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Nobody1990 31.05.2010 13:43:47

Motorrad kaputt was nun?
 
Hey leute,

ich hab am 22.05.10 mein motorrad zerlegt,.. bin in einen anhänger mit 2,5m breite von einem Traktor rein gefahren.

Geschichte:
Ich fuhr in mein Dorf mit angepasster geschwindigkeit (50 km/h) vor einer kurve die sehr unübersichtlich ist ( was ich wusste ) sind 6 Leute gelaufen wegen ihne hatte ich auf 30-40km/h abgebremst hatte duch einen spiegel gesehen das ein traktor kommt und habe nochmal abgebremst. Bin um die Kurve gefahren und hab dan erst gesehen das er einen anhänger hat mit überbreite hatte. Bin locker am Traktor vorbeigefahrne aber weil meiner sicht der anhänger auf meiner spur war konnte ich nicht mehr ausweichen und bin voll in die achse reingefahren-.-:motz:
die aufprall geschwindigkeit war c.a. 70km/h bin mit dem oberkörper vorrausgeflogen,... naja bin am Freitag nach 1 Woche Krankenhaus wieder entlassen wurden und hab zum glück nur starke prellungen an der wirbelsäule und an der schulter sowie eine schwere gehirnerschütterung.

Meine frage:
Was soll ich mit meiner GS machen sehr warscheinlich lohn sich nur das zerlegen der GS, da das verkauf an einem stückmir nichts einbringen wird oder?

Hier sind ein paar bilder der GS:
http://img36.imageshack.us/img36/5456/dsc00224wm.th.jpg

Uploaded with ImageShack.us
http://img7.imageshack.us/img7/6575/dsc00223ec.th.jpg

Uploaded with ImageShack.us
http://img44.imageshack.us/img44/9425/dsc00222z.th.jpg

Uploaded with ImageShack.us
http://img245.imageshack.us/img245/9...c00225r.th.jpg

Uploaded with ImageShack.us

red_bull 31.05.2010 14:06:02

pauschal würd ich sagen das ist ein wirtschaftlicher totalschaden. das wieder aufbauen würde nicht lohnen würd ich jetzt mal sagen. dein rahmen ist ja sicherlich nicht mehr in ordnung oder? einzelteile verkaufen und dann eine neue GS oder was anderes kaufen


gruß

Nobody1990 31.05.2010 15:25:31

ja der rahmen ist auch kaputt-.-
ja ich denke ich werd sie zerlegen müssen um überhaupt was noch rauszubekommen,..

berndy 31.05.2010 15:26:41

Wird sich nicht mehr rentieren, wenn man die benötigten Teile nicht fast geschenkt bekommt.

Den Rahmen müsste man auf jeden Fall nachmessen lassen.

Fish 31.05.2010 15:27:00

muss ja ein verdammt schneller traktor gewesen sein wenn der mit vollgas und 40 sachen durch die kurve heizt.das gehört verboten sone schnelle dingers.

ne spaß beiseite.zum glück ist dir nicht mehr passiert.kannst von glück reden da es schon leute geschafft haben sich mit weniger geschwindigkeit von der erde zu verabschieden.

nur glaub ich dir die sache mit den 30-40 nicht so ganz.so wie die felge aussieht ist da richtig schmacko hinter gewesen.
:meinung:nach rechnet sich der wiederaufbau auf keinenfall.:ab:
du könntest mal schaun ob der Vergaser noch ok ist oder ein paar kleinteile.aber allzuviel kannste bei dem klumpen nicht mehr erwarten.


mfg bleib heile

andreas

mercilessreaper 31.05.2010 15:45:59

naja aber auch zerlegen wird nicht wirklich viel bringen.
großartig heile ist da ja nicht mehr viel
motor (neuer seitendeckel nötig), vergaser, sitzbank, zündspulen
hr und schwinge haben vielleicht auch nix abbekommen
und den rest musste dann quasi verschrotten

ich kann mir aber irgendwie noch kein son richtiges bild vom unfall machen, aber bei dem zerdrücken schrott kannste froh sein dass du nicht mehr abbekommen hast

Zorren 31.05.2010 16:06:29

Toi Toi Toi, dass dir nicht mehr passiert ist :troest2:

cha0s 31.05.2010 16:35:15

Zitat:

Zitat von mercilessreaper (Beitrag 392469)
großartig heile ist da ja nicht mehr viel
motor (neuer seitendeckel nötig).....

je nachdem auf welcher seite und wie schräg das möpp aufm boden lag, kann die ölpumpe luft angesaugt haben. wenn er direkt ausgegangen ist/ abgestellt wurde isses egal, aber wenn er noch n paar min lief....

