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10W40 02.04.2016 10:41:07

Vandalismus Schäden beheben.
 
Gestern Nacht wurde ich von der Polizei aus dem Bett geklingelt, die mir mitteilte, dass jemand mein Motorrad umgeworfen hat.

Augenscheinlich ist der Bremshebel um 90% verbogen worden. Außerdem hat der rechte Lima Deckel ein paar Kratzer.

Kann ich ruhigen Gewissens die günstigen etsatzhebel von Louis und co Nehmen? Oder sind die vom Material eher ungünstig? (Mit einem verbogenen Bremshebel kann man notfalls noch nach Hause fahren. Bei meiner Dr ist der Bremshebel mal gebrochen und ich durfte mit der Bahn nach Hause fahren)

Was den lichtmashimendeckel angeht wollte ich fragen, ob dieser nur eine abdeckende, oder auch eine abdichtende Funktion hat. Optisch hat er nur Kratzer, aber ich wollte vorab ausschließen, dass sich, durch eventuelle brüche, öl verabschiedet.

Einen müden grummel Gruß...

berndy 02.04.2016 10:55:59

Hinter dem LiMa-Deckel (linke Seite!) ist Öl. Der Deckel hat eine abdichtende Funktion. Allerdings ist das Materieal so dick, dass der auch einen Sturz aushält, mal von Kratzern abgesehen. Mach Farbe drauf und gut ist.

Der Deckel rechts, unter dem die Zündgeberplatte sitzt, hat nur eine abdeckende Funktion.

Die Bremshebel aus dem Zubehörhandel kann man schon verwenden. Allerdings ist die Qualität manchmal doch etwas mau. Vor dem Kauf angucken. Ich würde mir lieber einen gebrauchten Originalhebel kaufen.

seife 02.04.2016 11:03:27

Der "rechte Lima-Deckel" ist der Deckel unter dem der Zündgeber ist (der kleine obendrauf, der Große unten ist der Kupplungsdeckel).

Der Zündgeberdeckel dichtet nicht so viel ab, daß da ein kleiner Riß den du nicht mal siehst wirklich was reinkommen lassen würde.

Beim Bremshebel dachte ich immer, die müssten eine ABE haben, wenn es keine Originalteile sind, aber beim Louis gibt es hier https://cdn1.louis.de/content/catalo...en_08_2007.pdf
ein PDF wo drinsteht daß die auch so zulässig sind, außerdem steht beim Louis normalerweise bei Ersatzteilen immer dran, wenn die "nicht für den Straßenverkehr bestimmt" sind. Insofern gehen die wohl auch, sind aber anscheinend auch nicht soooo viel billiger als bei Suzuki...

10W40 02.04.2016 11:20:29

Vielen Dank, dann bin ich schonmal beruhigt.
Eigentlich wollte ich heute schön mit de freundin nach Holland fahren. Naja, jetzt wird es ein kleiner feldreparatur Tag.

Die Idee mit dem gebrauchten original Hebel finde ich richtig gut. Auf lange Sicht werde ich das machen.

Zum optischen ausbessern ist stink normaler auspufflack ok? Ich habe nichts anderes da.

Gibt es sonst noch was zu beachten, was sich verstellt haben oder beschädigt sein könnte?

Ne0n 02.04.2016 12:09:05

Ist zwar eher uwahrscheinlich, aber kannst ja kurz gucken, dass der Lenkerstummel noch grade ist ^^
Aber beim Umfallen sollte da eigentlich nichts passieren.

berndy 02.04.2016 13:24:06

Lack ist egal.

Wenns nicht passt, kannst du später immer noch überlackieren.

10W40 02.04.2016 14:59:49

Bei Tageslicht sieht alles nur noch halb so schlimm aus.
Der Deckel ist nicht beschädigt und hat nur leichte Macken. Ich habe mir gerade einen neuen Bremshebel gekauft.

Vielen Dank für eure Hilfe!

