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sieht so ein auspuff nach 2000km aus!?teil 2
vorweg schonmal: bitte antwortet nur themenbezogen, und lasst nicht wieder eine allg diskussion los , da sonst der thread wieder geschlossen wird..
also die lage habe ich schon im ersten thread beschrieben. nach unzähligen anrufen, habe ich ihn irgendwann mal erreicht und er wollte, dass ich ihm bilder schicke. dies habe ich dann sofort gemacht, un nach 2 wochen:motz:kam die antwort: "Habe dir einen gebrauchten Auspuff verkauft keinen neuen. Anlaufspuren habe ich erwähnt. Der leichte Flugrost der auf den Fotos zu sehen ist kann man innerhalb von 1 min mit der Drahtbürste wegmachen." ich habe ihm dann am 05.05 zurückgeschrieben: "hallo ist das dein ernst!? hier deine beschreibung: "..Keinerlei Kratzer & Dellen. Top Zustand. Leichte Anlaufspuren.." das was du mir verkaufen willst ist purer betrug!! und auf dem bild soll die auspuffanlage zu sehen sein!? http://www.2-mb.de/f/pkgzk194lhmu3d6ffoh7ehzgac.jpg das sieht sogar ein blinder, dass es sich dabei um eine andere handelt. wie gesagt entweder zu überweist mir mein geld wieder+ die zusätzlichen versandkosten oder du überweist mir 155€ und wir belassens dabei. falls du damit nicht einverstanden bist, sehe ich mich leider gezwungen meinen anwalt darüber zu informieren und anzeige zu erstatten! bei deiner beschreibung handelt es sich rechtlich gesehen um eine "zugesicherte eingenschaft" (top zustand, keinerlei kratzer). da dies nicht erfüllt wird, ist allein deswegen schon der kaufvertrag ncihtig und ich habe ein rückgaberecht! zudem kann eine "arglistige täuschung" vorliegen (§ 123 BGB) ,da du mir die bilder nicht schicken konntest, da der auspuff angeblcih schon verpackt war. außerdem hast du mir ein falsches/anderes bild geschickt! ich hoffe du meldest dich diesesmal schneller!! ps: ich habe mittlerweile schon viele (u.a. moderatoren) aus dem gs forum gefragt, und alle sagten, dass der aupuff in einem katastrophalen zustand ist. also versuch mich nicht für dumm zuverkaufen!!" seitdem hat er sich wieder nicht gemeldet-.- also was kann ich jetzt tun? kann ich ihn bei der polizei anzeigen? ich hoffe ihr könnt mir helfen, langsam wirds mir echt zu dumm |
Also die Grünen würde ich noch nicht einschalten,
ich würde erst einmal ein formales Schreiben schicken, in dem steht, dass er die Rücknahme in einer Woche geklärt haben muss, sonst gehst du vor Gericht. Reagiert er immer noch nicht, so lass eine solche Aufforderung von deinem Anwalt schreiben, das macht mehr Eindruck. Als letztes würde ich vor Gericht ziehen. Ist aber Zeit/Kostenaufwendig, also mal hoffen, dass es sich so klären lässt. |
Warst Du bei Deiner Bank und hast gefragt, ob die das Geld zurückholen können?
(wahrscheinlich nicht, aber fragen kostet nix) Hast Du mal Berndy per PN nach seiner Einschätzung gefragt? Wenn Du Hemmungen hast schon zu nem Anwalt zu gehen, schick ihm erstmal einen Brief per Einschreiben und bitte ihn (freundlich) die Angelegenheit ordentlich zu klären (zumindest die Adresse seiner Eltern sollte ja als Absender auf dem Packet gewesen sein). Emails sind halt nicht wirklich rechtlich verwendbar. Wenn er dann immernoch nicht reagiert wirst Du Dich entscheiden müssen, ob Du's unter Lehrgeld verbuchst oder ob Du Dir nen Anwalt nehmen willst. Grüße, viel Erfolg, köbes. |
Hier liegt schlicht ein Sachmangel vor. Der BGH wäre hier der Auffassung, dass selbst bei der Stückschuld (gebrauchte Sache) eine Nacherfüllung nicht unmöglich ist, sodass dem Verkäufer hier zunächst eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gesetzt werden muss. Ich gehe davon aus, dass dem Verkäufer nicht nachzuweisen ist, dass er den Mangel arglistig verschwiegen hat. Verweigert der Verkäufer die Nacherfüllung, ist der Käufer zur Minderung oder zum Rücktritt berechtigt, es kann ebenso Schadensersatz gefordert werden.
