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-   -   Verkleidung weg, was für Teile müssen gekauft werden? (https://forum.gs-500.de/showthread.php?t=28589)

n1co 24.08.2011 15:15:26

Verkleidung weg, was für Teile müssen gekauft werden?
 
Hi

habe eine BJ 97 mit türkisener FiveStars Vollverkleidung. Die will ich mal runtermachen.

Kann mir einer sagen welche Teile ich neu kaufen muss?

Also Vorderlicht, Befestigung dafür (oder ist die schon an der GS dran?), Die Blinker (sind die dann zu lang) und die Blinkerhalterung (kommen die mit der Befestigung für die Frontmaske weg?)

Dann hab ich noch gelesen, erstens es würde durch bessere Kühlung evtl Probleme mit dem Öl geben, und zweitens, man muss zum TÜV. Was kostet das?

Sind viele Fragen aber ich denk hier ham schon ein paar auf Naked umgebaut.

mit bayrischem Gruß

Zippochonda 24.08.2011 18:04:39

Hi,
Genau die beschrieben Teile brauchst du, an der Originallampenhalterung sind Blinkerbefestigungen dran. Die Teile fûr den Umbau habe ich noch im Keller liegen, bei Interesse melde dich per PN. Allerdings habe ich nur noch einen Doppelscheinwerfer.

berndy 24.08.2011 18:07:17

Mit der Kühlung wird es wohl weniger Probleme geben.

Die Lampenhalterung wird wahrscheinlich mit dem Anbau der Vollverkleidung entfernt worden sein.

Wenn du Glück hast, sind die Blinkerhalter noch dran, musst halt mal gucken.
Das sind die Dinger aus schwarz lackiertem Stahl zwischen der unteren und oberen Gabelbrücke. Da werden die Lampenhalter auch festgeschraubt.

Beim TÜV wird die Vollverkleidung ausgetragen, kostet, glaube ich, ca. 35 €, dann musst du auch noch zum Straßenverkehrsamt und bekommst eine berichtigte Zulassungsbescheinigung I, kostet auch nochmal so ca. 20 €.

n1co 24.08.2011 20:06:00

Zitat:

Zitat von Zippochonda (Beitrag 447007)
Hi,
Genau die beschrieben Teile brauchst du, an der Originallampenhalterung sind Blinkerbefestigungen dran. Die Teile fûr den Umbau habe ich noch im Keller liegen, bei Interesse melde dich per PN. Allerdings habe ich nur noch einen Doppelscheinwerfer.

das hört sich sehr gut an. Da ich die Idee auf Naked umzubauen grad erst neu gehabt hab, schlaf ich heut mal drüber und melde mich bis spätestens übermorgen bei dir. Wenn du Bilder hättest und dir mal nen Kurs ausdenkst, könnten wir zusammenfinden:)

Gruaß

19JP91 25.08.2011 11:58:34

Gott nein, du willst wirklich deine Verkleidung runter bauen???
Tus nicht, mit finde ich, sieht sie besser aus

n1co 25.08.2011 12:37:28

ja stimmt. AM Anfang fand ichs auch besser. Nur ich bin einer der hälts nicht lang mit derselben aus. Also: Neues Design. Und da kommt als erstes mal Naked in Frage. Ich find einfach irgendwie..eigentlich will ich sie nur naked machen weil ich beim ADAC ne Ducati Monster gesehen hab..und die war dermaßen geil..Das erste naked Bike des mir richtig gut gefallen hat..da dachte ich mir, keine Kohle, egal mach was aus der Mühle in deiner Garage..also weg mit den fünf Sternen!:kult:

majestic_morpheus 25.08.2011 20:21:18

Die Optik einer Monster erreichst du mit der GS nie. Ein schöne schlanke Naked-Optik wird's aber, und die hat auch was...

n1co 26.08.2011 09:06:27

ja, ich bin grad nur am überlegen...Ich weis einfach nicht was besser aussieht:

Das Bullauge oder

:kopfkratz2:

Der Doppelscheinwerfer??

Tipps? Meinungen?...

gsmattis 26.08.2011 10:11:50

Doppler :meinung:

berndy 26.08.2011 12:01:06

Das ist Geschmackssache.

Als Fan klassischer Motorräder würde ich immer einen ollen Rundscheinwerfer bevorzugen. Aber andere sehen das wieder anders.

Marsl 26.08.2011 12:48:53

Ich persönlich habe einen Doppler verbaut, ist zwar ne scheiss Arbeit den ganzen kabelbaum umzulöten/teils zu verlängern und unten der Tank zu legen(soll ja auch gescheit aussehen), aber sieht fightiger aus und zu naked sowie du es vor hast passt es einfach besser bin ich der Meinung. Zumal dann auch kleine Blinker besser passen. Nimmst du aber das Bullauge bist du Optik abstimmend gezwungen die dicken originalen Bratpfannen (Blinker) dran zu bauen, was dich von nem Fighter wieder weit entfernt :-)
Weil Bullauge und kleine Blinker :hammer:

hermon 23.02.2012 12:42:08

Zitat:

Zitat von berndy (Beitrag 447010)
Mit der Kühlung wird es wohl weniger Probleme geben.
Beim TÜV wird die Vollverkleidung ausgetragen, kostet, glaube ich, ca. 35 €, dann musst du auch noch zum Straßenverkehrsamt und bekommst eine berichtigte Zulassungsbescheinigung I, kostet auch nochmal so ca. 20 €.

Hallo zusammen,

habe ebenfalls vor, meine Five-Stars Verkleidung austragen zu lassen. Warum benötige ich denn eine neue Zulassungsbescheinigung I? Ist ja als nachträglicher Einbau eingetragen und müsste dann nur wegge-x-t werden, oder?