10W40 02.04.2016 15:09:08

Doppelpost, sorry

gsmattis 02.04.2016 17:41:10

Unglücklich gelandet, verbiegt sich auch bei nem harmlosen Umfaller der Stummel.

Ne0n 02.04.2016 18:08:21

Zitat:

Zitat von gsmattis (Beitrag 569843)
Unglücklich gelandet, verbiegt sich auch bei nem harmlosen Umfaller der Stummel.

Deswegen hatte ich ja gesagt, das könnte er noch überprüfen :)

10W40 07.04.2016 13:19:17

Gestern musste ich feststellten, dass die Polizei beim Aufnehmen meines Motorrades den soziusgriff zur Hälfte abgerissen hat.:gutenacht:

Kann ich das Blech einfach dran schweißen lassen?
Ich habe keine Absicht, den Griff in seiner Funktion zu benutzen. Es geht mir primär um die Optik und um den TÜV.
Niemals wird sich jemand daran festhalten.

LG. Felix

Gacko 07.04.2016 14:17:48

Den Soziusgriff abgerissen? :no:

Mach mal bitte ein Bild davon...

Dirk-Boerge 07.04.2016 14:27:12

Berndy, es wird dich nerven, aber du bist vom Fach:
Sind Polizisten da versichert? Falls es aufwändiger wird, das Ding wieder zu befestigen. Es ist lieb von den Polizisten, das Mopped hinzustellen und es wäre blöd, wenn sie nie mit anpacken, weil sie Angst vor Haftung hätten. Aber wie ist da die Lage?

Zitat:

Zitat von 10W40 (Beitrag 570116)
Gestern musste ich feststellten, dass die Polizei beim Aufnehmen meines Motorrades den soziusgriff zur Hälfte abgerissen hat.:gutenacht:

Kann ich das Blech einfach dran schweißen lassen?
Ich habe keine Absicht, den Griff in seiner Funktion zu benutzen. Es geht mir primär um die Optik und um den TÜV.
Niemals wird sich jemand daran festhalten.

LG. Felix


DonArcturus 07.04.2016 14:31:22

Ich seh es wie Gacko:

Wie schafft man es, ein Sozius-Griff abzureißen???!!!

10W40 07.04.2016 14:39:44

Die Halterung war schon vor geschädigt, da der Vorbesitzer so einen albernen Topcase Halter daran montiert hat.und wennjemand versucht, das Motorrad daran aufzuheben, dann reißt das scheinbar ein
^^

Ich weiß nicht, ob es klug wäre, die Polizei wegen Sachbeschädigung anzuzeigen. Hinterher sacken die die Karre noch ein und zerren die zum TÜV, wo sie dann erstmal als Beweismittel verwahrt wird. XD

Gacko 07.04.2016 14:48:19

Mach mal bitte ein Bild :grinser2:

10W40 07.04.2016 14:53:03

Mache ich morgen. Ich bin noch auf der Arbeit.

Rocky 07.04.2016 15:00:16

der Soziusgriff ist nur an zwei dünnen Blechen angeschraubt die brechen ab ,sobald man mal nen Kasten Bier auf dem Gepäckträger transportiert

ich sprech da aus Erfahrung ( wenigstens ist dem Bier nix passiert )

da kann man aber problemlos was draufschweißen , dann hält das wieder

und die Polizisten haben da ausnahmsweise mal keine Schuld dran dass deine Karre so mürbe

Dirk-Boerge 07.04.2016 15:05:12

Nicht Sachbeschädigung. Schadensersatz, so wie wenn ich beim Ausliefern von Ware mit dem Wagen ans Haus ditsche und dann von mir oder meiner Firma oder der jew. Versicherung der Maler oder Verputzer bezahlt wird.