- Der Vertrag ist nicht nichtig! - Es besteht kein Rückgaberecht! - Es besteht m.E. auch kein direktes Rücktrittsrecht (s.o.) - Auf eine arglistige Täuschung und auf ein daraus resultierendes Anfechtungsrecht würde ich nicht setzen. Der Anfechtungsgrund ist vom Anfechtenden zu beweisen! - Eine Anzeige wegen Betrugs würde mich nicht einschüchtern, das Verfahren würde sehr wahrscheinlich eingestellt werden! - Es ist unclever vom TE das hier alles öffentlich zu schreiben, der Verkäufer kann jetzt richtig schön dein Vorhaben nachverfolgen und sich gemütlich drauf einstellen...auch wenn er letztlich aus diese Sache nicht rauskommen wird. |
Vergiss nicht, bei allem was du macht, ihm eine angemessene Frist zu setzen!
Ich denke 14 Tage sind da immer ausreichend, reagiert er darauf gar nicht, musst du ihn in Verzug setzen. Gerade wenn es um die Nachbesserungen geht. Schließlich kann er sich ja hinsetzen und die Anlage so hin polieren wie sie auf den Bildern zum Verkauf angeboten wurde. Ich denke das wird ne Tagesaufgabe werden, wenn die Flecken überhaupt ganz weg gehen, das bezweifle ich stark. |
Zitat:
Eine Strafanzeige wegen Betrugs wäre möglich. Den objektiven Tatbestand sehe ich als erfüllt an. Was aber nicht heißt, dass das die Staatsanwaltschaft oder ein Gericht ebenso sehen. Wenns jemanden interessiert http://lawww.de/Library/263/aufbau263.html |
Hansafan hat leider recht. Deshalb sollte man Nachforderung, Reklamationen etc. recht schnell und per Einschreiben tätigen. Alles andere hat keine rechtl. Konsequenzen. Viele Leute bauen auf die "Faulheit", "Anständigkeit" oder "Scham wegen solcher Kleinigkeiten den Anwalt einzuschalten" des anderen, sodass man einen Verlust hat und alles auf die lange Bank schiebt und schliesslich gar nichts unternimmt. Und schon hat derjenige Reibach gemacht. :hammer:hart - aber Realität...leider...
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ach, wieviel hast du eigentlich gezahlt?
Denn wenn er "nur Optikfehler" hat, aber keine Funktionsstörrungen, so ist er zum eigentlichen Gebrauch geeignet, d.h. Rücktritt ist nicht so einfach.Denn dann ist Minderung des Kaufpreises der Fall. Will er dies jedoch nicht, so ist der Rücktritt möglich.Aber schick ihm erst mal so nen Brief, und argumentiere in etwa so: Nach §§ 145 (Antrag),147 (Annahme) BGB ist ein Kaufvertrag nach § 433 BGB zustande gekommen. Der vereinbarte Kaufpreis wurde nach §433-2 BGB ordnungsgemäß bezahlt, jedoch liegt ein Sachmangel nach § 434 -1 Nr. 3 vor, da der Artikel nicht der beschriebenen Beschaffenheit entspricht. Daher biete ich Ihnen an, dass Sie den Kaufpreis um ...... € nach § 441 BGB mindern,andernfalls werde ich vom Kaufvertrag zurücktreten (§323ff. BGB) Hiermit setze ich Ihnen eine Frist von einer Woche, sich zu entscheiden, d.h. Sie nehmen die Minderung in Kauf oder zahlen mir den Gesamtbetrag (Artikel wird nach erhalten des Geldes zurückgesendet) zurück. Wird innerhalb der o.g. Frist nicht gehandelt, so werde ich weitere rechtl. Schritte vornehmen, und nicht nur vor Gericht ziehen, sondern ebenfalls erwägen, eine Anzeige wegen arglistiger Täuschung gegen Sie zu erheben. Hoffe, ich konnte helfen. Wie immer ohne Gewähr, dass alles stimmt. |
Wenn man schon mit Paragraphen um sich schmeißt, sollte man so ein Schreiben auch formal und grammatikalisch richtig verfassen. Alles andere wäre albern.
