Uns hat gestern in der FH ein KFZ-Sachverständiger einen Vortrag gehalten.
Es gibt unterschiedliche Arten von Gutachten: Schadensgutachten, Unfallgutachten...
Das hier war nur ein Schadensgutachten. Gutachten zur Unfallursache gibt es dann, wenn z.B. einer der Unfallbeteiligten behauptet, er hätte gebremst, die Bremse aber nicht funktioniert. Dann wird fürs Gericht ein technisches Gutachten des Fahrzeugs erstellt und diese Aussage überprüft.
Ich denke nicht, dass es eine Vermischung gibt (der Schadensgutachter also plötzlich etwas zur Unfallursache findet) und wenn, dann muss das ganze erst mal gerichtlich neu aufgerollt werden.
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Ich darf das!
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