Nobody1990 31.05.2010 19:57:40

ne die maschine ist direkt ausgeangen;-)
die polizisten so: Mh,.. glück gehabt
Notfallärztin: Immer diese Motorradfahrer hattest aber glück!
Krankenhausoberarzt: Ist ein Wunder das du dir ohne was zu brechen überlebt hast,... ohne bruch,... unglaublich
Chefarzt: Naja hattest ne menge schutzengel,.. für jeden knochen einer,....!

naja ich weiß nicht warum ihr meint ich wäre schneller gefahren wäre ich schneller gefahrne könnt ich hier nicht mehr schreiben,... ich denke 70km/h auf 0 in 2 sec,... verursacht solche schäden,... :) meine kleidung ist am arsch xD mein helm ist am arsch,.. eigentlich alles nur der kern ist heil geblieben und das ist gut:-):grinser2:

Fish 01.06.2010 09:17:38

Zitat:

Zitat von Nobody1990 (Beitrag 392443)
Hey leute,

ich hab am 22.05.10 mein motorrad zerlegt,.. bin in einen anhänger mit 2,5m breite von einem Traktor rein gefahren.

Geschichte:
-------Ich fuhr in mein Dorf mit angepasster geschwindigkeit (50 km/h) vor einer kurve die sehr unübersichtlich ist ( was ich wusste ) sind 6 Leute gelaufen wegen ihne hatte ich auf 30-40km/h abgebremst hatte duch einen spiegel gesehen das ein traktor kommt und habe nochmal abgebremst.------ Bin um die Kurve gefahren und hab dan erst gesehen das er einen anhänger hat mit überbreite hatte. Bin locker am Traktor vorbeigefahrne aber weil meiner sicht der anhänger auf meiner spur war konnte ich nicht mehr ausweichen und bin voll in die achse reingefahren-.-:motz:
die aufprall geschwindigkeit war c.a. 70km/h bin mit dem oberkörper vorrausgeflogen,... naja bin am Freitag nach 1 Woche Krankenhaus wieder entlassen wurden und hab zum glück nur starke prellungen an der wirbelsäule und an der schulter sowie eine schwere gehirnerschütterung.

Meine frage:
Was soll ich mit meiner GS machen sehr warscheinlich lohn sich nur das zerlegen der GS, da das verkauf an einem stückmir nichts einbringen wird oder?

[/URL]


oben erzählst du :mit 50 durchs dorf,dann leute gesehen und gebremst= 30 - 40kmh und dann trecker gesehen nochmals gebremst = <30-40kmh.

ich glaub auch nicht das die negative beschleunigung von 70kmh auf 0kmh mehr als ein paar zentel sec dauerte. :wut: aber wie die ärzte schon sagten:glück gehabt.

wuestenfuchs 01.06.2010 09:26:00

man muss ja auch bedenken, dass son trecker mit hänger n verdammt hohen impuls hat. da klatscht man gegen wie ne fliege gegen n laster

Nobody1990 01.06.2010 12:01:18

Hm,.. ja,..
jetzt hab ich mal eine Rechtsfrage:

Steht mir als Motorradfahrer die gleiche Fahrstrecken breite wie einem auto oder Traktor zu oder können die mich bestrafen weil ich nicht wie ein rollerfahrer ganz rechts gefahren bin?
laut polizei bericht ist zu erlesen das ich schuld wäre,...

Prost 01.06.2010 12:06:16

Zitat:

Zitat von Nobody1990 (Beitrag 392583)
Hm,.. ja,..
jetzt hab ich mal eine Rechtsfrage:

Steht mir als Motorradfahrer die gleiche Fahrstrecken breite wie einem auto oder Traktor zu oder können die mich bestrafen weil ich nicht wie ein rollerfahrer ganz rechts gefahren bin?
laut polizei bericht ist zu erlesen das ich schuld wäre,...

