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Lenker und Lenkerhalter
Guten Tag, ich habe eine GS 500 BJ 95. Dort verbaut ist eine Lenkererhöhung Klemmbock S 36 der Firma LSL und ein Lenker der Firma ABM. Für denn Klemmbock habe ich ein Gutachten aber nur in was aber für einen LSL Lenker ist. Nun ist meine Frage ob ich dies Trotzdem so eintragen lassen kann?
Gruß Timo |
Moin Timo,
Auf dem Lenker sollte eine Nummer stehen und bei AB auf der Website sollte dann auch das Gutachten zu finden sein. Mein Prüfer hat mir dazu auch empfohlen den Lenker nicht Explizit eintragen zu lassen. Sollte man den mal wechseln nützt die Eintragung auch nix mehr... Daher meinte er solle ich da lieber die ABE mitführen und gut. Gruß Andreas |
Hallo Andreas,
für den Lenker so habe ich eine ABE aber für denn Klemmblock leider nicht... ich finde auch keine ABE oder ein Teilegutachten dafür. und von LSL selbst bekomme ich keine Antwort... Hat evtl. jemand den selben Klemmblock mit der Nummer S 36? Wenn ja gibt es ein Teilegutachten was der/die jenige mir evtl. zukommen lassen kann? Gruß |
Ah, dann falsch verstanden. Wenn du ein Gutachten hast dann sollte das Grundlegend schon klappen mit eintragen, auch wenn der Lenker nicht von LSL ist.
Auf der anderen Seite.... sieht das ding jemand? Bei meiner weiß ich nicht mal ob mein Klemmbock Original ist oder auch was ausm Zubehör ist... Frag am besten mal beim Prüfer deiner Vertrauens, §21 Eintragung sehe ich meiner Erfahrung nach grundlegend als möglich mit den Unterlagen die du hast. |
Die GS wurde nicht mit einem Lenker, sondern mit Stummeln verkauft, daher sieht man das auf jeden Fall und in der ABE der Lenker ist die GS500E auch nicht aufgelistet, weil es sie nie damit gab.
Also Gutachten für die Böcke besorgen und das ganze zusammen eintragen lassen. "Irgendein" Lenker wird dann aber auch nicht eingetragen, sondern der, der am Mopped ist. Das Gutachten bekommst du bei Louis. https://www.louis.de/artikel/lsl-sup...umber=10021218 Bei Modell GM51B eingeben und dann unter Dokumente das Gutachten herunterladen. |
Ich war der Annahme mal gelesen zu haben das die späteren Modelle auch Serienmäßig mit "normalen" Lenkern ab Werk zu haben waren.
Hatte jedenfalls beim TÜV keinerlei Probleme mit dem Lenker oder den Klemmböcken. Bei der GTÜ weiß ich das die auch eine eigene Gutachten Datenbank haben. Kann nur weiterhin empfehlen da mal beim Prüfer vorstellig zu werden, vielleicht liegt da bereits was passendes vor |
Die "späteren Modelle" waren aber auch keine GM51B (GS500E) mehr.
Eine ABE findet sich nur für die späteren Modelle, aber auch ein Teilegutachten für die alten Modelle. Damit kann ein Prüfer durchaus arbeiten. Im Zweifelsfall würde ich besser gleich einen aaS bei den Prüforganisationen fragen. |
Zitat:
Zitat:
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Mit später meinte ich einfach spätere Baujahre der GM51B und nicht die Modelle ab 2001.
Hab ich dann wohl falsch in Erinnerung behalten, danke für die Richtigstellung :-) Hmmmm, dann wohl in der Tat Glück gehabt beim TÜV, war mir so nicht bewusst ^^ Da muss ich bei Gelegenheit mal die Klemmböcke checken ob da was drauf steht |
offtopic: eher die früheren baujahre - aber dennoch nicht GM51B ?
Ich hab in Erinnerung, daß die GM51A mit Rohrlenker / oberer Gabelbrücke mit Klemmböcken ausgeliefert wurde. (bei Alphasports ist es auch so abgebildet für ne 91er GS500E) *** 56221-01D50-0FP = obere Gabelbrücke 56211-34300-0FP = obere Hälften der Klemmböcke 56110-01D51 = Rohrlenker *** Möglicherweise kann Dir ein Prüfer, wenn Du obere Gabelbrücke komplett mit den Klemmböcken besorgst, die "obere Gabelbrücke/ Klemmböcke der GM51A" eintragen. (Bin da jetzt aber unsicher- Harry weiß zu Gabelbrücke + GM51A sicher mehr) Ich hab von Klemmböcken bereits gelesen, daß die Kennung auf der INNENSEITE eingraviert war. Ich halte es ja für absolut sinnvoll, den Lenker bei Kontrollen erst abmontieren zu müssen.... (Dafür ist die Kennung da gut vor Umwelteinflüssen geschützt) P.S. Ich kann ein "beim TÜV gabs keine Probleme" / "beim TÜV gabs nie Probleme" nicht mehr lesen. Auch nicht, wenn "TÜV" richtigerweise durch "HU" ersetzt wird. Damit bleibt es trotzdem noch eine nicht eingetragene Fahrzeugveränderung. |
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