Das Schreiben bedarf aber ohnehin keiner Form, sodass ein kurzer Brief ausreichen sollte. Zitat:
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so habs nun auch mal wieder ins forum geschafft:)
vielen dank für die vielen antworten!! also: - der auspuff hat mich 235€ gekostet -ob der verkäufer das hier mitliest ist mir rel. egal, da ich so oder so vorhab etwas gegen ihn zu unternehmen. ich will mich nur über meine möglichkeiten informieren, da ich sowas noch nie gemacht habe.. im endeffekt habe ich ihm ja sowas schon per mail mitgeteilt. soll ich also, dass gleiche nochmals per einschreiben machen? wie würde es mit den kosten aussehen, falls ich wirklich vor gericht gehen muss? |
die offiziellen Anschreiben mit Frist Setzungen sind nötig , wenn du wirklich gerichtlich gegen den Verkäufer vorgehen willst
Ich würde ja versuchen mich außergerichtlich zu einigen , da das vermutlich für beide Beteiligten billiger kommt wenn du nur 235 € für den Auspuff bezahlt hast ist deine Forderung 155€ zurück zu überweisen schon etwas überzogen , da es sich erstens um einen gebrauchten Gegenstand handelt , was dir ja bekannt war und sich zweitens die Mängel nur auf die äußere Optik beschränken ich will jetzt keinen Betrag in den Raum werfen , aber eine Minderung um 155€ wird dir vermutlich auch kein Gericht zuerkennen |
nja hast ud gesehen wie er aussieht?
wenn ich ihn nur wegen der funktion gekauft hätte, könnt ich ja gleich mienen ori pott drauf lassen.. |
in der Tat weiß ich nicht mehr genau wie der besagte Topf aussah , aber - dass die Krümmer angelaufen sind ist z.B vollkommen normal und diesen Effekt hast du auch wenn du einen ganz neuen kaufst und damit mal ordentlich durch die Gegend heizt
der Endopf selbst hätte aber deutlich besser aussehen sollen , laut der Beschreibung des Verkäufers dafür sollte dir zweifellos eine nachträgliche Minderung des Kaufpreises zustehen Ich möchte in diesem Zusammenhang allerdings noch etwas anmerken , auch wenn dir das jetzt verständlicherweise nicht gut reinlaufen wird wenn s dir wirklich hauptsächlich um die Optik ging , war es natürlich schon etwas blauäugig von dir sich keine Originalbilder zuschicken zu lassen ohne Bilder kein Geld hätte als Antwort gereicht und du hättest dir viel Ärger ersparen können zwar hat dich der Verkäufer meines Erachtens mutwillig über den Tisch gezogen , aber dass du selbst nen leichtsinnigen Fehler gemacht hast , nur um ein vermeintliches Schnäppchen abzugreifen , sollte dir schon auch klar sein nichtsdestotrotz sehe ich dich im Recht und wünsche Dir , das die Geschichte für dich noch ein zufriedenstellendes Ende findet |
Zitat:
Ansonsten kostet es dich erstmal die nötigen Auslagen für den Anwalt, die im Siegesfall der Gegner/Verkäufer tragen muss. Denke aber nicht, dass das wirklich nötig sein wird ... |
Zitat:
ja aber er hat mir ja das bild geschickt und gesagt, dass er darauf sei.. da ist aber ein ganz anderer auspuff drauf zu sehen.. zum vergleich : hier kann man die bilder von dem auspuff sehen den ich bekommen habe.. |
keine Frage , deine Beanstandung ist gerechtfertigt
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Denk ich auch, es ist offensichtlich,
dass das was anderes ist. |
Also ich finde die Qualität der Aufnahme reicht nicht aus, um eindeutig festzustellen ob es sich um die selbe (oder baugleiche) Anlage handelt.
