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dererf 11.12.2009 13:04:19

Drosslung austragen bei Ummeldung
 
Hi werte GS Freunde,

ich habe vor mir ein neues Motorrad zu kaufen und ein gutes Angebot für eine Kawasaki ZX6R bekommen. Der jetzige Halter hat sie auf 98 PS eintragen lassen, wegen der bekannten Versicherungsvorteile. Im Brief steht die Leistungsreduzierung nicht drin, nur in der Zulassung. Das Motorrad ist allerdings ungedrosselt und ich habe auch vor es ungedrosselt anzumelden. Brauche ich jetzt ein Entdrosslungsgutachten oder kann ich bei der Zulassungstelle einfach sagen "die ist offen laut Brief" und bekomme die so angemeldet?

Danke und beste Grüße
Marco

berndy 11.12.2009 13:28:12

Ich denke, diese Frage kann dir nur deine Zulassungsstelle abschließend beantworten.

Normalerweise müsste die Änderung bei der TÜV-Abnahme in den Fahrzeugbrief eingetragen und später in den Schein übernommen worden sein.

Ich würde es verstehen, wenns im Brief aber nicht im Schein stünde.

Naja, aber Fehler werden überall gemacht.

Deshalb, frag am Besten mal bei der Zulassungsstelle.

Saugwurmmensch 11.12.2009 14:37:14

Was meinst du mit "Zulassung"?
Was im Brief steht, zählt.
Bekommst bei der Anmeldung eh nen neuen Schein.

dererf 11.12.2009 14:48:58

Ich meine den Fahrzeugschein. Dachte auch dass der alte, wenn er denn überhaupt verlangt wird, eingezogen wird.

acid 11.12.2009 14:59:25

Wenn Du eine Änderung im Schein willst, musst Du zum TÜV.

Steffen-Suzi 11.12.2009 15:13:51

wird nicht ein neuer SChein ausgestellt, mit den Daten aus dem Brief? im zweifelsfall sagst du, dass der Fahrzeugschein verloren gegangen ist. Ein neuer muss so oder so ausgestellt werden

Saugwurmmensch 11.12.2009 15:35:41

Zitat:

Zitat von dererf (Beitrag 369856)
Ich meine den Fahrzeugschein. Dachte auch dass der alte, wenn er denn überhaupt verlangt wird, eingezogen wird.

Wie gesagt: du bekommst bei der Zulassung eh nen neuen Schein. Wenn du deinen Schein nicht hingibst, können von dem auch keine Daten übernommen werden.
Dann sind aber auch alle anderen Eintragungen (sofern du nicht die Abnahmebescheinigungen vom Graukittel hast) futsch.

Ich weiß ja nicht um welches Baujahr es sich handelt...aber bei ner Hand voll MehrPS würde ich eine Drossel verbauen & eintragen lassen. Der Preisunterschied ist doch erheblich...

dererf 13.12.2009 12:19:19

Danke für die Antworten! Das ist BJ 2003, würde also ca. 15 bis 20 PS Unterschied machen. Ich bin jetzt bei 40 % eingestuft, also denke ich eine offene Zulassung würde mich jetzt finanziell nicht umbringen, aber einen Vergleich werde ich natürlich machen lassen. Da im Schein sonst nichts eingetragen ist, macht es auch nichts wenn er "verloren" geht :-D

berndy 14.12.2009 13:34:58

Meine Erfahrungen, sind schon etwas her, es könnte sich mittlerweile mal wieder etwas geändert haben:

Bei Eintragungen technischer Veränderungen (350er Motor, statt 250er) mit Motorrad und Brief zum TÜV, Motor im Brief eingetragen, dann zur Zulassungsstelle und neuen Schein ausgestellt bekommen, alter Schein wurde natürlich eingezogen.

Abmeldung meiner LS vor etwa 2 Jahren: Mit altem Brief und Schein zur Zulassungsstelle, dann beides entwertet und beides wieder retour bekommen. Wohl auf das ungläubiges Gesicht meinerseits, bekam ich die Antwort, den Schein brauchen sie für die Ausstellung der neuen Zulassungsbescheinigung I und II. Warum eigentlich, steht doch alles im Brief, naja :kopfkratz2:

Man kann nicht alles verstehen.


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