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Alt 19.11.2005, 22:16:46   #4
Cadfael
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Hallöli,

schließe mich Ricky (mal wieder) an.

Eigentlich wichtig: Von wem kam das Schreiben? Stattsanwaltschaft???
Warum kam das Schreiben? Die Punkte zivilrechtlich, das jetzige strafrechtlich???

Ohne den genauen Wortlaut fällt es schwer das zu beurteiln - besonders, da ich kein Jurist bin.

Vielleicht solltest Du so in der Art antworten:
"Ich erhebe keinen Einstruch ... da ich gernerell mein Verschulden an besagtem Unfall einsehe.
Ich möchte jedoch richtig stellen, dass ..."

Einsicht in falsches Handeln hat vor Gericht oder Staatsanwaltnoch nie geschadet. Man muss sich allerdings auch nicht ohne Grund tiefer in die Scheiße reiten.

Gruß
Andreas
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