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Alt 09.08.2005, 22:41:00   #2
explosion
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Standard Re: Frontfender, Kennzeichenhalter

Zitat:
Zitat von Dai #86
Habe ich das noch richtig in Erinnerung? Frontfender und Kennzeichenhalter sind nicht Eintragungspflichtig? D.h. ich kann mir einen Halter aus Alu Basteln? Wichtig is doch nur, das beides nicht splittern und leicht entzündlich sein darf und sie dürfen keine scharfen Kanten haben, richtig?! Bin voll durch einander, ich hoffe ich habe recht.
Hallo,

Frontfender muss Tüvgeprüft sein, wegen Splitter im Gefahrenbereich vorne. Ist auch Eintragungspflichtig.

Nummerschildhalterung ist wurscht.

LG,
Katrin
explosion ist offline