Danke,
es soll ja ab nächstes Jahr irgendwie so geregelt werden, dass man als Verbraucher sein Gerät einfach an Sammelstellen abgibt. Die Kosten hierfür sollen vom Hersteller getragen werden.
Hersteller ist nach Elektrogesetzt:
(11) Hersteller im Sinne dieses Gesetzes ist jeder, der unabhängig von der Verkaufsmethode, einschließlich der Fernkommunikationsmittel im Sinne des § 312b Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs gewerbsmäßig
1. Elektro- und Elektronikgeräte unter seinem Markennamen herstellt und erstmals im Geltungsbereich dieses Gesetzes in Verkehr bringt,
2. Geräte anderer Anbieter unter seinem Markennamen im Geltungsbereich dieses Gesetzes weiterverkauft, wobei der Weiterverkäufer nicht als Hersteller anzusehen ist, sofern der Markenname des Herstellers gemäß Nummer 1 auf dem Gerät erscheint, oder
3. Elektro- oder Elektronikgeräte erstmals in den Geltungsbereich dieses Gesetzes einführt und in Verkehr bringt oder in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ausführt und dort unmittelbar an einen Nutzer abgibt.
(12) Vertreiber im Sinne dieses Gesetzes ist jeder, der neue Elektro- oder Elektronikgeräte gewerblich für den Nutzer anbietet. Der Vertreiber gilt als Hersteller im Sinne dieses Gesetzes, wenn er schuldhaft neue Elektro- und Elektronikgeräte nicht registrierter Hersteller zum Verkauf anbietet
Was mich jetzt interessiert, ob es überhaupt Großhändler geben wird, die lizensiert sind oder nicht? Dann wäre das Problem für den kleinen Händler ja gegessen, wenn er dort einkauft, oder muss er sich trotzdem (wegen der Erfassung) lizensieren??
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