Wenn der Griff aber vorgeschädigt war, dann entfällt das natürlich.

berndy 07.04.2016 15:33:04

Der Blechbügel, an den der Soziushaltegriff geschraubt ist, ist bei mir vor ein paar Jahren auch eingerissen. Ich hab meine GS am Haltbügel immer angehoben um sie in der Garage ganz an die Wand zu stellen. Das Ding ist nur dafür gemacht, den Haltebügel zu halten und von der Belastungsgrenze her, schwächer als der Bügel und die Schrauben. Eigentlich lächerlich.

Ich habs in einer Karosseriewerkstatt für ein paar Euro einfach anschweißen lassen.

Der TÜV hat bisher nicht danach geguckt. Der Haltegriff ist ja fest. Ich denke auch nicht, dass ein Schweißen dort Probleme macht.

@Dirk-Boerge Wenn ein Polizeibeamter in Ausübung seines Dienstes einen Schaden verursacht, haftet nach § 839 BGB i. V. m. Art. 34 GG im Rahmen der Amtshaftung der Dienstherr.

Der Dienstherr prüft aber sehr genau, was er bezahlen muss und was nicht. Machen die Versicherungen ja auch.

Der Dienstherr kann seine Beamten in Regress nehmen.

@10W40 Es bleibt dir unbenommen eine Strafanzeige zu erstatten. Nur das Handeln der Polizeibeamten ist nicht tatbestandsmäßig. Ein Vergehen gem. § 303 StGB Sachbeschädigung setzt voraus, dass man mit seiner Tat die Sache eines anderen beschädigen wollte oder dies zumindest billigend in Kauf nahm. Man muss also den Schaden mit Wissen und Wollen verursacht haben. Ich denke nicht, dass das die Absicht der Polizeibeamten war. Wenn man einfach nur fahrlässig handelt, kann man kein Vergehen nach § 303 StGB begehen. Ebenso ist es natürlich auch, wenn man im Rahmen der gesetzlichen Befugnisse fremde Sachen beschädigen muss. Z.B. bei Gefahrenlagen einen gefährlichen Hund erschießen, Türen aufbrechen usw. Dann handelt man zwar objektiv tatbestandsmäßig aber nicht schuldhaft weil man einen Rechtfertigungsgrund hat. Im § 303 Abs. 1 StGB steht drin: Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Trotzdem ist man natürlich schadenersatzpflichtig.

Im deutschen Rechtssystem wird zwischen Strafrecht und Zivilrecht unterschieden. Das Zivilrecht regelt u.a. auch den Schadensersatz (§ 823 BGB) unabhängig von einer Strafe.

Das Strafrecht ist für die Bestrafung der Täter da, bringt dir aber nichts für einen Schadensersatz. Selbst wenn ein Täter verurteilt wird, musst du noch deinen Schaden bei ihm einfordern. Der Staat, respektive die Staatsanwaltschaft, macht das nicht für dich.

In dem konkret vorliegenden Fall müsstest du aber bei der Geltentmachung des Schadens ehrlicher Weise angeben, dass das schon vorgeschädigt war. Dann kannst du dir an drei Fingern abzählen, was dir der Dienstherr der Beamten zahlt.

Außerdem denkt jeder, ich hab es ja auch gedacht, der Haltgriff sei so stabil, dass man daran das Motorrad anheben kann. Der Haltegriff hält ja auch, nur das dünne Blech, an den er angeschraubt ist, hält nicht.

10W40 08.04.2016 19:28:40

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Hier, mal das blech :?

berndy 09.04.2016 01:24:24

Jo, bei mir war es auf beiden Seiten eingerissen.

Musst halt jemanden finden, der das sauber schweißen kann.

Metallbaubetriebe oder besser noch Karosseriebauer, die schweißen öfter dünne Bleche, sollten das können.

Die sollen aber unbedingt eine Schweißschutzdecke unterlegen. Die Schmelzperlen brennen sonst Löcher in die Kunststoffverkleidungen.

Am besten baut man alles was beeinträchtigt werden könnte ab.


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