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Alt 13.10.2005, 17:52:37   #7
Saugwurmmensch
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Früher war`s so, dass die Blinker zu jeder Seite min. 10cm abstand zur Lampe haben mussten.

Hab beim letzten TÜV dem guten mann über die Schulter in sein Regelwerk gelinst. Da standen die aktuell gültigen Regelungen drin.
Edit: Hab grad mal nachgeschaut:
Zitat:
Vorne muß der Abstand der Blinker zueinander 240mm betragen, und zwar von der Innenkante zur Innenkante. Die Höhe der Fahrbahnoberfläche ausgehend beträgt minimal 300mm und maximal 1500mm, in Ausnahmefällen 2100mm.
Hinten muß der Abstand der Blinker zueinander 180mm betragen, ebenfalls von Innenkante zu Innenkante. Die Höhe von der Fahrbahnoberfläche ausgehend beträgt hier minimal 350mm und maximal 1200mm.
(Richtlinie RREG 93/92/EWG)
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