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Dissl 20.07.2011 20:12:49

Tiefer/Höherlegung
 
Hallo Liebes GS Team,
folgende Problematik: ich fahre eine GS 500F die vom Vorbesitzer/in Tieferlegt wurde (mit ABE ist auch in mein Fahrzeugschein eingetragen) nun ist die Frage darf ich das wieder auf Normalhöhe zurückbauen ohne es eintragen zu lassen oder könnt ich da Probleme kriegen?

LG Phil

gsmattis 20.07.2011 20:19:57

Wens eingetragen ist musst du es auch wieder austragen lassen. Oder du riskierst im Falle des Falles deinen Versicherungsschutz. Iwer dreht dir immer nen Strick

Dissl 20.07.2011 20:29:08

Hey Mattis,
danke für die deine Antwort. Jaaaa... sowas in die Richtung hab ich mir schon fast gedacht :P nun isses so das ich die Knochen zum Höherlegen (Normalgröße) habe, aber keine ABE Unterlagen oder sonst irgendwas. Und am Freitag muss ich mein Bike eh zur Werkstatt meines Vertrauens bringen um die Drosselung einbauen und vom TÜV abnehmen zu lassen. Wenn ich dene jetzt einfach NUR die Knochen so in die Hand drücke machen die des dann?

gsmattis 20.07.2011 20:39:23

Wenn es originale sind müssen die nicht eingetragen werden, nur die tieferlegung ausgetragen.
Wenn du der Werkstatt nen Auftrag gibst und Geld dafür bezahlst machen die das mit Sicherheit. Es sollte kein Problem für ne Werkstatt sein, die Knochen eben zu tauschen. Wenns Mopped auffer Hebebühne steht is das nen Zeitaufwand von max ner viertel Stunde.

Dissl 20.07.2011 20:46:47

Supppperrr!!!
weisst das mit dem Drosseln und mit dem Höherlegen würde ich auch selber machen können, aber ich hab auf das Bike noch 1 Jahr lang Gewährleistung und ich möchte nicht das die erlischt. Aber okay dann bin ich berühigt, weil ich dachte das man da vlt irgend nen Speziellen Wisch braucht den man vorlegen muss. Das Ersatzteil wurde aus einer GS 500E ausgebaut sprich sollte Orginal sein. Danke nochmals für deine Antwort :)

gsmattis 20.07.2011 21:17:52

Kein Ding. wofür hamwa das Forum?? ;)

Oder du fragst die Werkstatt (hast du die GS auch da gekauft wo du sie hinbringen möchtest?) ob die Gewährleitung nicht erlisch und die nur die Abnahme machen. hätteste jedenfalls viel Geld gespart und was an erfahrung gewonnen ;)

Hansafan1985 20.07.2011 22:29:48

Auf die Gewährleistung hat es keinen Einfluss, wenn du die Umlenkhebel ordnungsgemäß selbst tauschst, egal was der Verkäufer sagt.

Dissl 27.07.2011 21:03:44

Neee des Problem der ist gute 100 KM von mir weg, und d.H ich müsste das Bike dort hinbringen und dann mitm Auto heim und jemand müsste mitkommen etc. Jetzt habe ich gesagt das ich es beim Suzi Händler machen lass. Denn wenn, doch was wäre, dann kann der Verkäufer vom Bike NIX sagen, weil Fachwerkstatt ist, Fachwerkstatt :P

und naja jetzt wollte ich mal die Knochen umbauen und siehe da, die sind gleichlang -.- d.H da wurde das Fahrwerk auf irgend ne Andere weise tiefergelegt.
WAAAHH :( Ach ja mir fällt grad noch ein, bei mir ist der eine Blinker eingerissen an der Verschalung funktioniert aber einwandfrei. Denkt ihr ich werde da nächste Woche bei der TÜV Abhame wegen der Drosselung Probleme kriegen? Warsch. ja oder? :P

Hansafan1985 27.07.2011 22:35:37

Wenn die Tieferlegung eingetragen ist, muss doch auch im Schein stehen wie oder wodurch die Tieferlegung erfolgt ist...

Dissl 27.07.2011 22:44:52

Hehe ja da steht was aber für mich ist das alles Chinesisch :P
Vlt gibt es ja jemanden der mir das mal alles übersetzen könnte :)

Reifenfabrikatsbindung Gem. Betriebserlaubnis beachten (bis hierhin noch klar :D) * ZU.Ziff. 1,6 730: Leistungssteigerung durch Gasschieber ohne Bohrungen; Kennz. : Ohne*Mit Tieferlegung um 30 MM VU H D. ÄNderung der Position der Gabelröhre um 20MM in Verbindung mit Strebe Hinten Herst, VH Kennz, 430*

Saugwurmmensch 27.07.2011 22:46:04

Vielleicht war die Kiste mal tiefergelegt und schon der Vorbesitzer hat zurückgerüstet.
Bei der Ummeldung hätte man die Eintragung aus dem Schein weglassen können.
Weiß nicht wie viel Aufwand ein "verlorener" Schein bedeutet, aber bei den Kosten (10-15€) würdest du unter jeder Abnehme durch einen Graukittel bleiben.

Falls du vorhast demnächst eh irgendwas eintragungspflichtiges zu verbauen oder zu drosseln/entdrosseln, kannst du den Graukittel ja nett bitten, dass er die Streichung der Tieferlegung veranlasst. Kostet dann wahscheinlich gar nichts und den neuen Schein brauchst du dann ja eh.

Dissl 27.07.2011 22:52:59

Ja, hab nächste Woche Do. nen Termin für ne Drosselung und Fr. dann TÜV. Hmm okay ja, das kann sein aber als ich des Bike gekauft habe hat der Verkäufer Extra gesagt das es Tiefergelegt ist. Und bei der neuanmeldung habe ich ja nen neuen Schein bekommen. Sprich: wenn der vorbesitzer es zurück gebaut hätte wäre das Thema warscheinlich irgendwann, irgendwo zur Sprache gekommen.Ich müsste es einfach mal nachmessen. Ich hab mal gehört die Höhe vom Bike steht irgendwo im Schein. Bzw des kann man sicher irgendwo bei uns im Forum nachlesen :D


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