Meine Meinung ist, dass es sich durchaus um die Anlage handeln kann. Aber das ist meine Meinung und auch ziemlich egal. Fest steht, dass die Anlage, die bluebiker bekommen hat nicht in dem Zustand war, der ihm versprochen wurde. Der nächste Schritt wäre ein ordentliches Schreiben zu verfassen und per Einschreiben an den Verkäufer zu senden. Der genaue Ihnhalt/Wortlaut dieses Schreibens gehört nicht hier rein. @bluebiker: Du solltest Dich auf jeden Fall mal persönlich professionell Beraten lassen. Ich weiß nicht, ob mir meine Zeit, mein Geld und meine Nerven das wert wären. Ich kann von Glück sprechen, dass es mir bis jetzt erspart geblieben ist gerichtliche Anstrengungen gegen jemanden zu führen. Von daher kann ich nur erahnen, welchen Umfang so etwas hat. Aber das musst Du entscheiden und ich denke es ist deswegen nicht falsch sich von jemandem beraten zu lassen, der weiß was alles dazugehört. Schön' Gruß, köbes. |
Ich sehe dich im Recht weil du nicht vorher über der Zustand der Anlage aufgeklärt wurdest.
Allerdings ist mir Schleierhaft wie du zu einem Preis von 80 Euro für eine Komplettanlage von BSM kommst? Hast du dich erkundigt was die Anlage neu kostet? Wenn du wirklich klagen möchtest, wirst du dann vor Gericht sagen: Der User soundso aus dem GS-500.de glaubt das Ding ist 80 Euro Wert? |
Zitat:
Allerdings nicht die, welche er dir verkauft hat. Mal zum vergleich : das bild vom Verkäufer Und das von der BSM Homepage: BSM-Exhausts.com Die sehen sich etwas ähnlich. Nun kommt es darauf an was er in der Artikelbeschreibung genau geschrieben hat, zeigt das Bild DIE Auspuffanlage, oder "eine" BSM-Future Anlage. |
Dass das Bild kein privates ist, hätte man aber wohl erkennen können. Vorallem sieht man, dass der Zustand der abgebildeten Anlage neu ist, was einen hätte stutzig werden lassen sollen.
So blöd zu behaupten, es wäre tatsächlich die gebrauchte Anlage auf dem Bild abgebildet, wird kein Verkäufer sein. Und wer als Käufer blöd genug wäre das zu glauben, ... naja. ;) |
Also sorry, woran soll man den erkennen das dieses Bild von der Homepage von BSM ist? Steht das irgendwo im Bild?
Ich denke ich kenne mich gut aus, aber dem Bild alleine sehe ich nicht an das es ein Verkaufsbild von BSM sein soll..... Mal ehrlich, wenn man nach Bildern fragt, bekommt eines zugeschickt, dann gehe ich mal davon aus, das es auch das richtige ist. Wenn man das hier im Marktplatz nicht mehr erwarten kann, dann armes Deutschland. |
Okay, ich kenne den Wortlaut des Inserates nicht. Aber "gebraucht mit Anlaufstellen" stelle ich mir anders vor als auf dem Bild.
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Unter der Beschreibung top in Ordnung stelle ich mir so was wie auf dem BSM Bild vor, und nicht das was er bekommen hat.
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interessant wäre es zu wissen was den allgemein ne BSM im stark angelaufenen Zustand aber ohne Beulen und Kratzer ( Sturzspuren ) in etwa wert wäre
für wirklich gut erhaltene Exemplare bezahlt man ja so um die 300 € gebraucht und mit welchen chemischen Mitteln , bzw welchem Aufwand an Zeit und Geld man den Topf wieder optisch auf Vordermann bringen könnte |
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Dass die Beschwerd gerechtfertigt ist, steht ja außer Frage. |
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"Also ich habe auch so ne BSM Anlage, und ja so sehen die aus wenn du die zwei Saisons auch im Regen und so fährst, was die Anlagen nicht mögen ist z.B. Streusalz etc. Ich habe die Anlage dann komplett gesandstrahlt, und mit schwarzen hitzebeständigem Lack angesprüht." Soviel dazu, köbes. |
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Dann mit 2000er Schleifpapier, wurde glatter, aber die Anlaufspuren gingen nicht weg. Zum Ende habe ich es mit Sandstrahlen versucht, die Oberfläche wurde zwar schön, aber selbst dabei blieb der Edelstahl fleckig. Dann hatte ich keine Bock mehr, und habe Hitzefeste Farbe genommen. Also wenn du nicht gleich wenn sie anfängt anzulaufen mit Neverdull dran gehst, dann bekommst du sie irgendwann nicht mehr weg |
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..ich dachte aber eher an einen Versuch der Wiederherstellung der ursprünglichen Optik z.B. mittels Beizen oder ähnlichem oder vllt hat ja einer der Harleyfahrer unter Euch Erfahrung mit speziellen Chromputz-Mitteln oder einer Zauberwolle schließlich sollte es ja auch darum gehen , dem Geschädigten nützliche Tips zu geben , wie er vllt doch noch etwas am Objekt retten kann , bevor er letztlich dazu übergeht Kopfgeld ( Kasten Bier ) auf das aufpolieren des Verkäufers auszusetzen:box2: |
Ne an die Panteranlage erinnere ich mich ehrlich gesagt nicht, dazu bin ich wahrscheinlich zu kurz hier.
