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Tacho zeigt weniger Kmh an als gefahren
Hallo Community,
meines Wissens nach darf ein Tacho um zugelassen zu werden nie weniger als die gefahrene Geschwindigkeit anzeigen. Bei Motorrädern wird ja schon seit geraumer Zeit maximal 299 angezeigt, die aktuellen Supersportler schaffen jedoch über 300. Zum Bsp. hier bei 50 sek. https://www.youtube.com/watch?v=5eandKMtm8w. Gibt es da noch einen Zusatzparagraphen oder fällt das unter Messabweichung? Wäre super wenn mich da mal jemand aufklären könnte, der mehr von Recht versteht. Danke im vorraus |
Da es in dem Bereich keine Geschwindigkeitsbegrenzungen von Interesse mehr gibt, wird das egal sein. Bei Tempolimit 130 gibt es keine Unterschiede mehr ob du 299 oder 310 fährst.
Der Stopp des Tachos bei 299 wurde eingerichtet um das Wettrüsten/"Längenvergleiche" in diesem Bereich uninteressant zu machen. |
Richtig interessant ist es danach nicht mehr, was aber bestehende Paragraphen der StVO nicht außer Kraft setzt(Wobei ich jetzt nicht weiß ob das, dass der Tacho mehr anzeigen muss als gefahren, ein Paragraph ist). Ist auch nur ein Gedanke der mir spontan kam und mich seitdem nicht mehr so richtig loslässt.
ps. Ist es Gesetzlich festgeschrieben, dass der Tacho max. 299 anzeigen darf? Das wäre dann ja auch schon die Antwort. |
Nein, die 299 km/h sind eine freiwillige Begrenzung auf die sich die Hersteller geeinigt haben, weil es damals große Diskussionen gab, als das erste Serienbike 300+ schaffte.
Wie das Abriegeln von vielen Autos bei 250 km/h. http://de.wikipedia.org/wiki/Motorra...der_Hersteller |
Dann solltest du zu einem profi gehen, hatte ich auch mal aber das kostet um die 40€, geht also noch
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