Das hat wohl kaum etwas mit Fahrbahnbreite sondern eher was mit " Nicht angepasster Geschwindigkeit" zu tun, sonst hätteste noch ausweichen können ;)

Aus der Nummer wirste wohl kaum rauskommen...:apl:
:meinung:

wuestenfuchs 01.06.2010 12:20:26

also dir steht wohl die gleiche fahrbreite wie allen regulären fahrzeugen zu, nämlich dein fahrstreifen. da kannst du wohl mehr oder weniger machen was du willst, solang du niemanden gefährdest. wenn der hänger nun so breit ist, dass ein fahrstreifen nicht mehr reicht, muss er das doch durch warntafeln kennzeichnen, soweit ich weiß. vielleicht hast du da einen ansatz, wenn er keine tafeln angebracht hatte. aber da musst du selbst nochmal nachrecherchieren, oder jemanden hier aus unsere polizeifraktion fragen;)

Nobody1990 01.06.2010 12:31:51

Zitat:

Zitat von Prost (Beitrag 392584)
Das hat wohl kaum etwas mit Fahrbahnbreite sondern eher was mit " Nicht angepasster Geschwindigkeit" zu tun, sonst hätteste noch ausweichen können ;)

Aus der Nummer wirste wohl kaum rauskommen...:apl:
:meinung:

Wieso bin ich den zuschnell gefahren? 30-40? zu schnell? wo 50erlaubt ist und die gegenseite ist genau so schnell gefahren,...

stellt sich die frage woher bekomme ich den die ermittlungsfotos?die , die polizei gemacht hat?
nach aussage der polizei wäre ich für das MOTORRAD zu weit links gefahren aber das ist völliger schwachsin bei so einer kurve brauch ich auch nen bissl platz durch die schräglage,...
ich persönlich habe nach dem umfall keine warntafeln gesehen,...

Prost 01.06.2010 12:43:50

Zitat:

Zitat von wuestenfuchs (Beitrag 392587)
also dir steht wohl die gleiche fahrbreite wie allen regulären fahrzeugen zu, nämlich dein fahrstreifen. da kannst du wohl mehr oder weniger machen was du willst, solang du niemanden gefährdest. wenn der hänger nun so breit ist, dass ein fahrstreifen nicht mehr reicht, muss er das doch durch warntafeln kennzeichnen, soweit ich weiß.

Grundsätzlich richtig, ABER :

Wenn du ein überbreites Fahrzeug rammst weil es auf "deiner" Fahrbahnseite war , obwohl du noch genügend Platz zum ausweichen hast, dann bin ich mir ziemlich sicher, das die Schuld daran dir zugewiesen wird.
Stures Beharren auf : "das ist meine Fahrspur der hat da nix zu suchen " wird dir allenfalls schallendes Gelächter einbringen.. ;)

Ich hab letztens auch beim Innen in der Kurve überholen ( 2-Spurig ;) )ein KFZ gestreift, der die Kurve etwas geschnitten hatte. Aukunft der Rennleiter vor Ort : Da warste wohl etwas zu schnell und hast die Kurve nicht mehr gekriegt, ----> nicht angepasste Geschwindigkeit ---- > Meine Schuld...

Und wenn ich ehrlich bin : Recht hamse !

Wenn ich nicht noch vor der Kurve gas gegeben hätte weil ich die Ampel noch kriegen wollte wär das gar kein Problem geworden, ich hätt halt nur an der Ampel warten müßen.

Ähnliches wird wohl hier zutreffen : Zwar die Geschwindigkeitsbegrenzung nicht überschritten, aber : wenn er langsamer gewesen wäre ( unübersichtliche Kurve ) dann hätte er das Überbreite Fahrzeug ( was im Spiegel ja schon zu sehen war) besser einschätzen, und diesem ausweichen können.
Dumm gelaufen, aber wohl nicht zu ändern.

Ich denke Berndy kann uns hier qualifizierter Auskunft geben als ich, aber obiges ist das, was mir meine Logik und meine Erfahrung sagt ;)

Zitat:

Zitat von Nobody1990 (Beitrag 392591)
Wieso bin ich den zuschnell gefahren? 30-40? zu schnell? wo 50erlaubt ist und die gegenseite ist genau so schnell gefahren,...

Von zu schnell sagt ja keiner was, nur eben : Nicht angepasst. du selbst hast gesagt die Kurve ist unübersichtlich. Ja , du hast die Geschwindigkeit schon reduziert, aber offensichtlich nicht genug. Der Traktor kann mit seiner überbreite nichts machen, verschmälern geht ja wohl kaum ;) , ergo mußt du ausweichen. Wenn du das nicht schafst, war die Geschwindigkeit für dieses Manöver nicht angemessen.

