Mhh, schwer zu sagen.
Wenn es stimmt, dass du auf der Busspur warst (gibt es in einem Busbahnhof was anderes als Busspuren?

), dürfte das theoretisch eh egal sein.
Die Unfallursache war eh das Wegschmieren und ob das jetzt nach rechts oder nach links war, ist für die Schuldfrage ja eh irrelevant, der parkende Bus wird auf keinen Fall die Schuld bekommen, egal wie sehr du Einspruch einlegst

.
Und auch in ner Einbahnstraße kann man von mehreren Spuren reden, wenn dort mehrere Fahrzeuge nebeneinander fahren können.
Wenn sich durch die falschen Angaben, bzw. ungenauen Formulierungen nichts am Hergang ändert, kannst das zwar bestimmt korrigieren lassen, aber an der Schuld (und deiner Strafe) wird das nichts verbessern. Solltest sogar aufpassen, dass du nur die Details korrigieren lässt und nicht Einspruch gegen den gesamten Bußgeldbescheid einlegst (sofern er nicht wirklich total falsch ist und du deine Version auch halbwegs beweisen kannst), weil sonst könnte das in einer Verhandlung neu aufgerollt werden und dann kann es für dich nur schlimmer und teurer werden, als 80€.
Im Endeffekt dürfte es immer darauf hinauslaufen, dass du dort gefahren bist, wo man nicht hinfahren darf (Busbahnhof) und gegen einen Bus gefahren bist - was man auch nicht sollte.

Bekommst du dann auch ne Nachschulung aufgebrummt (2 Punkte mit 19 klingt schwer danach)?
Gruß