Noch eine technische Frage: wie ist das mit den Spiegeln? Woher bekomme ich die und wie werden die befestigt?

Viele Grüße
Sebastian

Ghostrider 23.02.2012 13:09:55

Die Spiegel werden neben den Bordinstrumenten befestigt.
Da solltest du eig schon solche Halterun haben.
Wo du sie herbekommst?! -> Verkauft bestimmt jemand.
Wenn nicht, dann hol' dir iwelche bei Louis.

Das Bild zeigt, wie und wo die Spiegel befestigt sind:
Klicken

berndy 23.02.2012 13:11:23

Praktisch gesehen passiert auch nichts anderes.

Allerdings wurde durch den Eintrag der Verkleidung die Betriebserlaubnis deiner GS verändert.

In der BE steht jetzt drin, dass deine GS eine Verkleidung hat.

Wenn du die jetzt abbaust, stimmt die Eintragung in der BE nicht mehr, folglich muss diese berichtigt werden. Ordnung muss sein.

Und dafür gibts halt wieder eine neue Änderung der BE und eine neue Zulassungsbescheinigung.

So ist das halt, ob das einen Sinn macht oder nicht, beurteile ich nicht.

Der TÜV oder wo du hingehst, bescheinigt dir, dass deine GS ohne Verkleidung auch wieder den Vorschriften entspricht. Der TÜV (...) ändert jedoch nicht die Betriebserlaubnis ab, dafür hat der TÜV keine Berechtigung, das macht die Zulassungsstelle. TÜV/Dekra/KÜS oder wie auch immer, sind privatrechtliche Unternehmen, die als sogenannte "Beliehene" in bestimmten Ausnahmefällen hoheitliche Aufgaben übernehmen. (Wenn es mir nach ginge, gäbe es das nicht, dass ein privatrechtliches Unternehmen hoheitliche Aufgaben übernimmt, das ist eigentlich ein Unding). Hier die technische Überwachung der Kraftfahrzeuge. Die Zulassungsstelle muss dann aber die neue Betriebserlaubnis ausfertigen.

Bei dem An- Abbau von Verkleidungen können an verschiedenen Fahrzeugen doch schon gewisse Veränderungen notwendig sein, z.B. Lenker, Bremsschläuche, Blinker, Spiegel o.ä. die es schon sinnvoll erscheinen lassen, dass da mal ein Sachverständiger drüber guckt.

hermon 23.02.2012 13:53:25

Vielen Dank an Euch beide für die Ausführungen!

Ich habe eben mal recherchiert, korrigiert mich wenn ich falsch liege: man kann auch die Tüv-Bescheinigung stets mitführen und benötigt dann keinen geänderten Fahrzeugschein.

Vielleicht noch kurz zu meiner Motivation, die VVK loszuwerden: trotz meines tollen Helms (Schuberth S1) wird die Fahrt ab ca. 90 km/h wirklich unerträglich laut. Ich bin mir ziemlich sicher, dass die VVK daran schuld ist, denn wenn ich mich bei der Geschwindigkeit kurz auf die Fußrasten stelle (so dass der Helm im freien Wind steht) reduziert sich das Fahrgeräusch von einem quälend-lauten Dröhnen zu einem leisen Säuseln.

Ghostrider 23.02.2012 14:11:17

Ob du VVK eingetragen ist oder du nur ne ABE brauchst, kommt auf den Typ der VVK bzw. den Hersteller.
Dazu empfehle ich dir das wiki.
Goose hat das die verschiedenen VVKs eingestellt und alles genau erklärt.
Das sollte bei deinem Problem dir eine Hilfe sein.

Ab oder nicht:
Das bleibt jedem selbst überlassen, ob er mit oder ohne VVK fährt.
Du kannst ja mal ne Probefahrt mit ner nackten GS machen.
Dann haste den Unterschied und kannst direkt vergleichen.

berndy 23.02.2012 14:18:54

Es kommt auch etwas darauf an, was auf dem Schreiben des TÜV steht.

Guck auch im § 13 FZV.

Da stehen die Mitteilungspflichten drin.


..."Andere Änderungen von Fahrzeug- oder Halterdaten sind der Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit der Zulassungsbescheinigung mitzuteilen. Verpflichtet zur Mitteilung ist der Halter und, wenn er nicht zugleich der Eigentümer ist, auch dieser. Die Verpflichtung besteht, bis der Behörde durch einen der Verpflichteten die Änderungen mitgeteilt worden sind. Kommen die nach Satz 3 Verpflichteten ihrer Mitteilungspflicht nicht nach, kann die Zulassungsbehörde für die Zeit bis zur Erfüllung der Verpflichtung den Betrieb des Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen untersagen. Der Halter darf die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs, dessen Betrieb nach Satz 5 untersagt wurde, nicht anordnen oder zulassen." ...

hermon 03.03.2012 15:53:44

Moin zusammen,

habe mir bei Louis jetzt mal 'nen Doppler bestellt (10033969) sowie einen Satz Scheinwerferhalter (10020912). Ich frage mich allerdings, wie ich nun die Blinker befestigen soll! Hat jemand ne Idee?

Grüße
Sebastian

Goose 03.03.2012 18:53:30

so:

http://gs-500.info/index.php?title=Datei:Libby_14.JPG

Oder so

http://gs-500.info/index.php?title=Datei:Grinchy8.jpg

Lex7636 07.03.2012 08:12:54

Ich hätte noch einen satz doppelscheinwerfer mit halterung von louis daheim liegen :))

hermon 07.03.2012 11:01:53

@Goose: Danke für die Bilder. Werde am We mal meinen Umbau starten und bin zuversichtlich, dass es so klappt :-)


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