Ob das nun von dir als Gerecht empfunden wird sein mal dahingestellt, ich könnte mir aber gut vorstellen das es so gesehen wird ( von Rennleitung & Co )

tomcat 01.06.2010 12:59:14

Mensch leute AUFPRALLgeschwindigkeit ca. 70km/h (Pyhsik 7 Klasse geschwindigkeiten welche aufeinander zu kommen werden addiert) sprich der Trekker war ja auch ungefähr mit 30 unterwegs!


Zu deiner Frage: Kommt ein Fahrzeug auf deiner Spur und du hattest deine Geschwindigkeit angepasst (unübersichtliche Kurve runtergebremst auf ca. 30Km/h finde ich eigentlich Vertretbar) so sehe ich KEINEN grund das du schuld an dem Unfall haben solltest (MAXIMAL eine Teilschuld wenn an dieser stelle selbst 30 noch als "überhöhte" Geschwindigkeit gewertet werden kann) Mein Rat ab zum Anwalt, ambesten mit Rechtsschutz sollte man gerade als Moped Fahrer haben.

Ich wünsche dir alles gute!

tomcat 01.06.2010 13:09:10

@ Prost: Das trifft aber auf die geschwindigkeit des Traktors genauso zu ;) der war ja angeblich auch mit 30 durch die Kurve "gebrettert" Also wenn ich mit so nem Ding durch eine nicht einsehbare engstelle müsste denn würde ich
  1. Hupen
  2. Um die ecke Schleichen

Bei uns gibt es auch ein Paar solcher ecken und wenn da Nen LKW ankommt das wird laut :D

Aber ich denke letztendlich wird (wenn man es drauf anlegt) ein richter hier entscheiden wer Recht bekommt (Meke: Recht haben und Recht bekommen sind in D zwei Paar schuhe.)

Nobody1990 01.06.2010 13:12:36

Soll ich direkt zum anwalt ?
oder soll ich warten was von der polizei kommt?
nach meines wissens hat meine versicherung auch einen gutachter zum fall gezogen,..

Prost 01.06.2010 13:20:50

Zitat:

Zitat von tomcat (Beitrag 392599)
@ Prost: Das trifft aber auf die geschwindigkeit des Traktors genauso zu ;) der war ja angeblich auch mit 30 durch die Kurve "gebrettert"

Hmm, dann müßte Nobody ihn ja IN der Kurve getroffen haben, und nicht dahinter... Wenn dem so ist sieht das natürlich schon wieder anders aus.

Zitat:

Zitat von tomcat (Beitrag 392599)
Also wenn ich mit so nem Ding durch eine nicht einsehbare engstelle müsste denn würde ich
  1. Hupen
  2. Um die ecke Schleichen

Bei uns gibt es auch ein Paar solcher ecken und wenn da Nen LKW ankommt das wird laut :D

Jepp, so sollte es sein, dafür sind die Tröten doch schliesslich da oder ? ;)



Zitat:

Zitat von tomcat (Beitrag 392599)
Aber ich denke letztendlich wird (wenn man es drauf anlegt) ein richter hier entscheiden wer Recht bekommt (Meke: Recht haben und Recht bekommen sind in D zwei Paar schuhe.)

Och, das ist nicht nur in D so...

Auf Hoher See und vor Gericht befindet man sich in Gottes Hand ...

oder so ähnlich ;)


lg

Horst

tomcat 01.06.2010 13:23:20

Hast du Rechtsschutz? Dann würde ich bei solch einem Unfall IMMER zum Anwalt weil:

Wenn du nicht schuld warst oder eine geringer Teilschuld als 50% hast:
  • Die kosten vom Kankenhaus der Unfallgegner trägt
  • Die reparatur / wert des Mopeds der Unfallgegner Trägt
  • Schmerzensgeld der Unfallgegner zahlt

Und wenn du schuld warst würde ich erst recht zum Anwalt um dafür zu sorgen möglichst glimpflich aus der sache raus zu kommen ;)

Unabhängig was mir jemand sagt ob ich schuld bin oder nicht und ich Rechtsschutz habe würde ich den Anwalt meines Vertrauens damit beauftragen meine Rechte und Interessen bestmöglich geltend zu machen. Wie gesagt recht haben und bekommen...

