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23.05.2006 21:22:05

schalterumbau am lenker
 
hallo leute,

hat jemand von euch erfahrungen, wie ich die schalter umbauen, sleber bauen oder von anderen modellen dran bauen kann?

was sagt der tüv zu sowas?

vielen dank im vorraus

MFG AKIRA54 :roll:

Dai #86 23.05.2006 21:46:13

Wenn du nur die Lenkerschalter umbaust und alles funktioniert, z.b. Killschalter oder du alles von nem anderen Krad nimmst, is das dem TÜV oder der Bullerei total egaaaaal! :roll:

AmigaHarry 24.05.2006 07:44:37

Das hängt auch vom BJ ab: wenn du z.B. einen Lichtschalter an eine neuere GS ohne Lichtschalter bauen willst, musst du auch ein paar Kleinigkeiten am Hauptkabelbaum ändern.....ansonsten sollten alle Schalter mit gleicher Funktionalität 1:1 passen (Hersteller entweder ND = alte Version, oder Domino = neue Version). Domino-Italy beliefert heute übrigens an fast alle Motorradhersteller mit Lenker-Schalter, egal ob Japaner, Italiener oder sonst was.......

Herzog 24.05.2006 08:23:13

Welche Schalter DARF man denn weglassen?

vorstopper 24.05.2006 08:42:35

Zitat:

Zitat von Herzog
Welche Schalter DARF man denn weglassen?

Die Stellung für Standlicht, wenn der Scheinwerfer keins hat :wink:

Mehr darfst du da nicht weglassen :!:

Es gibt auch so Mini-Schalter, z. B. bei Louis.

Herzog 24.05.2006 08:46:23

Hm, Standlicht hab ich keins mehr...
Also, ich weiß auch das man Kontrollleuchten weglassen darf wenn die Funktion aus der Stellung der Schalter hervorgeht... Aber andersherum gehts ja leider nicht :lol:

In Flames 24.05.2006 08:56:29

Zitat:

Zitat von vorstopper
Zitat:

Zitat von Herzog
Welche Schalter DARF man denn weglassen?

Die Stellung für Standlicht, wenn der Scheinwerfer keins hat :wink:

Mehr darfst du da nicht weglassen :!:

Es gibt auch so Mini-Schalter, z. B. bei Louis.

Da hatten wir doch gerade vor kurzem einen Thread.
Ich habs so verstanden dass Standlicht vorgeschrieben ist und dass drum jeder Scheinwerfer (soferner orginal ist 8) ) hat

Herzog 24.05.2006 08:58:57

Ich hab den Fred zwar nicht verfolgt, aber ich weiß das (m)ein einspuriges Kraftfahrzeug kein Standlicht braucht :wink: (der originale Wortlaut geht glaub ich auch so ungefähr)

AmigaHarry 24.05.2006 12:44:24

In Österreich ist ein Standlicht für KRADs mit über 100kg Eigengewicht vorgeschrieben!

Weglassen kannst du nur den kompletten Lichtschalter, wenn sich das Licht mit der Zündung einschaltet (so wie bei den neuen Bikes). Ist aber meiner Meinung nach Schwachsinn, da:

1. Der Fahrer damit am besten Weg ist vollends entmündigt zu werden
2. Da beim Starten die Batterie unnötig hoch belastet wird bzw. auch deren Lebensdauer leidet
3. Bei Arbeiten am Motorrad die Batterie unnötig leergesaugt wird!


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