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CrazyHarry 19.07.2006 05:49:29

Umbau - darf ich das (offiziell) so machen ?
 
Hi @ all,

ich möchte gern 2 Dinge an meiner GS machen/ändern:

- kleineres Rücklicht (mit E-Zulassung) und deswegen aus GFK eine passende Blende herstellen, die um das Rücklicht dann die Löcher zudeckt

- hinteren (wie nennt man das beim Bike ?) Kotflügel (?) abschneiden: so weit, daß er nicht unterm Nummernschild rausschaut


darf man/ich das so machen, oder sind TÜV-Probleme zu erwarten ?

brauser 19.07.2006 07:38:16

habe einfach bei mir die verlängerung abgeschraubt. Unterm Kennzeichen is dann noch ca 2cm platz für nen schmalen reflektor. sieht eins a aus und da dürfte keiner meckern.

gruss

Johannes_S1987 19.07.2006 09:30:05

das mit dem scheiss reflektor raff ich halt echt net! bei mir hat der tüv rumgemeckert weil er net senkrecht steht obwohls en trippelspiegel is wodurch es scheiss egal is! ausserdem hat nicht jedes motorrad überhaupt son reflektor. kumpel von mir seine Bandit 400 hat das teil GAR NICHT und auch nicht im rücklicht mit drin oder sonstwas. der hat auch tüv bekommen. ich glaub die vorschriften sind sich da nicht so ganz einig. wie kann denn der tüv was bemeckern was ab werk so hergestellt wird und tausendfach auf der strasse rumfährt ohne dass einer was dran gebastelt hat...

Herzog 19.07.2006 10:25:24

Also die Vorschriften sind da schon einfdeutig...
und das mit dem Spiegel und dem Reflektor versteh ich nicht :?:
Hängt der Reflektor am Spiegel?

gruenkai 19.07.2006 11:41:47

Zitat:

Zitat von Herzog
und das mit dem Spiegel und dem Reflektor versteh ich nicht :?:
Hängt der Reflektor am Spiegel?

Der Reflektor IST ein Spiegel. Soll ja immerhin das Licht zurückwerfen.
Er soll das Licht aber nicht nach Einfallswinkel=Ausfallswinkel reflektieren, sondern am besten überall hin, vor allem dahin, wo das Licht herkam. Deswegen besteht ein Reflektor aus einer wilden Spiegelwabe, die genau das leistet. Da gibt's bestimmt verschiedene Bauweisen, die in verschiedene Richtungen verschieden stark reflektieren (also z.B. weniger nach unten und oben, dafür mehr nach rechts und links), wodurch die Einbaulage eines Reflektors wichtig wird. Anscheinend reflektiert ein
Zitat:

Zitat von Johannes_S1987
trippelspiegel

in alle Richtungen gleich, wodurch man da eigentlich keine Einbaulage beachten müsste. Scheint der TÜVer nicht gewusst zu haben.

Don Chef 19.07.2006 16:00:19

Also soweit ich weiß ist ein Reflektor eine Anordnung von Spiegeln, die das Licht genau dahin zurückwerfen wo es herkommt. Und auch nur dahin. Das erreicht man durch 2 Spiegel die im rechten winkel zueinander stehen. Damit das aber besser funktioniert nehmen die mehrere Spiegelpaare nebeneinander.
Aufgrund dieser Bauart ist der Winkel des Einbaus egal, es sein denn der Reflektor ist waagerecht oder nach vorne gerichtet oder so.
Die TÜV-Regelung verstehe ich nicht bzw. die ist (meinre Meinung nach) überflüssig.

Wenn der Reflektor das Licht überall hin reflektieren würde, würdest du damit ja jeden blenden, das wäre etwas ungünstig.

Grüße

MarkusN 19.07.2006 18:08:04

Zitat:

Zitat von Don Chef
Also soweit ich weiß ist ein Reflektor eine Anordnung von Spiegeln, die das Licht genau dahin zurückwerfen wo es herkommt. Und auch nur dahin. Das erreicht man durch 2 Spiegel die im rechten winkel zueinander stehen. Damit das aber besser funktioniert nehmen die mehrere Spiegelpaare nebeneinander.
Aufgrund dieser Bauart ist der Winkel des Einbaus egal, es sein denn der Reflektor ist waagerecht oder nach vorne gerichtet oder so.
Die TÜV-Regelung verstehe ich nicht bzw. die ist (meinre Meinung nach) überflüssig.

Das ist soweit richtig, ausser dass es DREI Spiegel sind (deswegen Tripelspielgel), die wie eine Würfelecke angeordnet sind (also alle im rechten Winkel zueinander.

Und das der TÜV wegen dem Winkel meckert ist lächerlich, solange es sich um weniger als ca 15° handelt. Darüber nehmen die Reflexionsverluste an der glatten Aussenfläche zu (die Spiegelfläche ist ja innen) und die effektiv verfügbare Reflektorfläche nimmt spürbar ab.

Aber wenn in der Vorschrift steht senkrecht dann will der Tüvi senkrecht...

21.07.2006 13:56:32

Ganz einfacher Trick, fahr zu deinem TÜV. Bersprech das mit dem und hör dir an was er sagt, sei freundlich und nett. Der Gute Mann wird dir schon sagen wie was gehen würde...

21.07.2006 14:33:07

Spritzschutz darf man meiner Meinung nach nur wegmachen, wenn das Fahrzeug nach EG-Recht zugelassen ist. Ansonsten brauch man den.
Aber normal sagt der Tüv da nix...

Majestic1987 18.08.2006 09:26:55

Lol wozu rauch ich nen verdammten Reflektor? Ich muss doch sowieso immer mit Licht fahren :roll:

Majestic1987 18.08.2006 10:49:33

Tschuldigung...ich dachte Spiegel haben inhalativ konsumiert einen bewusstseinserweiternden Charakter und helfen mir beim Finden von Ideen zum Umbau meiner GS, die nicht das gesamte Gehalt der nächsten Monate verschlingen...


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