Nobody1990 01.06.2010 14:40:08

Hier ist die umfall stelle,...
kp was die polizei für kratzer auf der straße anmakiert haben aber der 2. und hintere kann garnet von mir sein

http://s2.imgimg.de/thumbs/DSC0023019611ab0JPG.2.jpg

wuestenfuchs 01.06.2010 15:35:52

ich bin da auch der meinung, dass der treckerfahrer dann auhc nicht mit 30 um die ecke hätte fahren dürfen. zumal er doch die höhere verantwortung trägt, aufgrund seiner überbreite

Kalectro 03.06.2010 16:57:31

Ich denke mal, dass der Traktor auch eine Teilschuld hat wenn du auf deiner Seite geblieben bist und er wirklich mit 30km/h um die Ecke gefahren ist. Das kann man mit Überbreite eigentlich nicht verantworten. Es ist allerdings auch von deiner Seite aus ein Fahrfehler gewesen, du hättest dich ja noch tiefer in die Kurve legen können und hättest den Hänger nicht gerammt. Ich würde an deiner Stelle mal mit deiner Versicherung reden, die will doch auch so wenig wie möglich zahlen, ihr sitzt also im gleichen Boot.

Für die Einzelteile kannst du je nach Zustand noch ein paar 100€ bekommen.
Ein Benzinhahn wird immer von Leuten gebraucht und Vergaser ebenfalls
Gruß
Kai

Nobody1990 03.06.2010 17:31:39

ja stimmt der vergaster ist technisch TOP Zustand,... wurde erst alles gewechelt,.. und neu eingestellt-.-
naja bezinhahn genau so-.- so gut wie neu-.-

berndy 04.06.2010 08:48:46

Aufgrund der Unfallbeschreibung kann ich mir kein richtiges Bild von dem Unfall machen und schreibe daher nichts dazu.

Nur allgemein:

http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_02.php

In Kommentaren ließt man, dass das "möglichst weit rechts" relativ zu sehen ist. Es braucht niemand durch Pfützen oder Schlaglöcher zu fahren damit er möglichst weit rechts fährt. Allerdings ist es auch so, dass man bei Gegenverkehr notfalls auch anhalten muss, wenn es zu eng werden würde. Das ergibt sich aus den allgemeinen Regeln aus dem § 1 StVO. Das gilt für beide Parteien. Dann muss man sich verständigen, wer zuerst fahren soll.

http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_03.php

Hier verweise ich auf den Abs. 1. Auch wenn nach der allgemeinen Regel innerorts 50 km/h (absolute Höchstgeschwindigkeit) erlaubt waren, kann das zu schnell gewesen sein, weil es für die betreffende Verkehrslage eben doch zu schnell war. Das nennt man "relative Höchstgeschwindigkeit".

http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_22.php

Ich denke mal, dass die Kollegen als Unfallursache eine Kombination aus einem Verstoß gegen § 2 StVO (Rechtsfahrgebot) und § 3 StVO (relative Höchstgeschwindigkeit) annehmen.

Ob man dem Traktorfahrer überhaupt einen Verstoß vorwerfen kann, kann ich aus der bisherigen Schilderung nicht erkennen. Dazu müsste man das Fahrzeug vermessen, schauen ob er hätte noch weiter rechts fahren können... Man müsste prüfen, ob er den Unfall durch ein anderes Verhalten hätte vermeiden können.

http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_16.php

Schall-Warnzeichen sind kein "Muss", man darf. Man kann also nicht verlangen, dass der andere hätte aufmerksam machen müssen. Man muss schon selber aufpassen.

Im Übrigen gilt das Prinzip des offenen Rechtswegs. Jener, welcher sich unrecht behandelt fühlt, kann seine Rechtsmittel ausschöpfen. D.h. man kann sich einen Rechtsanwalt nehmen und vor Gericht sein Recht erkämpfen (oder man bekommt bescheinigt, dass man nicht im Recht ist).

Oft ist das, was als Recht gesprochen wird, aber irgendwo zwischen den Ansichten der einen und den Überzeugungen der anderen Seite.

