nicht zurück bekommen.

Wenn ich bedenke wieviele Fehler die Zulassungstelle bei meinen Eintragungen schon gemacht hat... bzw es nicht so in den Schein eingetragen haben wie es auf der Abnahmebescheinigung stand. (und das war kein einzelfall)
Hätte man ja nichtmal die Möglichkeit dies abzugleichen.


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