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Alt 27.06.2005, 19:55:11   #4
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Ob das ausgetragen werden muß, hängt davon ab, wie die Eintragung lautet. Wenn dort steht ww. (wahlweise), oder "genehmigt AUCH mit...", dann nicht. Wenn dort nichts von ww. oder "auch" steht, dann mußt Du's austragen lassen. Vorher natürlich beim TÜV vorführen, das der Originalzustand einwandfrei wiederhergestellt wurde.


EDIT: Mir fällt gerade ein: Ich habe heute nicht eintragen lassen, sondern erst mal nur eine Abnahme machen lassen. Das Gutachten, das ich bekommen habe, kann ich jetzt (lt. TÜV-Prüfer) wie eine ABE mitführen. Wenn man also auf die Eintragung verzichtet, kann man hin- und herbauen, wie man lustig ist.
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