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2 kleine TÜV-Fragen
hallo,
mein motorrad muss zwar erst nächstes jahr zum tüv, trotzdem wollte ich jetzt schonmal fragen, ob ich folgendes reparieren muss: 1. der schalter zum kurzen aufblenden auf der linken seite funktioniert nicht. (nicht der schalter abblend/aufblend), sondern vorne der am linken griff 2. ich kann das licht nicht ausschalten. der hebel hierfür auf der rechten seite fehlt. ich habe das licht also immer an. ich denke, mal nicht, dass ich damit probleme kriegen sollte, weil ja alle funktionen gegeben sind. aber man weiß ja nie... ;) mfg kiesel24 |
prinzipiell wirste damit auch so durchn tüv kommen aber ich würds trotzdem demnächst mal reparieren da starten mit licht an nicht so toll für die batterie ist
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Zitat:
aber reparieren würd ichs auch :wink: |
nein neues moppeds musst du nicht mit licht starten ( zumindest meine r1 nicht ) die haben zwar keinen schalter mehr aber dafür geht das licht auch erst an wenn der motor läuft ;-)
lediglich standlicht geht direkt an |
naja ich muss mal schaun, ob ich bei ebay günstig so ne neue armatur bekommen, oder krieg man den hebel auch einzeln?!
ps: wahnsinn, wie schnell ihr hier alle antwortet ;) |
was man auch machen könnte, wäre wenn noch die grundplatte vorhanden ist, des Schalters und du hast Industrie Kleber, dann such dir ein passendes Plastik stück und kleb es da drauf.
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normalerweise kriegste die bei ebay nachgeworfen
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Zitat:
btw: Ist eine Lichthupe überhaupt vorgeschrieben? |
Zitat:
Aber, dass es in jedem Fahrzeug mit Fernlicht eingebaut ist, sollte einem schon zu denken geben. Ich gehe davon aus, dass es vorgeschrieben ist, ich die Stelle nur noch nicht gefunden hab. :wink: |
:wink: Deswegen habsch wahrscheinlich auch nix gefunden.
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@Goose:
Also baust du FUnkanlagen bei Mottädern ein oder was machst du? (neugierig) |
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