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Cadfael 17.07.2005 21:43:46

Unsere Freunde vom Trachtenverein
 
Hallöli,

gehört das in Allgemeines, Touren oder OffTopic? :roll:
Hat zumindest mit Motorrad Allgemein zu tun ... :)

Heute um 9 Uhr los zu einer 4 stündigen Sauerlandtour. Oft freie Straßen gehabt.
Dann in Meschede: Ein Typ vor mir der meint 50 km/h wäre Höchstgeschwindigkeit. Also fährt er (laut meinem Tacho) 45 km/h. NERV! :x
Ortsausgangsschild. Gleichzeitig: Schild "50 km/h". Keine geschlossene Ortschaft mehr; also ist's nicht ganz so schlimm - und ich will ja auch nur die Toleranzgrenzen ausschöpfen!
Gegenspur frei, also Blinker, dritten Gang hochziehen, Motor heult auf, ich schieße vorbei, Blinker, einscheren mit viel Schräglage, bremsen (denn ich will ja nur Tacho 60 fahren).

Und was sehe ich da? Unsere Kleinen Grünen Freunde vom Trachtenverein! 8O
Runter auf Tacho 55. Und? Kelle? Keine Kelle? KEINE KELLE! :D :D :D

Die beiden Gesetzeshüter unterhielten sich zwar (anscheinend über mich), aber die nette junge Dame am Messgerät hatte wohl keinen verwertbaren Wert. Ich war beim Überholen zwar etwas lauter trotz Originalauspuff, aber beim korrekten Überholmaneuver war die Geschwindigkeit wohl nicht mit einem bestimmten Wert messbar.

Hoffe euch geht's genauso - solange ihr nur die Toleranzen ausschöpft!

Gruß
Andreas

Revenge 17.07.2005 21:48:44

Wo wir grad wieder bei dem Thema sind:

Hatte ja vor ner weile nen Thread gemacht wegen "Ab welcher Überschreitung Führerschien weg in der Probezeit"
Am ende kam dabei rum, dass es innerorts größergleich 21kmh drüber und außerorts größergleich 31kmh drüber sei.

Jetzt ist aber eine gewissen Person ausm Forum mit 22 drüber geblitzt worden in einer 70Zone und kriegt so viel ich das mitbekommen hab schon nen Punkt - somit wär ja der Führerschein weg. Also stimmt das wohl nicht? Hat irgendwer konkrete Infos dadrüber was nun wirklich der Fall ist?

17.07.2005 22:01:32

Wenn er noch in der Probezeit is bekommt er ne nachschulung! und den punkt! Erst ab 31k/mh ist der lappen weg! Auch innerorts!

CCAA 17.07.2005 22:13:19

Innerorts:

bis 10 km/h 15 €
11 bis 15 km/h 25 €
16 bis 20 km/h 35 €
21 bis 25 km/h 50 € *
26 bis 30 km/h 60 € ***
31 bis 40 km/h 100 € *** 1 Monat weg
41 bis 50 km/h 125 € **** 1 Monat weg
51 bis 60 km/h 175 € **** 2 Monate weg
61 bis 70 km/h 300 € **** 3 Monate weg
über 70 km/h 425 € **** 3 Monate weg

Außerorts:

bis 10 km/h 10 €
11 bis 15 km/h 20 €
16 bis 20 km/h 30 €
21 bis 25 km/h 40 € *
26 bis 30 km/h 50 € ***
31 bis 40 km/h 75 € ***
41 bis 50 km/h 100 € **** 1 Monat weg
51 bis 60 km/h 150 € **** 1 Monat weg
61 bis 70 km/h 275 € **** 2 Monate weg
über 70 km/h 375 € **** 3 Monate weg

Probezeit:

Bereits ein erster schwerer Verstoß gegen die Verkehrsregeln, wozu alle Straftaten zählen, aber auch schwere Ordnungswidrigkeiten wie zum Beispiel eine Geschwindigkeitsüberschreitung um mehr als 20 km/h, haben verwaltungsrechtliche Konsequenzen: Der Fahranfänger muß auf eigene Kosten eine Nachschulung absolvieren, die nur von bestimmten Fahrschulen durchgeführt wird. Gleiches gilt, wenn der Führerschein-Neuling zwei leichtere Ordnungswidrigkeiten begangen hat. Nimmt er nicht an der Nachschulung teil, so entzieht ihm die Behörde die Fahrerlaubnis. Mit dieser Maßnahme erlischt nicht nur die Klasse, mit der er die Verkehrsverstöße begangen hat, sondern die gesamte Fahrerlaubnis. Weitere Konsequenzen Fahranfänger, die bereits eine Nachschulung absolviert haben und in der restlichen Probezeit einen weiteren schwerwiegenden oder zwei leichtere Verstöße begehen, müssen eine neue Führerscheinprüfung machen. Die Perspektiven Ab Anfang nächsten Jahres wird die Probezeit um zwei Jahre verlängert, wenn sich der Betreffende nicht bewährt hat. Die im Zuge der Änderung des Straßenverkehrsgesetzes beschlossene Neuregelung sieht als erste Maßnahme bei Nichtbestehen der Probezeit ein Aufbauseminar vor. Bei einem weiteren Verstoß erteilt die Behörde eine schriftliche Verwarnung, die mit der Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung verbunden ist. Begeht der Betroffene danach ein weiteres Verkehrsdelikt, wird ihm die Fahrerlaubnis entzogen. Eine Neuerteilung ist dann frühestens drei Monate nach Entziehung der Fahrerlaubnis und unter Nachweis einer positiven medizinisch-psychologischen Untersuchung möglich

Waldi 17.07.2005 22:14:00

Zitat:

Zitat von Hennes
Wenn er noch in der Probezeit is bekommt er ne nachschulung! und den punkt! Erst ab 31k/mh ist der lappen weg! Auch innerorts!

Ganz genau so ist es!!!

King Madness 17.07.2005 22:16:55

Man soll es nicht glauben, aber ich habe heute auf unserer Eifelrundfahrt (wo keine Kurve schneller als 30 km/h gefahren wurde) auch eine Knolle bekommen.

War gerade mal ein Stück voraus gefahren (Waldstück, fast freie Sicht) 50 erlaubt und da springt plötzlich ein grünes Männchen auf die Strasse und winkt mich ran ...

Ich habe sie mit 70 km/h gelasert, das macht 30 €, die können sie mit Kredit oder EC karte beim Kollegen bezahlen (der aber noch ein Auto vor uns am kassieren war).

Der grüne stellt sich wieder an seinem Baum und selbst killed2 hat ihn erst nach 10 min gesehen (die anderen haben natürlich artig auf mich gewartet ;-)

CCAA 17.07.2005 22:18:11

:!: Gleiches gilt, wenn der Führerschein-Neuling zwei leichtere Ordnungswidrigkeiten begangen hat :!:

Also ich würde nur einmal die Toleranzen ausnützen.

17.07.2005 22:24:14

Mich haben sie die Tage auch erwischt ...

Grmbl, für 35Euro hätten die mir das Beweisfoto wenigstens in Farbe und Hochglanz schicken können und nicht diesen billigen Flatter S/W Ausdruck...

17.07.2005 22:27:13

So sind sie halt! Sparen wo man kann!

17.07.2005 22:46:33

nur wenn es interessiert:
als student bekommt 50% aufs bußgeld (weiß ich aufs eigener erfahrung :D )

Dj3K 18.07.2005 08:33:14

Zitat:

Zitat von supastah
nur wenn es interessiert:
als student bekommt 50% aufs bußgeld (weiß ich aufs eigener erfahrung :D )

ist ein Scherz? *g*


Können Starrenkasten eig. Motorräder blitzen?
Blitzen schon aber nicht zuordnen, weil Nr. Schild nicht zu sehen ist, oder?
Also kann man nur "live" erwischt werden, oder? *g*

Cadfael 18.07.2005 08:39:05

Hallo Dj3K,

gestern bei Schwerte habe ich einen Starenkasten gesehen, der "verkehrt herum" stand. Glaube kaum, dass der die Gegenfahrbahn fotographiert ...

In England wird grundsätzlich von hinten fotographiert. Dort ist auch der Halter dran - falls er keinen anderen Fahrer präsentieren kann.

Gruß
Andreas

Drunken Master 18.07.2005 08:43:27

doch, der blitzt die Gegenfahrbahn, hab noch nich erlebt dass in D von hinten geblitzdingst wird !