Ich vermute mal Goose hat die Anlage nur lackiert, weil das immernoch besser aussieht, als ne fleckige Edelstahlanlage. Ich wollte durch das Zitat auf Erfahrungswerte zurückgreifen, die gezeigt haben, dass es mit geringem Aufwand nicht möglich ist die Anlage in den Zustand zu versetzen, den der Verkäufer versprochen hat. Dazu ist meiner Einschätzung nach mehr notwendig, als Poliermittel. Um Schleifen mit steigender Körnung und abschließendem Polieren wird man nicht herumkommen. Das ist halt der Unterschied zwischen Edelstahl und rostfreiem Edelstahl. Ich finde auch es geht nicht darum das Objekt zu retten, sondern primär darum dass bluebiker zufrieden aus dem Verkauf herausgeht. Und er scheint ja darauf aus zu sein eine Minderung zu erreichen oder von dem Kauf zurück zu treten. Aber ich will hier nicht für andere sprechen. Fakt ist, dass der Auspuff den er bekommen hat nicht dem entspricht, was er versprochen bekommen hat. Und dass sich das mit geringem Aufwand nicht erreichen lässt. Das reicht eigentlich schon. Gruß köbes. |
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falls da jemand nützliche Hinweise zu hat oder sich beruflich mit Oberflächentechnik auskennt könnte das bluebiker sicher nützlich sein die rechtliche Sache ist ja eher was für nen Anwalt als für ein Moppedforum und zu :box2: das muss hier ja nicht ausdiskutiert werden , aber es gibt eben noch andere Möglichkeiten sich Genugtuung zu verschaffen , es schadet sicher nicht dies dem Verkäufer der hier vermutlich mitliest mal in Erinnerung zu rufen |
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schön geworden :up: |
Jup, ist Libby, Danke
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Ja, sieht gut aus so. Mir wäre das auch zu aufwändig.
Selbst wenn man die Anlage wieder so hinbekommt, wie die mal aussah, denke ich, dass die sehr schnell anfangen wird wieder Rost anzusetzen. Da fällt mir ein, man könnte sie elektrolytisch entrosten. Sprich Wasserbad, mit Natron elektrisch leitend gemacht, Auspuff an den Minuspol, ein "edleres" Metall an den Pluspol eines Batterieladegerätes o.Ä. Genaueres z.B. hier Aber dann glänzt sie auch noch nicht. Der Rost ist bloß weg. Die rauhe Oberfläche wird bleiben, eventuell sogar noch ein wenig rauher. Im Endeffekt läuft das auf das gleiche raus, wie mit dem Standartauspuff. Grüße köbes. |
Ich hab meine GS damals mit der
BSM-Future gekauft, und die war knallbunt angelaufen. Diesen Flugrost hatte sie auch. Ich hab die auf der Arbeit mit einem Luftdruckschnelläufer, ner Polierscheibe und ner weichen Messingbürste Wieder hinbekommen. Mit der Messingbürste den Flugrost und mit der Polierscheibe und Edelstahlpolitur die Anlauffarben weggemacht. Die Krümmer und Rohre hab ich dann schwarz lackiert (hat besser zum Gesamtbild meiner GS gepasst) und nur den Endtopf auf Hochglanz poliert. Ihr könnt euch ja in meinem Album das Resultat anschauen, oder Unsern "Goo" hier aus dem Forum fragen, der hat's schon live gesehen. |
Das Problem mit den Anlauffarben kenn ich nur zu gut. Nach der ersten Autobahnfahrt war die Titanfarbe futsch. Hatte noch die kleinen 120er Düsen drin, da lief er wohl zu heiß?!
Allein dies wieder wegzupolieren ist schon ne Leistung. |
Mann 235Öcken für eine funktionierende BSM-Komplettanlage ist doch geschenkt.
Scheiß doch auf die Anlauffarben. Willst Du Dein Bike putzen oder fahren?!:hammer: |
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