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Alt 20.06.2005, 13:56:21   #7
ricky2000
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Nein .
Da die GS für den Serienzustand ja eh vom KBA begutachtet und abgenommen wurde, besteht für den Serienzustand ja eh eine "ABE".
Abweichungen davon werden eingetragen, wenn man sie dann in den Serienzustand zurückversetzt, muss das nicht unbedingt wieder ausgetragen werden.
Manche dummen Polizisten werden darüber vielleicht meckern, aber soweit ich weiss muss man das nicht wieder austragen, Serienteile sind immer legal. Beim KBA liegen die Unterlagen, welche technischen Daten die GS hat und alle Teile sind darin aufgeführt. Die Eintragungen im Schein sind nur Ergänzungen dazu und ersetzen nach meinem Verständnis nicht die ABE der Originalteile. Austragen musst du Sachen wie den Hauptständer, also Originalteile, die Teil der technischen Abnahme der GS sind. Zubehör eher nicht. Kannst du natürlich schon.
Man kann ja z.B. beim Auto auch einige verschiedene Reifentypen eintragen lassen (Breitreifen...) und trotzdem wieder mit Serienbereifung fahren...
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