Dj3K 18.07.2005 08:54:15

Zitat:

Zitat von Drunken Master
doch, der blitzt die Gegenfahrbahn, hab noch nich erlebt dass in D von hinten geblitzdingst wird !

einerseits wäre es schon sinning, anderer seits wäre es echt dumm.

Pro: Man würde JEDEN erwischen, auch Motorradfahrer

contra: autofahrer können leugnen am steuer gewesen zu sein, weil man das auf dem Bild dann ja net erkennen kann ...

Titan 18.07.2005 10:01:08

Ist definitiv so, wie DM es schreibt. Musst nur mal auf die Fahrbahn schauen, da sind auf jeder Straßenseite Kontakte, aber nur auf einer Seite steht der Blitzer. Der kann dann nach gusto in die entsprechende Richtung gedreht werden (allerdings dann auch nur in selbige blitzen!).
Kenn ich von zu Hause, in Brandenburg wird ja viel mehr geblitzt als hier in Bayern...

18.07.2005 10:02:37

Zitat:

Zitat von Dj3K
contra: autofahrer können leugnen am steuer gewesen zu sein, weil man das auf dem Bild dann ja net erkennen kann ...

Und bei Motorradfahrern ist das nicht so?

Dj3K 18.07.2005 10:08:47

Zitat:

Zitat von Duke
Zitat:

Zitat von Dj3K
contra: autofahrer können leugnen am steuer gewesen zu sein, weil man das auf dem Bild dann ja net erkennen kann ...

Und bei Motorradfahrern ist das nicht so?

doch.. das ist ja wohl offensichtlich, deswegen habe ich Motorrad weg gelassen.

18.07.2005 10:14:43

Ahso. Hab da mal einen Link zum Thema:

http://www.fighters-forum.de/phpBB2/vie ... hp?t=18997

Die beste Antwort kommt von Sledge :lol:

Cherry 18.07.2005 10:35:35

Zitat:

Zitat von Cadfael
In England wird grundsätzlich von hinten fotographiert. Dort ist auch der Halter dran - falls er keinen anderen Fahrer präsentieren kann.

In Ösiland auch. Gut für Deutsche, weil diese Halterauskunft unserem Gesetz widerspricht, und man sich so um die Strafe drücken kann.

Cherry

18.07.2005 10:57:44

Zitat:

Zitat von Drunken Master
doch, der blitzt die Gegenfahrbahn, hab noch nich erlebt dass in D von hinten geblitzdingst wird !

Stimmt, wenn dann nur vorne UND hinten, sonst ist es ja blödsinn...

18.07.2005 14:48:35

Zitat:

Zitat von supastah
nur wenn es interessiert:
als student bekommt 50% aufs bußgeld (weiß ich aufs eigener erfahrung :D )

War das nun nen Scherz oder was haste da gemacht ?

Weil noch hab ich nicht bezahlt ;D

AK`A 18.07.2005 15:07:03

ich wurde schon von hinten geblitzt und von vorne in -----> BAYERN :x :x :x :twisted: :evil:

war beschissen 19km7h drüber gewesen in ner 50 kurve und die standen genau hinter der kurve :evil: :evil: :evil: :x :x :x

Revenge 18.07.2005 18:42:15

Also merken - nur bei WIRKLICH freier Sicht nach vorn mehr als 20 drüber - am besten gar nicht. Werd ich schon noch ien Jahr durchhalten ;)

19.07.2005 05:59:14

wie ist das eigentlich wenn man in der probezeit ist und 27km/h zu schnell fuhr und erstmal nicht auf den strafzettel antwortet sondern wartet....kann das konsequenzen haben ? man kann ja sagen er ging in der vielen hauspost unter...was hat das für foglen ?

Reinki 19.07.2005 08:06:26

irgendwann wirst du wahrscheinlich besuch und noch mehr ärger bekommen...

verstehe immer nicht warum viele nicht zu dem falschen stehen, was sie getan haben

ricky2000 19.07.2005 09:10:20

Zitat:

Zitat von ^IceTea^
wie ist das eigentlich wenn man in der probezeit ist und 27km/h zu schnell fuhr und erstmal nicht auf den strafzettel antwortet sondern wartet....kann das konsequenzen haben ? man kann ja sagen er ging in der vielen hauspost unter...was hat das für foglen ?

Der Bußgeldbescheid wird dann einfach nach einiger Zeit rechtskräftig.
Keinen Widerspruch einzulegen, ist quasi ein Geständnis ;).

