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Alt 01.07.2005, 18:15:45   #19
Revenge
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Moin

Dann will ich den mal wiederbeleben. Nachdem ich nen gebrauchten deutschen Vergaser rumfliegen hab würd ich das Teil allmählich mal gerne ausbauen (mal schauen ob ich auch nen anderen Tank finde). Dafür hab ich mal dem Tüv geschrieben.
Die haben mir mal wieder tausend Fragen beantwortet, die ich gar nicht gefragt habe. Mir fällts etwas schwer, das für mich wichtige rauszufinden - vllt kann mir ja jemand helfen!?

Hie rmeine Mail (mit kleiner NOt-Lüge und wofür die Vacuum Hose da ist hatte ich wohl immernoch nicht verstanden )

Sehr geehrte Damen und Herren, ich besitzt seit 2 Monaten eine Suzuki GS500E. Und zwar handelt es sich um einen Reimport aus Amerika. An dem Motorrad befindet sich eine so genannte "Vacuum Hose" - dies ist ein spezielles Emissions-Filter-Gerät so viel ich weiß, welches nur in Californien verbaut wird. Ich würde dieses Teil gerne aus der Maschine entfernen, da sie nicht richtig läuft und es vermutlich damit zusammenhängt. Außerdem ist es in Deutschland nicht notwenig. Jetzt zu meiner Frage: Für diese Vacuum Hose befinden sich am Vergaser zwei extra Stutzen. Ich müsste für einen Ausbau also den Vergaser auswechseln. Ist das aus Sicht des TÜVs in Ordnung wenn ich das mache oder darf ich das nicht? Und müsste ich das dann noch einmal abnehmen lassen? Wenn ja, was kostet mich das? Vielen Dank im vorraus und mit freundlichen Grüßen Thorsten Middendorf



So und nu die Antwort:
Sehr geehrter Herr Middendorf,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Hinter dem Begriff "vacuum hose" verbirgt sich eigentlich nur ein Unterdruckschlauch. Der allein wird keinen Beitrag zur Verringerung der Schadstoffemissionen leisten....

Für die Zulassung in Deutschland gilt : das Fahrzeug muss alle zum Zeitpunkt seiner erstmaligen Zulassung (z. B. USA) in Deutschland geltenden straßenverkehrsrechtlichen Bestimmungen erfüllen.



- Bei Erstzulassungsdatum bis zum 30.09.2000 (Nachweis durch den vehicle title) muss die Einhaltung der Abgasvorschriften der ECE-Regelung Nr. 40.01, bei Erstzulassung ab dem 01.10.2000 die der Vorschriften der Richtlinie 97/24/EG Kapitel 5 nachgewiesen sein.



- Die nächste größere Hürde ist der Nachweis über die Einhaltung der Vorschriften über die Bremsanlage nach der Richtlinie 93/14/EWG. Es wäre günstig, wenn der Fahrzeughersteller auch dies bestätigen könnte, weil Ihnen dann die Prüfung der Bremsanlage sowie die kostenpflichtige Erteilung einer Ausnahmegenehmigung erspart bliebe.



- Die Anforderungen an das Geräuschverhalten in Nordamerika und Europa sind sehr unterschiedlich. Bei Erstzulassungsdatum bis zum 30.09.2000 müssen die Vorschriften der RL 78/1015/EWG, bei Erstzulassung ab dem 01.10.2000 die Vorschriften der Richtlinie 97/24/EG Kapitel 9 nachgewiesen sein.



Es wäre ideal, wenn der Fahrzeughersteller Ihnen für die o. a. Nachweise entsprechende Bestätigungen ausstellt, weil Sie dadurch erhebliche Kosten sparen würden. Nach unseren Erfahrungen kann man sich darauf nicht unbedingt verlassen. [Eine Abgasmessung bei einer anerkannten Abgasprüfstelle kostet ca. 1000,- €, eine Bremsprüfung ca. 1500,- €, eine Geräuschmessung ca. 90,- €, so dass es kostengünstiger wäre, diese Nachweise vom Hersteller zu bekommen].



Die Beleuchtungseinrichtungen sind entsprechend den Anforderungen der europäischen Vorschriften umzurüsten:

- Austausch des US-Scheinwerfers gegen einen bauartgenehmigten Scheinwerfer mit europäischem Genehmigungszeichen;

- Abklemmen der elektrischen Anschlüsse für die vorderen gelben Begrenzungsleuchten in den Fahrtrichtungsanzeigern, so dass nur noch die Fahrtrichtungsanzeigerfunktion erhalten bleibt;

- rote Blinkleuchten hinten sind nicht zulässig, ggf. muss auf gelbe Blinkleuchten umgerüstet werden.



- Für die Zulassung benötigen Sie ein Gutachten nach § 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Wenn der Sachverständige die Übereinstimmung mit den straßenverkehrsrechtlichen Bestimmungen festgestellt und das Gutachten nach §21 StVZO angefertigt hat, können Sie zu der für Ihren Wohnsitz zuständigen Straßenverkehrsbehörde ("Zulassungsstelle") fahren, um das Fahrzeug zuzulassen.



Die Begutachtung Ihres Fahrzeugs kann an unserer TÜV-STATION in Cloppenburg, Dieselstraße 5, durchgeführt werden.



Für die Begutachtung muss jedes Fahrzeug versichert sein. Sie benötigen für die Fahrt zu unserer TÜV-STATION Kurzzeitkennzeichen, die Sie bei Ihrer Zulassungsstelle bekommen.


Danke
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