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Aus Bike mit Vollverkleidung eine Naked machen
Hi,
hab folgendes Problem: meine Vollverkleidung ist kaputt und ich finde zurzeit keine neue die meinem Budge entspricht. Da ich aber auf mein Bike angewiesen bin, wollte ich die Vollverkleidung einfach weglassen und nur die Teile vorne von der Naked anbauen(Licht, Spiegel und Blinker), da das viel Günstiger ist. Meine Frage ist jetzt ob die Veränderung in den Papieren eingetragen werden muss. Die Vvk ist in den Papieren eingetragen. Schon mal im vorraus vielen dank. mfg Kingx2 |
jepp, verkleidung muss ausgetragen werden !
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Einem Arbeitskollegen haben Halsabschneider vom TÜV fürs Austragen an seiner Fireblade gerade 400€ abgeknöpft.
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Hatte ne "F", TÜV sagt:"Keine Verkleidung eingetragen, also muss auch nix raus"
Verkleidung ab, fertig. Wenn Zubehör eingetragen, dann aber austragen! |
..versteh ich nicht: bei der Blade steht sicher auch keine Verkleidung in den Papieren...
Über den Typenschlüssel oder was gibt's bestimmt irgendwo Daten die die Karre mit Verkleidung zeigen...also gibt's Ärger wenn was ohne Verkleidung passiert. Wegen der Änderung der Aerodynamik und der Lautstärke muß man das immer abnehmen lassen, so einen Umbau. (Deshalb war's bei der Blade so teuer? Die muß man ja fast in den Windkanal stellen um herauszufinden ob die bei 280 auch ohne Verkleidung gradeaus läuft???) P.S. bei der GS wird's sicher billiger (vielleicht 35EUR??) das Austragen, schließlich gibt es ja baugleiche GS ohne Verkleidung...von denen kann der TÜVer dann die Daten (Topspeed usw.) übernehmen... |
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