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Alt 28.07.2005, 10:29:54   #1
Drunken Master
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Standard Kurzzeitkennzeichen für angemeldetes Motorrad

Da ich nächste oche zum TÜV will, meiner aber seit März abgelaufen ist darf ich ja nicht so einfach da hin fahren (sind immerhin knapp 100km)

Kann ich dann trotzdem (Maschine ist ja angemeldet) son Kurzzeitkennzeichen bekommen ? Oder wie läuft das ab ?
Hat jemand schonmal ein ähnliches Problem gehabt ?

Die meisten sagen mir dass ich für die Fahrt zum TÜV keins bräuchte wenn die Maschine angemeldet ist, aber in meinem Fall dauert die Fahrt zum TÜV ja nunmal etwas länger !
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