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rootbert 01.05.2016 09:56:17

Gutachten Lenker GSF 1200 Bandit
 
Guten Morgen zusammen!

An meiner GS war (laut der Unterlagen vom TÜV, die ich von der Vorbesitzerin habe) der Lenker einer GSF 1200 Bandit verbaut.

Nun haben lumina und ich die Lenker getauscht, da wir beide mit dem jeweils anderen besser klar kommen. Allerdings fehlt mir für genau diesen Banditlenker das entsprechende Gutachten, weshalb sie keinen TÜV bekommt.

Könnte mir das jemand von euch freundlicherweise zuschicken, damit wir guten Gewissens nochmal zum Graukittel fahren können?

Vielen Dank im Voraus!

Martin

fw2842 01.05.2016 12:02:52

Da wir es kein Gutachten für geben wenn es ein orginal Teil von Suzuki ist (Einzelabnahme) wenn es ein Zubehör Lenker ist waer eine Nummer drauf die müsstest du und dann mit teilen dann kann man mal nachschlagen.

Jim Knopf 01.05.2016 12:52:03

Du hast doch die Unterlagen von der Vorbesitzerin bekommen und diese legst Du dem Tüver vor.

Auf Original Teile gibt's kein Gutachten! Sollte sich aber so langsam rumgesprochen haben!

Knoz 01.05.2016 19:32:08

Und der Prüfer entscheidet dann nach dem Prinzip, ob das Teil beim Spenderfahrzeug stärker belastet wurde als es am Zielfahrzeug wird ?

rootbert 01.05.2016 20:26:14

Ich habe lediglich ein Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis aus 2006 vom TÜV für meine Maschine in dem angegeben ist, dass andere Lenkerböcke zusammen mit dem Banditlenker verbaut sind. Dazu halt der normale Krams, dass die oben aufgeführten Angaben zur Fahrzeugbeschreibung zutreffen und dass das Fahrzeug den geltenden Vorschriften entspricht.

Ansonsten ist leider nichts da. Hab ich auch beim Kauf ehrlich gesagt nicht drauf geachtet, da die GS in der Vergangenheit immer problemlos durch den TÜV kam.

Nun hat sich der TÜV bei luminas GS quergestellt, da nirgendwo Maße des Lenkers aufgeführt sind. Zitat: "Es könnt ja auch n selbstgebogenes Rohr oder irgendein anderer sein."

Deshalb bräuchte ich eben irgendeinen Schriebs mit den Angaben vom Original-Banditlenker, den man dann mit dem verbauten Lenker abgleichen kann. Dann würde er es wohl eintragen, sofern alles passt.

Ich werd's auch am Montag mal beim Suzukihändler in Hannover probieren. Vielleicht hat der was.

Saugwurmmensch 02.05.2016 11:21:21

Sowas gibt es nicht und sowas wirst du auch nicht bekommen. Da hilft im Zweifelsfall nur die Einzelabnahme oder du fährst zu einer anderen Prüfstelle und hoffst auf mehr Glück.
Abnehmen und eintragen lassen wäre aber der richtige Weg.

rootbert 02.05.2016 16:06:05

Dann frage ich mich aber, warum der TÜVer das nicht gemacht hat :-|

fw2842 02.05.2016 20:42:11

Weil der Tüv mehr oder weniger das nicht braucht du musst das anzetteln der tüv sieht den Lenker er stösst nirgends an. Und wenn er nicht weis das du ihn geändert hast merkt er es ja auch nicht, wie in deinem Fall trotzdem bist du der Buhmann bei einem Unfall denn der Tüv stellt nur fest ob das Fahrzeug fahrtechnik i.o ist.

Rocky 03.05.2016 01:23:09

Zitat:

Zitat von rootbert (Beitrag 571648)
Dann frage ich mich aber, warum der TÜVer das nicht gemacht hat :-|

weil das ein stinknormaler Prüfer nicht darf

du mußt dich an einen Sachverständigen wenden - der macht dann besagte Einzelabnahme

ruf beim Tüv an und frag nach , wann ein Sachverständiger für deine Belange vor Ort ist

dann bekommst du das problemlos eingetragen und erhältst natürlich auch die Plakette


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