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Frage zur Heckunterverkleidung und Kennzeichenhalter
Servus!
Ich habe zwei Fragen: Bei eBay werden häufiger Custom-Heckunterverkleidungen aus GFK angeboten. Die einen behaupten, man brauche diese nicht eintragen zu lassen und die anderen liefern ein Materialgutachten mit. Dass die Eintragung mit Materialgutachten schwierig ist, ist mir schon klar. Doch ist es richtig, dass ich die Heckunterverkleidung nicht eintragen muss?!? Und wie sieht es mit den angebotenen Kennzeichenhaltern aus, muss ich die auch eintragen lassen oder reicht es aus, wenn Kennzeichen, Blinker, Rücklicht und Rückstrahler vorschriftsmäßig angebracht sind. Danke schonmal für die Antworten! mfg Snake :D |
Also Kennzeichenhalter musst Du nicht eintragen lassen, jedenfalls nicht hier in Stuttgart. GFK-Teile wollen die meisten TÜVs ein Materialgutachten.
Das beste ist es, wenn Du ein paar TÜVs bei Dir in der Gegend fragst, und Du wirst sehen, es gibt die unterschiedlichsten Antworten... Es gab auch schon TÜVs, die gesagt habe: Ne das SV-Heck muss ich nicht eintragen, dass ist ja ein Suzuki Originalteil. Gell Sani... |
Also der Hersteller meiner Unterverkleidung (GFK) sagt dass diese nicht eintragungspflichtig ist. Das will aber nix heißen!
Und Blinker und Rücklicht müssen richtig angebracht und halt die richtige E Kennzeichnung haben! |
aber mit ner Eigenbauunterverkleidung aus Alu ist man doch auf der sicheren Seite, oder?
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Zitat:
Nur der kann die ne Antwort sagen. Wie gesagt, das variiert. Der eine sagt, kein Problem, der andere sagt, das könnte ja wegfliegen.... |
Danke für die Antworten. Werde morgen dann erstmal beim Tüv vorbeijuggeln und fragen was die so dazu sagen.
mfg Seb |
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