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Alt 27.05.2002, 20:01:14   #3
Gast
 
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->hast aber alleine schon 1 Jahre Gebrauchtfahrzeuggarantie<-

Ja, aber...ist der Händler nur in den ersten 6 Monaten beweispflichtig. Danach müsstest Du dann den Beweis erbringen, dass dein Schaden nicht selbstverschuldet ist. Unmöglich! (Zumindest fast). Somit reduziert sich´s de facto auf 6 Monate. Aber immer noch besser als nix, oder?

PS: Ich bin kein Jurist. Habe aber o.g. Information von jemanden, der sich in der Vergangenheit als kompetent erwiesen hat.
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