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Alt 02.08.2005, 14:41:21   #5
ricky2000
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Momentmoment.
Beim Kauf im Einzelhandel hat man 0,0 Umtauschrecht. manche machen das zwar aus Kulanz, müssen aber nicht.
Das gilt nur für Geschäfte im Sinne des Fernabsatzgesetzes.
Wenn sie schreibt "aufschwatzen", dann klingt das eher nach Einzelhandel.
Und auch im Versandhandel sind gebrauchte Verschleissteile (und das ist ein angefahrener Reifen) nicht einfach so umzutauschen.

Gruß
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