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tarwin 23.05.2011 13:14:24

Gabel sifft trotz neuer Simmerringe
 
Hallo zusammen!

ich habe vor 3 Wochen für günstiges Geld eine GS500e von 93 gekauft, und bin gerade dabei sie wieder fit zu machen. Macht Spass die Kleine! :grinser2:

Die Gabel hat übel gesifft als ich sie bekommen habe, und weil ich mir den Stress nicht antun wollte, hab ich sie zum Händler gebracht und die Simmerringe und das Öl tauschen zu lassen. War dicht als ich sie wieder bekommen hab. Die Simmerringe und die Metalspangen die drinnen waren hat mir der Händler gezeigt, sahen echt übel aus. Total verrostet.

Jetzt, zwei Wochen später ist mir allerdings gestern beim Schrauben aufgefallen das an den Holmen wieder ordentlich öl steht. :cry:
Die Holme selbst sehen gut aus, keine Schrammen oder Verformungen sichtbar.

Hat der Mechaniker vielleicht bloss zu viel Öl eingefüllt? Hab ich eine Möglichkeit das zu testen? Ich fahr am Mittwoch zum Händler und zeig ihm das nochmal, ich will halt vorher überprüfen was ich kann damit der mir keinen Mist erzählt um nicht nachbessern zu müssen... :-|
Gibts noch Sachen die ich ausprobieren sollte?

Schöne Grüße
Tarwin

berndy 23.05.2011 16:46:49

Mit dem Ölstand in den Gabelholmen hat weniger zu tun. Die sind vermutlich wieder undicht. Würd ich zurück in die Werkstatt bringen. Kann schon mal vorkommen, dass die Dichtringe bei der Montage irgendwo beschädigt werden.

Musst dich halt mit der Werkstatt einigen, wer was bezahlt.

Z.B. du die Dichtringe, die Werkstatt die Arbeitszeit oder so..

Wenn es keine original Dichtringe waren, würde ich mal Originalteile verwenden, auch wenn die etwas teurer sind. Möglich, dass bei den anderen die Qualität nicht stimmt.

tomcat 24.05.2011 14:47:56

Zitat:

Zitat von berndy (Beitrag 436643)
Z.B. du die Dichtringe, die Werkstatt die Arbeitszeit oder so..

Wenn eine Fachwerkstatt Arbeitet, und der Fehler danach wieder Auftritt muß das die Werkstatt regeln nicht der Kunde...

vgl: §437 BGB /§439 BGB

Zitat:

Zitat von § 439 BGB

(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.

Leider wissen viel zu wenige kunden was Ihnen zusteht :(

berndy 25.05.2011 12:26:14

Das setzt voraus, dass das die Werkstatt erst einmal erfährt.

Also muss man zwangsläufig zu denen hin und mit denen reden.

tomcat 25.05.2011 12:41:26

Zitat:

Zitat von berndy (Beitrag 436955)
Das setzt voraus, dass das die Werkstatt erst einmal erfährt.

Also muss man zwangsläufig zu denen hin und mit denen reden.

Dem ist so ;) Aber kosten muß die Werkstatt tragen.


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