Nobody1990 04.06.2010 13:13:40

mh ja du hast warscheinlich nicht unrrecht:-)
mal schauen bis jetzt ist noch nichts gekommen von wegen wer schuld ist!
vll wird jeden eine teilschuld zugesprochen und jeder bleibt auf seinen kosten hocken,.. mal schauen wie es sich ergibt!
ich werd euch auf dem laufenden halten!

Nobody1990 21.06.2010 18:56:29

Hey Leute wens euch interessiert,..
Ordnungswiedrigkeit: Verusachung enes Verkehrsunfalles durch Verstoß gegen das Rechtfahrgebot.

Ich gehe morgen zum anwalt ich bin nicht schuldig ich finds unfair mir die schuld zu geben,...

in die scheiß nachschulung will ich nicht die kostet 400€-.- dafür könnt ichs moped reparieren-.-

cha0s 21.06.2010 19:12:51

wünsch dir viel erfolg.
Zitat:

Zitat von Nobody1990 (Beitrag 395458)
nachschulung...die kostet 400

watt, dafür is ne nachschulung fällig? oder nur in verbindung mit sachschaden?

Nobody1990 21.06.2010 19:23:14

Mh, kp anscheind gibtz 1 punkt bei verstoß gegen das rechtfahrgebot und das heißt nachschulung 1 punkt in der probezeit heißt nachschulung-.-

Raku 21.06.2010 21:02:39

Was du vllt noch verscherbeln kannst: Instrumentenbecher, Hinterrad-Geschichte, sofern da noch alles ok ist, vielleicht die Kette^^ und Soziusrasten, Fahrerrasten, Rücklicht...

Am besten bauste die Karre komplett außeinander und siehst nach, was noch intakt ist. Dann bieteste halt das an, was noch funktioniert ;)


Was ich noch fragen wollte: Was hattest du für eine Schutzausrüstung an? Sprich, was für eine Jacke, Hose, Helm etc.
Rein interessehalber.


Gruß

chrischl 21.06.2010 22:21:45

anderer ansatz: technischer zustand des anhängers, .... hatte der alle lichter drauf, die ein überbreites fahrzeug haben muß? haben die funktioniert? waren die ausreichend dimensioniert, um das einem entgegenkommenden fahrzeug zu signalisieren?

stell die fragen mal deinem anwalt, ..... ;)

Knallbirne 22.06.2010 13:52:03

Wenn du Schuld bist, musst du denke ich in die Nachschulung. Ein Kumpel ist auf der Landstraße in ein anderes Auto (frontal) rein und durfte hin.

Kalectro 22.06.2010 16:06:45

der hat Glück, dass er noch hingehen konnte... Landstraße und frontal hört sich für mich recht tötlich an

Nobody1990 22.06.2010 21:18:48

Ich fang mit bei der Schutzausrüstung mal von unten an;-)

Stiefel: PROBIKER TOURING III

Hose: Hose von Polo mit Protektoren

Jacke:Probike jacke mit rücken, Arm Protektoren ( hat 170€ gekostet)

Helm: Schubert BMW Helm :-( (das leider teuerste von allen aber hat mir das leben gerettet.Bei einen billigeren binich mir sicher das ich es nicht "nur" mit einer schweren gehirnerschütterung zu tun gehabt hätte, da der aufprall zimlich stark war und der helm sich sogar verformt hat;-)

acid 19.07.2010 11:40:44

Deine Hergangsbeschreibung liest sich etwas seltsam. Du bremst in der Kurve auf 40-30 ab, beschleunigst dann wieder und rauschst mit 70 in den Hänger? Und angefahren bist Du mit 50? Das erscheint mir für die - scharf angekündigte - Kurve auch zu flott.

Bei unübersichtlichen und unklaren Situationen hilft halt immer noch am besten ganz langsam und erstmal abwarten, was die anderen machen. Wenn Du aus der Sache noch was bekommst, glücklich gelaufen für Dich.

Rennsemmelchen 19.07.2010 12:35:35

mit 70 km/h ist die Aufprallgeschwindigkeit gemeint, so wie ich das verstanden habe.
Also er 35 km/h und der Traktor 35 km/h.

Nobody1990 19.07.2010 13:24:39

genau,... der traktor hatte auch ne geschwindigkeit aber so wie ichs ausm dorf höre ist er durchs dorfgehackt nicht nur mit 30,....

berndy 19.07.2010 13:38:07

Zitat:

Zitat von Nobody1990 (Beitrag 399054)
aber so wie ichs ausm dorf höre ist er durchs dorfgehackt nicht nur mit 30,....