19.07.2005 13:59:12

ich musste wirklich nur die hälfte vom bußgeld bezahlen. Musste denen aber mein Studentenauswei zufaxen. Füherschein war aber trotzdem für nen ganzen Monat weg. Ist mir mit dem Auto passiert. bin mit 135 in eine 80er Baustelle auf der Dosenbahn gefahren :roll:

19.07.2005 16:48:23

Zitat:

Zitat von ricky2000
Zitat:

Zitat von ^IceTea^
wie ist das eigentlich wenn man in der probezeit ist und 27km/h zu schnell fuhr und erstmal nicht auf den strafzettel antwortet sondern wartet....kann das konsequenzen haben ? man kann ja sagen er ging in der vielen hauspost unter...was hat das für foglen ?

Der Bußgeldbescheid wird dann einfach nach einiger Zeit rechtskräftig.
Keinen Widerspruch einzulegen, ist quasi ein Geständnis ;).

Also erstmal kommt doch ein Anhörungsbogen, und auf den nicht zu reagieren ist normal kein Fehler, falls die Dein Nummernschild nur "notiert" haben + Frontfoto. Wenn dann trotzdem noch was kommt kannst Du davon ausgehen, dass das Foto gut genug ist um den Fahrer zu erkennen.

Wiederspruch kannste ja nur einlegen, wenn Du es wirklich nicht warst.

19.07.2005 18:43:00

der letzte beitrag sagt mein denken ....

eine ANTWORT...wenn da nur steht "äh ich wars nicht!!!!,ich schwöre lan" ist ein schuldbekenntnis....FERTIG...wenn man nichts sagt - was soll kommen ? glaubt ihr immer noch was man euch als kleiner kinder sagte ? "ess deinen brei aus,sonst kommste ins gefänig zu den bösen männern" die können dir noch ne mahnung senden ... wenn sie das tun haben sie echt was in der hand !glaubste die komm und holen dich ab und du kommst in uhaft weil du zu schnell warst ?! die könn dich zu nix zwingen...nur per brief mahnen...ich denke hier wird die türkei mit deutschland verwechselt ...

Cherry 19.07.2005 19:24:44

Zitat:

Zitat von ^IceTea^
die könn dich zu nix zwingen...nur per brief mahnen...

Und du meinst, wenn du in beliebiger Höhe Strafmandate sammelst und nix zahlst, passiert dir nix?
Träum weiter.

Cherry

Drunken Master 19.07.2005 19:27:30

das ist wie bei den UN-Waffenkontrollen ! Wenn Kim-Jong Ill nicht kooperiert schreiben die dem einen ganz bösen Brief in dem steht wie böse sie sind !

Flör 19.07.2005 19:35:21

Zitat:

Zitat von ^IceTea^
was soll kommen ?

Bullen als Besuch :lol:

Cadfael 19.07.2005 19:48:12

Meint ihr nicht, dass derjenige der ständig seine Knöllhen nicht bezahlt irgendwann im Polizeicomputer landet?
Die mögen kein Kommando losschicken; aber wehe bei der nächsten allgemeinen Verkehrskontrolle.

Abgesehen davon braucht man nur an den richtigen Staatsanwalt zu geraten.

Gruß
Andreas

19.07.2005 23:02:41

Zitat:

Zitat von ^IceTea^
der letzte beitrag sagt mein denken ....

eine ANTWORT...wenn da nur steht "äh ich wars nicht!!!!,ich schwöre lan" ist ein schuldbekenntnis....FERTIG...wenn man nichts sagt - was soll kommen ? glaubt ihr immer noch was man euch als kleiner kinder sagte ? "ess deinen brei aus,sonst kommste ins gefänig zu den bösen männern" die können dir noch ne mahnung senden ... wenn sie das tun haben sie echt was in der hand !glaubste die komm und holen dich ab und du kommst in uhaft weil du zu schnell warst ?! die könn dich zu nix zwingen...nur per brief mahnen...ich denke hier wird die türkei mit deutschland verwechselt ...

Na wenn nach dem Anhörungsbogen (auf den man ja evtl. nicht reagiert hat) doch nen Verwarnungs- oder Bußgeldbescheid kommt, dann würd ich den mal aber rasch bezahlen. Freund von mir hat das mal vergessen und sich tierisch über die hohen Mahn- und Bearbeitungsgelder geärgert.


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