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Neue Motorrad: GS 500 E Bj 2005 /Kaufberung
Hallo liebe Community,
hab vor mir nächste Woche eine GS 500 E Bj. 2005 mit 5000 KM, mein Eigen nennen zu können.:-D :-D Bin noch absoluter Anfänger, aber das Motorrad spricht mich optisch, sowie von den Testberichten sehr an. Nun hätte ich einige Fragen zum Kauf. Auf welche Stellen sollte ich besonders bei der GS 500 E achten? Können durch die längeren Standzeiten Schäden auftreten, welche ich kontrollieren kann? Werde nach dem Kauf gerne berichten :) Mit freundlichen Grüßen aus Köln-Bonn Snerry |
In deiner Nähe gibt es viele erfahrene GSler (Karte bemühen), frag doch mal an.
Dann hast du 4 Augen und zusätzlich Erfahrungsträger neben dir stehen - das wäre für mich das beste Herangehen. Ansonsten gibt es hier schon einige Freds zu Kaufberatung :-D |
Erst mal hast du eine GS 500 F, wenn du eine Baujahr 2005 hast.
Mit der F kenne ich mich leider nicht so aus. Sorry merle |
Zitat:
Das Motorrad steht in Hannover. Fahre Sonntag es abholen :grinser2: |
Naked gibt es die Maschinen von 2005 nicht, oder jemand hat sie Nachträglich "naked" gemacht. Ab Werk wurden die F immer in VVK ausgeliefert
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Zitat:
Wegen der strengen Abgasvorschriften wird die GS500E/F seit 2006 nicht mehr in Deutschland vertrieben. In einigen anderen Ländern kann man sie allerdings bis heute erwerben. Hab einen Besichtigungstermin am Sonntag, das Motorrad wurde vor kurzem erst in der Werkstatt durchgecheckt; soweit soll alles ok sein. Jedoch ist die Verkäuferin nicht als Halterin eingetragen, sondern nur Ihre Freundin / Vorbesitzerin. Ein Kaufbeleg ist jedoch vorhanden. Wenn ich das Motorrad jetzt erwerbe, ist dies rechtskräftig ? - Oder ist das dann auch Hehlerware ?:-| |
Wenn du ein Fahrzeug von einem Händler kaufst, ist dann der Händler im Brief eingetragen?
I.d.R. nein, wozu auch. Es sei denn es wäre eine Tageszulassung oder ein Vorführer. Selbst wenn kein schriftlicher Kaufvertrag gemacht worden wäre, auch mündliche Verträge gelten und sind bindend, man kann das nur schwerer nachweisen, ist alles in Ordnung. Das Geschäft wäre nur dann nicht rechtsgültig, wenn das Motorrad der Verkäuferin nicht gehört oder sie dieses nicht berechtigt verkauft. Man kann eine Sache ja auch im Auftrag verkaufen. Ich habe ein Motorrad von einem Kollegen geschenkt bekommen. Da gibts gar keinen Vertrag. Es wäre ja auch denkbar, dass man getauscht hat, z.B. Fernseher oder Auto gegen Motorrad. Man kann bei solchen Geschäften nach Treu und Glauben davon ausgehen, dass alles in Ordnung ist, wenn das Fahrzeug sowie alle erforderlichen Unterlagen vorhanden sind. Wenn der Brief nicht vorliegen würde, wäre ich skeptisch. Hehlerware ist es nur dann, wenn es rechtswidrig, also durch Raub, Diebstahl Unterschlagung, Betrug usw. erworben wurde. |
alles klar, danke!
Jetzt noch schnell zum Straßenverkehrsamt und im Auftrag von Ihr ein Kurzkennzeichen organisieren, mittels EVB-Nr. und Ihren Unterlagen. Sie hat dafür leider keine Zeit... Sollte aber klappen. Dann steht dem neun Motorrad ja nichts mehr im Wege :grinser2::grinser2: |
Zitat:
Alter Angeber! :grinser2: Viel Spaß dann mit der neuen :wink: |
Zitat:
Edit: Ich glaube nicht, dass jemand die nackte gs auf dem Forumsbanner auch nachträglich naked gemacht :D |
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