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moorhuhn 24.04.2006 20:31:43

Zulassungsfrage (Drossel)
 
Hi Forum,

ich wollte morgen meine GS zulassen. Hab jetzt gerade nochmal in den Fahrzeugschein geschaut und gesehen, dass die laut Schein nicht gedrosselt ist. Aber ich hab die Prüfbescheinigung von der GÜS. Die ist von 2003.
Ich vermute einfach mal, dass denen in der Zulassungsstelle damals ein Fehler unterlaufen ist, und es deswegen nicht eingetragen wurde, denn die Zulassung erfolgte gerade mal 2 Tage später.

Weiß jetzt jemand, ob ich damit ein Problem bekomme, wenn ich da morgen hindackel. Eingebaut ist die Drossel noch, hab ich bereits nachgeschaut, und auch nicht vor das zu ändern.

Irgendwelche Tipps, die ihr für mich habt?

Gruß
moorhuhn

ZRX-Man 24.04.2006 21:21:50

Was steht denn bei der Leistungsangabe??? 25 kW?
Dann war sie von Haus aus gedrosselt, das muss auch nciht eingetragen werden....

moorhuhn 24.04.2006 22:16:44

Am Anfang war sie ungedrosselt. Der zweitbesitzer hat sie drosseln lassen und wieder entdrosseln lassen. Zu beidem hab ich den TÜV Bericht.
Der Drittbesitzer hat sie dann wieder drosseln lassen, aber das nicht in Schein und Brief übertragen lassen. Mit dem selben Drosselsatz.

Momentaner Zustand:
Motorrad ist gedrosselt.
Leistung laut Brief und Schein offen.
Ich hab das Teilegutachten für die Drossel und die Bestätigung von der GTÜ, dass die Drossel vom Drittbesitzer eingebaut wurde.

Ich probier das einfach mal morgen. Wird schon schiefgehen.

ZRX-Man 24.04.2006 22:25:00

Müsste er Dir eigentlich dann auch eintragen.....
Viel Glück! :!: :!: :!:


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