Das wird aber vor Gericht keinen Bestand haben.

Das sind leider nur subjektive Eindrücke, die durch nichts belegbar sind.

Oder hatte einer dieser "Zeugen" eine geeichte Messung vorgenommen?

Geschwindigkeiten kann man sehr schlecht schätzen.

Laute, sehr kleine und übergroße Objekte erscheinen viel schneller als sie tatsächlich sind. Auf dem Dorf kommen dann noch enge Straßen, in denen alles sowie schneller erscheint, hinzu.

Ich würde mir da keine all zu großen Hoffnungen machen.

elliminiator 19.07.2010 18:28:48

Zitat:

Zitat von Nobody1990 (Beitrag 395458)
Hey Leute wens euch interessiert,..
Ordnungswiedrigkeit: Verusachung enes Verkehrsunfalles durch Verstoß gegen das Rechtfahrgebot.

Ich gehe morgen zum anwalt ich bin nicht schuldig ich finds unfair mir die schuld zu geben,...

in die scheiß nachschulung will ich nicht die kostet 400€-.- dafür könnt ichs moped reparieren-.-


Zitat:

Zitat von berndy (Beitrag 399055)
Das wird aber vor Gericht keinen Bestand haben...

Ich will allen "Hobby-Juristen", (die ihre Bildung von Barbara Salesch haben!?!?!?), nicht in die Suppe spucken, aber es gibt Rechtsanwälte die natürliche Personen vertreten - auf beiden Seiten. Das sollte man als Geschädigter nach einem Verkehrsunfall IMMER in Anspruch nehmen! Ob man Schuld hat oder nicht ist völlig irrelevant... Wenn du n Zahnproblem hast gehste doch auch zum Zahnarzt oder nimmst du ne Schnur und die Tür?

Also: Geh zum Anwalt und Basta (Schlimm das du es nicht schon sofort getan hast - dafür gibt es schließlich Verkehrsrechtschutzversicherungen. Wenn du keine hast wäre das alleine schon grob fahrlässig ;))

Dieses rumphilosophieren bringt gar nix. Probier jedenfalls einem Verfahren aus dem Weg zu gehen! Poch nicht auf dein Recht, damit machste es nur noch schlimmer... Dir hat keiner die Vorfahrt genommen, also hast du vermutlich mindestens ne Teilschuld... (Das wird dir der Anwalt denn schon sagen...)


Sei lieber froh das du lebst. Geld ist sowas von Latte...

PS: auch ich bin "Hobby-Jurist", deshalb geh ich in solchen Fällen zum Anwalt oder Frag Kommilitonen :D ;)

Nobody1990 19.07.2010 21:48:21

Will auch garnicht mit einer "Teilschuld" könnte ich leben moped ist leider kaputt aber ich lebe aber die nachschulung ( kostet 400€ ) und die strafe will ich nicht haben die beinhaltet probezeitverlängerung,... also kann ich mit einer teilschuld leben!
und ja ich war beim anwalt ;-) er hat mirs schon gesagt er meint wir sollten trotzdem noch auf den polizei bericht warten,.... ( DER SEIT 4 WOCHEN IMMER NOCH NICHT BEI MEINEM ANWALT IST)

ich halte euch auf den laufenden;-)

elliminiator 19.07.2010 21:52:46

Der Bericht kann dauern... immer wieder mal anfordern (also über den Anwalt)...

um wollen gehts auch leider nicht... wenn du Schuld bekommste musste eben dafür gerade stehen... gibts schlimmeres. ist doch nur blechschaden. Stell dir vor es wäre jemand schwer verletzt worden, dann wäre die Sache verzwickter...

freaky930 20.07.2010 02:29:52

moin!
ohne alle kommentare ganz gelesen zu haben:
geh zum anwalt!

wenn du eine rechtschutzversicherung hast, um so besser.

mal für andere oder für die zukunft, falls dem nicht der fall sein sollte: es gibt verkehrrechtschutzversicherungen schon ab 5€ pro monat - das lohnt sich auf jeden fall!
egal ob mopped, fußgänger oder dose!

elliminiator 20.07.2010 04:17:10

Zitat:

Zitat von freaky930 (Beitrag 399136)
moin!
...es gibt verkehrrechtschutzversicherungen schon ab 5€ pro monat...

wer das Geld nicht hat sollte lieber nicht aufs Moped steigen...

