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davesgs500 27.04.2012 12:45:49

Drosselung - was ist eingetragen im Fahrzeugschein
 
Hey Freunde,

ich fahr ja noch ca. 1 1/2 Wochen gedrosselt, aber ich hab trotzdem nochmal ne Frage.
Im Fahrzeugschein ist ja eingetragen das die GS mit den 18mm Gasschieberanschlägen gedrosselt wird. Meine Frage ist ob man dann trotzdem die 120er düsen legal einbauen kann??? weil laut eintragung wird ja nur mit den gasschieberanschlägen gedrosselt.

verstehen tu´ ich das alles nicht, aber naja... ein bisschen mehr als eine woche noch.

mfg. dave

majestic_morpheus 27.04.2012 17:57:42

Ob legal oder illegal - was bringt dir das? Rein technisch auf jeden Fall nur Nachteile, solange die Anschläge noch drin sind.

Goose 27.04.2012 19:32:38

Vor allem mit welchem Sinn? 120er Düsen rein, die 135er raus aber die Anschläge drin lassen....

majestic_morpheus 27.04.2012 21:49:15

Liegt wohl daran:

Zitat:

Zitat von davesgs500 (Beitrag 466675)
verstehen tu´ ich das alles nicht, aber naja...

Dann will ich es mal grob erklären:

Die eigentliche Drossel ist der Anschlag, der den Gasschieber daran hindert, voll zu öffnen. Folglich bekommt der Motor auch nie "Vollgas" und kann somit auch nur weniger Leistung produzieren.

Die veränderten Düsen sind eine technische Notwendigkeit, weil sonst das Gemisch im oberen Drehzahlbereich abmagert und der Motor durch eine zu heiße Verbrennung Schaden nehmen könnte.


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