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Drossel eingetragen, aber entdrosselt...Bin ich haftbar
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16.05.2003, 10:32:10
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Gast
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Also ich bin kein Anwalt, aber ich gehe davon aus, dass im Falle eines Falles Du als Halter für den Zustand der Maschine verantwortlich bist.
Dein Kaufvertrag wird da keinen interessieren.
Norbert