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Zitat von Suzirider
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Zitat von verdi
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Zitat von Suzirider
Es ist ja auch nicht verboten, bei nacht mit Sonnenbrille zu fahren.
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aber sonnenbrillen für den strassenverkehr dürfen auch nur max 20 % tönung haben 
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wo steht das denn?? ich höre sowas zu ersten mal....
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Die Brillengläser müssen der Din-ISO 9002 entsprechen. Die Farbe kann nach Einsatzbereich und Geschmack variieren. Grundsätzlich gilt: Wer mit seiner Sportbrille auch mal mit dem Auto zum Felsen fahren will muss darauf achten, dass die Gläser für den Straßenverkehr zugelassen sind. Bei Gläsern der CE. Kat 3 ist dies kein Problem, wenn die Tönung der Gläser ein Erkennen von Signalfarben (rot, gelb, grün) nicht einschränkt. Gläser der CE. Kat. 4 sind nicht für den Straßenverkehr zugelassen. UV-Schutz ist bei diesen Brillen selbstverständlich.
http://www.brandner-optik-schmuck.de...rtso_cetab.gif
war also stufe 2 nicht 20 %