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-   -   Kleine Klärung zur Haftung/Fahren ohne Versicherung (https://forum.gs-500.de/showthread.php?t=9589)

Eleven7 21.10.2006 09:45:38

Kleine Klärung zur Haftung/Fahren ohne Versicherung
 
http://youngbiker.de/uploads/media/D...schaden_01.pdf

ricky2000 21.10.2006 10:25:14

5000€, habsch doch schon paar mal gepostet.:)
Aber ist ne gute und glaubwürdige Quelle, ab in die FAQs damit :up:

berndy 21.10.2006 12:16:06

Das gilt aber nur, wenn du auch eine gültigen Versicherungsvertrag hast und der Versicherungsschutz wegen techn. Veränderungen oder sonst was, einer Obliegenheitsverletzung eben, gekürzt wird.

Wenn du ein Fahrzeug fährst, für das kein Versicherungsvertrag mehr besteht, weil das Ding schon seit drei Jahren abgemeldet ist, oder auch nur 6 Wochen, tritts du in voller Höhe die Haftung an.

Du hättest nur Glück, wenn die Nachhaftungszeit noch nicht vorbei ist. Ich meine das wären vier Wochen ab Stilllegung, da bin ich mir aber nicht sicher.


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