gs-500.de

gs-500.de (https://forum.gs-500.de/index.php)
-   Allgemeines (https://forum.gs-500.de/forumdisplay.php?f=13)
-   -   Tüv auch ohne angemeldete Maschine? (https://forum.gs-500.de/showthread.php?t=4873)

29.03.2005 09:52:30

Tüv auch ohne angemeldete Maschine?
 
Hallo Girls,

ich hab da mal ne allgemeine Frage. Habe einen Chopper, dessen Tüv diesen Monat abläuft.
Das war für mich ein guter Grund, mal nach was neuem zu gucken. Und so habe ich mir eine GS gekauft.

Nun dachte ich mir, könnte ich ja mein altes Motorrad in Ruhe fertig machen (Bremsen etc...) und es dann durch den Tüv bringen und verkaufen.

Jetzt fällt mir aber gerade ein: Kann man es denn überhaupt zum Tüv bringen, wenn es gar nicht angemeldet ist?

Ich habe ja keine Lust für diese Zeit zwei Maschinen anzumelden.

mfg
PhantombrainM

29.03.2005 10:00:22

Servus,

also bei uns hier geht das.

An Deiner Stelle fragst Du einfach beim TÜV nach, ob Sie es so machen ohne Anmeldung.

Cadfael 29.03.2005 10:25:51

Hallöli,

wenn die Maschine gar nicht angemeldet ist dürfte das nicht gehen. Schließlich ist die Maschine nicht versichert - und das ist zu Recht absolut verboten!

Bei Saisonkennzeichen darf man meines Wissens den TÜV später machen (aber sofort bei Saisonkennzeichen-Beginn). Versicherung geht vor TÜV.

Alternative wäre eine Tageszulassung ...

Auf nem Hänger kannst Du die Maschine auch zum TÜV fahren. Die bewegen sie dann ja zum Test nur auf einem "Privatgrundstück". Und das ist erlaubt ...

Viele Grüße
Andreas

Cherry 29.03.2005 10:30:06

Du kannst normalerweise mit dem ungestempelten Kennzeichen alle zur Zulassung nötigen Fahrten erledigen. Also auch die Fahrt zum TÜV-Prüfer. Schließlich hat nicht jeder nen Hänger, und die konnten ja schlecht ins Gesetz schreiben, daß man sich dann gefälligst einen auszuleihen hat.
Du mußt dich aber kümmern, daß du ne Deckungszusage von ner Versicherung hast, falls auf diesen Fahrten was passiert (Doppelkarte sollte in der Regel dafür tun), und sicherheitshalber würde ich auch mal mit den Jungs von der Prüfstelle schwatzen, damit du weißt, ob sie das so machen oder nicht.

Cherry

kurvenraeuber 29.03.2005 11:25:19

Zitat:

Zitat von Cherry
Du kannst normalerweise mit dem ungestempelten Kennzeichen alle zur Zulassung nötigen Fahrten erledigen.

nein, mit sicherheit nicht. du brauchst für solche fahrten nen überführungskennzeichen oder rote nummern oder das motorrad auf nen hänger drauf. Tüv kannst du ohne probleme mit nem unangemeldeten auto machen, musst halt das fahrzeug da nur irgendwie hinbekommen, wüsste also nicht, warum das mitm motorrad, wenns nicht angemeldet ist, nicht gehen sollte.

Cherry 29.03.2005 12:58:28

Zitat:

Zitat von kurvenraeuber
Zitat:

Zitat von Cherry
Du kannst normalerweise mit dem ungestempelten Kennzeichen alle zur Zulassung nötigen Fahrten erledigen.

nein, mit sicherheit nicht.

Wenn man keine Ahnung hat...

§23 (4) StVZO stimmt mir nämlich witzigerweise zu...
Zitat:

Zitat von StVZO, §23 (4)
Amtliche Kennzeichen müssen zur Abstempelung mit einer Stempelplakette versehen sein [...] Die Stempelplakette enthält das farbige Wappen des Landes, dem die Zulassungsbehörde angehört, und die Angaben des Namens des Landes und des Namens der Zulassungsbehörde. [...] Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Abstempelung des Kennzeichens und Rückfahrten nach Entfernung des Stempels sowie Fahrten zur Durchführung der Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder Abgasuntersuchung dürfen mit vorübergehend stillgelegten Fahrzeugen - Rückfahrten auch mit endgültig stillgelegten Fahrzeugen - oder mit Fahrzeugen, denen die Zulassungsbehörde im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren vorab ein ungestempeltes Kennzeichen zugeteilt hat, innerhalb des auf dem Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, sofern diese Fahrten von der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung erfasst sind; Saisonkennzeichen gelten außerhalb des Betriebszeitraums bei Fahrten zur Entstempelung und bei Rückfahrten nach Abstempelung des Kennzeichens als ungestempelte Kennzeichen im Sinne des ersten Halbsatzes. [...]

Cherry

Drunken Master 29.03.2005 13:11:47

kannst dir aber auch ne rote Nummer holen , bei uns werden die Kosten dafür dann bei Versicherungsabschluss verrechnet !

29.03.2005 14:52:44

also man darf 100% ohne zulassung zum tüv fahren und von da aus zum Straßenverkehrsamt...

hab mir gestern erst ne GS gekauft und bin damit heute morgen zum tüv und die haben garnichts gesagt, als ich mit der maschiene (schon 1jahr abgemeldet) auf den hof gefahren bin... also das dürfte 100% gehen

ausserdem geht das bei autos auch,da mein vater tüvprüfer ist und die meisten autos eh ohne zulassung auf den hof kommen, also geht das bei motorrädern auch! zumindest beim TÜV köln...

und rote nummer ok ,aber wenn dann ne tageszulassung (kosten 20€ für 4 tage) und damit biste verischert.. aber ich garantiere dir,dass du zum tüv fahren darfst und auf der fahrt auch versichert bist

ricky2000 29.03.2005 14:53:51

Zitat:

Zitat von Nitro-100
...da mein vater tüvprüfer ist ...

Hehe, du dürftest hier schnell Freunde finden :D.

29.03.2005 15:12:21

hör mir auf,das kenn ich schon ;D

hatte bei meinen roller alle pötte eingetragen und bei meiner RS 125 auf den Arrow eingetragen und da kamen se auch alle angerannt... +lol+
"kannste mir das und das eintragen, ich bezahl auch gut"
nee also mein dad macht eigentlich nur autos aber hat halt gute connetcions zu dem motorrad tüv...


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 03:13:10 Uhr.

Powered by vBulletin® Version 3.8.9 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, vBulletin Solutions, Inc.