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Orig. Bandit 600 Bj.03 an GS500E Bj.93?
Hallo leute, passt ein Orig. Bandit 600 Bj.03 Auspuff an GS500E Bj.93? Auspuff geht bis zum Mittelrohr. Muss ich das dann eintragen lassen, oder reicht die E-Nummer da drauf? Und wenn Einzelabnahme oder nur eintragen lassen?
Mfg Achso hatte an den hier gedacht: http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?...=STRK:MEWAX:IT |
Afaik nicht zugelassen, da für die Bandit und nicht für die GS.
Gruß, der Mattis :wink2: |
servus,
Eintragung nur per Einzelabnahme. |
Und wie ises dann mit der Leistung?
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Zitat:
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servus,
sah damals so aus: |
Sieht doch gut aus besser als der orig. Was kostet eine einzelabnahme?
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Das hat mir gerade ein Freund geschrieben:frag die einfach ob jemand schon nen auspuff von ner 600er abnehmen lassen hat und eingetragen hat. kopie von der abnahme oder vom kfzschein.Hat das einer?
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Also passen wird der so einfach nicht, ist aber recht einfach Adaptierbar.
Der TÜV kostet 30 Euro, plus ändern der Fahrzeugpapiere. |
So kauf das Ding jetzt einfach. Geht das auch nur mit Abnahme ohne eintragen in die Papiere? Ging bei meinem SBL auch hab nen Zettel bekommen musste nix in den Papieren eintragen lassen, wäre nur bequemer gewesen aber kein muss.
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bedenke, dass du mit dem rohr auch irgendwie unter dem bremshebel lang mußt.
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Ohhhh nein hab schon Preisvorschlag gemacht,dachte geht alles einfach.Alten Auspuss abschneiden neuen mit Verbindungstück dran und fertig.
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keine panik.
wenn das ding so gut ist, wie es auf dem foto aussieht findet sich zur not (evtl passt er ja doch) bestimmt jmd im bandit forum der seine mühle hat fallen lassen ;) |
Hoffentlich ich finde der sieht super aus,kann keine Kratzer oder Beule sehen.
Wie immer Danke ich euch allen für eure hilfe!!! |
Das kann so passen, muss aber nicht, zur Not musste dir ein Rohr bauen, oder bauen lassen, kann eigentlich jeder Schlosser, und sollte auch nicht die Welt kosten.
Bedenke nur das der Topf sehr mächtig ist und auch so wirken wird an deiner GS. |
Entschuldigt bitte, dass ich mich so einmische, aber, der Topf ist nicht für die GS 500 E GM51B vorgesehen und auch nicht dafür geprüft, hat also so keine Zulassung für die GS, auch wenn eine E-Nr. drauf ist.
Man kann versuchen das in Einzelabnahme eingetragen zu bekommen. Sollte man auch machen. Wenn man ohne Eintragung damit herumfährt, kann es rechtliche Konsequenzen haben. Mittlerweile ist es strittig ob die BE mit einem Auspuff ohne BE bzw. EGBE erlischt, zumindest ist aber das Fahrzeug nicht vorschriftsmäßig und das mit Vorsatz. |
Na toll hab den jetzt gekauft, weil ich hier schon mehrere mit einem Bandit 600 Auspuff gesehen habe.Jetzt krieg ich den nicht eingetragen oder was?
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Also das eine hat nix mit dem anderen zu tun, was Berndy meinte ist du sollst den nicht einfach anbauen und damit rum fahren.
Du must damit zum TÜV fahren, und ihn eintrage lassen, da der für ein größeres Bike gebaut wurde, sollte er also an der GS funzen. Ob er gut aussieht, wirst du dann sehen wenn du ihn angebaut hast. |
Zitat:
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So hab beim Tüv angerufen.Ohne Leistungsmessung,Geräuchmessung usw. ist keine eintragung möglich.Dekra macht überhaupt keine Einzelabnahmen d.h. dann Pech gehabt Auspuff umsonst gekauft.Hab dem gesagt manche sagen nur 30€ Einzelabnahme ohne den ganzen Schnick Schnack sagte er:"Das ist eine Fehlinformation"
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Rufe mal eine andere Niederlassung an, wo nicht so ein engstirniger Schreibtischhengst Dienst hat.
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Ich werde es morgen nochmal woanders versuchen, hoffentlich klappt es. Wenn einer einen Tüv in der Umgebung kennt, sagt bescheid bin bereit 100 km zu fahren, wenn es dann auf jedenfall klappt.
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Zitat:
Soweit ich mich noch erinnere, hat das mit dem Wegfall des § 18 StVZO zu tun. Früher war das Fahrzeug automatisch nicht mehr zum Verkehr zugelassen, sobald die BE erloschen war. Nach Wegfall des § 18 StVZO gibt es da aber verschiedene Meinungen. Die Formulierungen der neuen FZV geben zur Interpretation Spielraum. Die Gegenseite geht davon aus, dass das Fahrzeug dann einfach nur unvorschriftsmäßig sei, was eine Verwarnung mit Verwarnungsgeld von 25 € zur Folge hätte. Hier wird auch, ein für die Aufhebung der Zulassung erforderlicher, eigenständiger Verwaltungsakt als gefordert angenommen. Befürworter der alten Regelung sehen darin, nach wie vor, das Erlöschen der BE und das gleichzeitige Erlöschen der Zulassung was dann 50 € Bußgeld + 3 Punkte (nicht nur ein Punkt) zur Folge hätte. Man geht hier davon aus, dass kein eigenständiger Verwaltunsakt erforderlich sei. http://www.verkehrsportal.de/board/i...howtopic=38312 http://www.verkehrsportal.de/board/i...7&#entry683797 Edit: Außerdem wird auf die 16 VO zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 16. Dezember 1993 (BGBl I, S. 2106) hingewiesen. .... Erforderlich ist vielmehr, daß durch die nachträgliche Veränderung mit einem gewissen Grad an Wahrscheinlichkeit eine Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer geschaffen wird (std. Senatsrechtsprechung, vgl. Beschluß vom 28.3.1995 - Ss 77/95 (Z) =NStZ 1995, 587 (bei Janiszewski); ... |
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