Nobody1990 20.07.2010 10:53:15

Ich hab zum glück eine rechschutz durch meine ellys ;-) mein dad hatte gleich schon am anfang geschaut ob ich mit drinne wäre, sein Komentar " Wen die Sachlage nicht ganz klar ist, ist für die Polizei immer der Motorradfahrer schuld!"
naja scheint mal wieder recht zu haben mein alter vater,...

ich werd mal hoffen das nichts schlimmes kommt hatte ja genug glück beim unfall;)

acid 24.07.2010 09:27:23

Zitat:

Zitat von elliminiator (Beitrag 399075)
Ich will allen "Hobby-Juristen", (die ihre Bildung von Barbara Salesch haben!?!?!?), nicht in die Suppe spucken, aber es gibt Rechtsanwälte die natürliche Personen vertreten - auf beiden Seiten.

Nur zu Info. Berndy ist Polizist und kennt sich damit mit Verlaub aus. So viel zu Barbara Salesch.

Nobody1990 02.09.2010 15:32:53

Hey, zur nach info!

Einstellungsmittleilung
Ordnungswidrigkeit am 22.05.2010 gegen um 11:05 Uhr,....

Sehr geeherter Herr Jasper,
hiermit wird ihnen mitgeteilt, dass das Verfahren mit dem Aktenzeichen0******
eingestellt wird.

X Paragraph 47 Abs 1 Ordnugnswidirigkeit ,..

Das heißt so wie ich es verstanden hab das ich nichtmal eine strafe bekomme und heißt das ich NICHT schuld bin;-) aber der andere? weil beide ohne Schuld gibtz nicht oder?

tomcat 02.09.2010 15:42:53

Das heist das dir auf jedenfall mal keine Ordnungswidrigkeit angelastet wird. Jetzt würde ich gerne mal wissen was mit den Anwälten und deinem Schaden bei raus kommt. Denn ich bin immer noch der Meinung das du mit deutlich reduzierter geschwindigkeit auf DEINER Fahrspur keine (Oder wenn Überhaupt nur minimale Teil-) Schuld trägst.

Bitte auf dem laufenden Halten. Die erste gute nachricht hast du ja schonmal :apl:

Nobody1990 02.09.2010 15:46:57

mach ich nächsten mittwoch geht es zum anwalt,....

berndy 02.09.2010 18:09:52

Zitat:

Zitat von Nobody1990 (Beitrag 404448)
Hey, zur nach info!

Einstellungsmittleilung
Ordnungswidrigkeit am 22.05.2010 gegen um 11:05 Uhr,....

Sehr geeherter Herr Jasper,
hiermit wird ihnen mitgeteilt, dass das Verfahren mit dem Aktenzeichen0******
eingestellt wird.

X Paragraph 47 Abs 1 Ordnugnswidirigkeit ,..

Das heißt so wie ich es verstanden hab das ich nichtmal eine strafe bekomme und heißt das ich NICHT schuld bin;-) aber der andere? weil beide ohne Schuld gibtz nicht oder?

Ja und nein.

1. Du bekommst kein Bußgeld, was aber nicht heißt, dass Du nichts verkehrt gemacht hast. Das will ich hier auch gar nicht prüfen. Kann sein, dass die Bußgeldstelle der Meinung war, dass Du nichts verkehrt gemacht hast, kann aber auch sein, dass die Bußgeldstelle das Verfahren gegen Dich wegen geringer Schuld oder weil Du ohnehin der einzige Geschädigte bist, eingestellt hat.
Im § 47 Abs. 1 OwiG steht, dass die Bußgeldstelle das Verfahren nach pflichtgemäßem Ermessen einstellen kann, so lange es dort anhängig ist.

Zivilrechtlich kannst du eine Teilschuld oder die ganze Schuld bekommen.

In unserem Rechtssystem wird zwischen Strafrecht und Zivilrecht unterschieden.

Zum Strafrecht gehören auch die Ordnungswidrigkeiten.

Im Zivilrecht werden die Ersatzansprüche der Menschen bzw. juristischen Personen untereinander geregelt.

Da kann die Sache wieder ganz anders aussehen.

Also, nicht zu früh freuen, lass den Anwalt mal machen.


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